202 Banken und andere Geld-Institute. der St.-Akt. von bisher M. 1000 u. M. 2000 auf RM. 100 bzw. RM. 200 umgewertet wurde. Der Nennwert der Vorz.-Akt. von bisher M. 60 000 ist entsprechend ihres Einzahl.-Wertes auf RM. 100 herabgesetzt. Lt. G.-V. v. 12./12. 1927 Erhöh. um RM. 4 900 000 auf RM. 10 005 000 durch Ausgabe von 9000 St.-Akt. zu RI. 100, 10 000 St.-Akt. zu RM. 200 u. 2000 St.-Akt. zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1928. Die neuen Aktien sind von einem unter Führung der Rheinischen Creditbank Mannheim stehenden Konsortium mit der Verpflichtung über- nommen worden, sie den alten St.-Aktionären im Verh. von 1:1 zum Kurse von 115 % zum Bezug anzubieten. Pfandbriefe: Die Bank darf Hyp.-Pfandbr. nur bis zum 20fach. Betrage des eingezahlten Grundkapitals u. des ausschliessl. zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger bestimmten R.-F. ausgeben. Die wertbeständigen Darlehen werden in vorsichtigster Weise unter Berücksichtig. der gegenüber den Friedenswerten eingetretenen Wertveränder. gewährt. Der Wert wird auf Grund des Reglements durch die von der Bank aufgestellten Sachverständigen oder durch behördl. Abschätzung ermittelt. Die Hyp.-Pfandbriefe u. Kommunal- Obl. der Pfälz. Hyp.-Bank sind in Bayern zur Anlage von Gemeinde- u. Stiftungsgeldern zugelassen u. zur Anleg. von Mündelgeldern für geeignet erklärt. Die Pfandbr. u. Komm. Gbl. sind von der Reichsbank u. der Bayer- Staatsbank zur Beleihung im Lombardverkehre zugelassen. Pfandbrjefe alter Währung: 3½ % u. 4 % Ser. 1–81. Kurs Ende 1925–1926 in Berlin ausgeg. bis 31./12. 1896): –, 15.9 %; in Frankf. a. M. (sämtl. bis Ser. 70): 5.55, 15.5 % Ser. 71): 3.20, 9.25 %; in München (sämtl. bis Ser. 70): 5.50, 15.50 %. Notiz an sämtlichen Börsen 1927 eingestellt. Ablös. durch 4½ % Goldpfandbriefe (Liquidat.-Goldpfandbriefe) S. a. unten. Kommunal-Obligationen alter Währung: 4 % Ser. 1–22; 10 % Ser. 23 unk. 1928. Kurs Ende 1925–1928: Frankf. a. M. (Ser. 1 u. 2): 3.25, – (7.50), 8.25, 9.10 %; in München (Ser. 1–3): –, 8, 8.60, 10.25 %. Pfandbriefteilungsmasse am 31. Dez. 1928 (nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrags): Auf die teilnahmeberechtigten Pfandbriefe sind 20 % in 4½ % Liquidationspfandbriefen aus- geschüttet worden. Weiter ist die Teilungsmasse gekürzt um die den Inh. der Anteil- scheine zu den Pfandbriefzertifikaten zuzüglich des Beitrags der Bank aus der Teilungs- masse zustehende Barabfindung. Aktiva: Ansprüche aus bestehenden Hyp. GM. 800 561, Rückwirkungsansprüche u. Anteil der Masse an Vorbehaltshyp. GM. 4 185 189, bestrittene Aufwertungsfälle GM. 193 776, Barteilungsmasse RM. 1 680 899, Wertp. RM. 2 135 162, Zins- rückstände GM. 48 956. Sa. RM. 9 044 546. – Passiva: Gesamtgoldmarkbetrag der teil- nahmeberechtigten Pfandbriefe GM. 384 429 824. Kommunalschuldverschreibungen-Teilungsmasse am 31. Dez. 1928 (nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrags): Akfiva: Endgültig aufgewertete Kommunaldarlehen 295 166, Anlagen der Teilungsmasse: Ablösungsanleihe mit Auslosungsrechten, zum Auslosungswert eingestellt 528 881, bestrittene Erhöh. um weitere 21 700 Ablösungsanleihe ohne Auslosungs- rechte, Nennwert 4784, sonst. Wertp. (zum Kurswerte v. 31./12. 1928 eingestellt) u. Bankguth. 304 548, Zinsrückstände 6683. Sa. RM. 1 161 764. – Passiva: „.. der teilnahme- „„ Kommunalschuldverschr. GM. 9 430 433. 4½ % Gold-Pfandbr. (Lidquidationsgoldpfandbr.) von 1926 1928: GM. 83 700 000. „„ zwecks 1. bzw. 2. Teilausschüttung von je 10 % an die Pfandbriefgläubiger alter Währung. Stücke zu GM. 50, 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000; ausserdem Zertifikate von GM. 10, 20, 30 u. 40. Zertifikate im Gesamtnennbetrag von mind. GM. 50 werden jeder- zeit in Goldpfandbriefen umgetauscht. Den Pfandbr. u. Zertifikaten sind Anteilscheine über die weiteren Ausschüttungen aus der Teilungsmasse beigegeben. Die zweite Ausschüttung in Höhe von 10 % erfolgte Anfang Januar 1928. – Zs. 2./1. u. 1./7. Zs. auf die Zertifikate bei Fälligkeit des Kap. Kurs Ende 1927–1928: in Frankf. a. M.: 80.20, 80.75 %; in München: 79, 80.75 %. – Zulass. in Köln im Febr. 1929. Anteilscheine zu den 4½ % Liquidations-Gold-Pfandbriefen: Die Anteilscheine sind jedem 4½ %igen Liquidationsgoldpfandbrief bzw. Zertifikat beigegeben u. mit dem Nenn- wert, der Reihe, dem Buchstaben und der Stückenummer des entsprechenden Stückes gekennzeichnet. Der Anteilschein berechtigt den Inhaber zur Abhebung der in der Tei- lungsmasse nach Ausschüttung der ersten 10 % noch liegenden weiteren Ausschüttungen. Jeder Anteilschein enthält vier Ratenscheine, Nr. 1–4, auf welche die weiteren Aus- schüttungsbeträge erhoben werden können. Die Endausschüttung wird gegen Rückgabe des Anteilscheins mit den noch nicht aufgerufenen Ratenscheinen ausgezahlt. Eine 2. Aus- schüttung von 10 % aus der Teilungsmasse erfolgt lt. Bek. v. Januar 1928 u. zwar gegen Einlieferung des Ratenscheines Nr. 1. Zwecks Barabfindung werden die Anteilscheine zu den 4½ % Pfandbriefzertifikaten mit 120 % des Nennwerts eingelöst (Bek. v. Jan. bzw. Juli 1928). Auf einen Zertifikat-Anteil- schein in Höhe von GM. 10 werden also RM. 12, auf einen solchen über GM. 20 RM. 24 usw. ausbezahlt. Die Barabfindung wird gegen Einsendung des vollständigen Anteil- scheins, also einschl. der vier anhängenden Ratenscheine, geleistet. (Frist 1./3. 1929). Kurs Ende 1927–1928 in Frankfurt a. M.: RM. 91, 18.50 für 1 Anteilschein zu einem Gold-Pfandbr. von GM. 100 (1928 abzügl. Ratenschein Nr. 1). Kurs Ende 1927–1928 in München: RM. 91.75, 19.50 für 1 Anteilschein zu einem Gold-Pfandbr. von GM. 100 (1928 abzügl. Ratenschein Nr. 1). Auch in Köln notiert.