Banken und andere Geld-Institute. 225 Die Pfandbr. u. Kommunal-Oblig. werden seitens der Reichsbank in I. Klasse beliehen. Das bayer. Staatsminist. der Justiz erklärte am 9. Sept. 1899 die Pfandbr. in Bayern ab 1. Okt. 1899 zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet, ebenso wurden sie samt den Kommunal- Oblig. vom bayer. Staatsministerium des Innern beider Abteilungen am 30. Okt. bezw. 3. Noy. 1899 sowie der Finanzen v. 13. u. 17./5. 1905 zur Anlegung von Kapitalien der Ge- meinden und Stiftungen, auch der Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie der sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwaltung stehenden Stiftungen zugelassen. Pfandbriefe alter Währung: Kurs der Pfandbriefe (4 % einschl. Jahrg. 1917, sämtl. 3½ %) Ende 1925–1926: 6.40, 22.30 %. Notiert in München. Die Notiz für 4 % Pfandbriefe Ausg. 1918–1923 wurde 1926 eingestellt. — Auch notiert in Augsburg. Kurs daselbst Ende 1925–1926 (4 % einschl. Jahrg. 1917, sämtl. 3½ %): 6, 22 % (4 % Ausg. 1918–1923): –, – %. In Berlin notiert 3½ % Ser. 2 u. 16, 4 % Ser. 4–6 Kurs Ende 1926: 22.10 %. Die Notiz in Berlin, Augsburg u. München wurde 1927 eingestellt. Mit Entschliessung des Bayerischen Staatsministeriums für Handel, Industrie u. Ge- werbe vom 12./10. 1926 wurde der Ges. die Genehmig. erteilt (s. a. unten), eine Teil- ausschüttung in 4½ % Goldpfandbriefen, zwecks Ablösung der Pfandbriefe alter Währung vorzunehmen. Um die zur Ausschüttung gelangenden Goldpfandbriefe gleichmässig unter die Gläubiger im Verhältnis der Goldmarkbeträge ihrer Ansprüche verteilen zu können, werden die bisherigen Pfandbriefe eingezogen u. an ihrer Stelle Anteilscheine über die Ansprüche auf verhältnismässige Befriedigung aus der Teilungsmasse ausgegeben. Gleich- zeitig erfolgt eine Teilausschüttung von 20 % in 4½ % Goldpfandbr. auf den Ausschüttungs- abschnitt Nr. 1 der Anteilscheine. Entfällt hierbei auf den einen Gläubiger treffenden Ausschüttungsbetrag ein nicht auf GM. 10 oder ein Vielfaches von GM. 10 lautender Betrag, so wird, da 4½ % Goldpfandbr. unter GM. 10 nicht ausgegeben werden, der Spitzenbetrag in bar, u. zwar zum vollen Nennbetrag abgelöst. Damit ist nicht nur diese Spitze aus der Teilausschüttung von 20 % abgelöst, sondern nach Vorschrift des Art. I § 7 Ziff. 2 der Durchführungsverordn. v. 28./7. 1926 zugleich die ihr entsprechende Spitze aus dem Gesamt- anteil; weitere Hebungen aus der Teilungsmasse über die bar abgelösten 20 % hinaus finden zugunsten der letzteren Spitze nicht mehr statt, u. für diese kann daher auch kein Anteilschein ausgehändigt werden. – Die Anteilscheine behalten auch nach der ersten Ausschüttung einen selbständigen Wert u. berechtigen gegen Einlieferung der noch daran haftenden Ausschüttungsabschnitte zum Bezuge der weiteren Ausschüttungen. Im März 1928 erfolgte eine weitere Ausschüttung von 4 %, u. zwar wieder in 4½ % Liquid.-Goldpfandbr. gegen Einlieferung des Ausschüttungsabschnittes Nr. 2 der Anteil- scheine (s. auch unten). Kommunal-Schuldverschreibungen alter Währung: 3½ % von 1905; 4 % von 1908, 1918–1923; 8–17 % von 1923. Notiert in München (sämtl. bis einschl. Jahrg. 1917) Ende 1925–1928: 2, 10.5, 9.875, 11.50 %. – Auch notiert in Augsburg (Jahrg. 1918–1923): Kurs Ende 1925–1928: –, –, –, – %; 8–17 %: – — %. Pfandbriefteilungsmasse am 31. Dez. 1928 (nach Abzug des von der Bank übernomm. u. zur ersten u. zweiten Teilausschütt. in der Gesamthöhe von 24 % verwendeten Betrags an erststelligen Deckungshypotheken u. Barmitteln): Aufwertungsbetrag zu 25 %: Aktiva: Ansprüche aus bestehenden erststelligen u. nachstelligen Hyp. einschl. Zs. u. Tilg.: Hyp. u. ausstehende Zs. 3 512 252, persönl. Forder. aus Rückw.- u. anderen Hyp. 1 337 338, An- lagen der Teilungsmasse aus eing. Rückzahl. u. Zs.: Eff. 2 084 709, Bankguth. 1 177 903. Sa. GM. 8 112 204. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberecht. Anteilscheine bzw., soweit der Umtausch in solche noch nicht vollzogen ist, Pfandbriefe unter Berücksichtig. der fristgerechten Anmeldungen auf Grund $§ 49 Aufwert.-Ges. (Vorbehalt) bzw. Art. 80 Durchf.-Best. zum Aufwert.-Ges. (Umtausch) GM. 327 700 000. Kommunalschuldverschreibungen-Teilungsmasse am 31. Dez. 1928: Aktiva: Goldmark- bestand der aufzuwert. Kommunaldarlehen 3 161 427, Anlagen der Teilungsmasse aus ein- gegangenen Rückzahl. u. Zs. 548 255. Sa. GM. 3 709 682. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Kommunalschuldverschreib. GM. 17 770 136. Gold-Hypotheken-Pfandbriefe (1 GM = ¼,go kg Feingold): 4½ % Gold-Hyp.-Pfandbr. (Liquid.-Pfandbr.): GM. 71 090 000. Ausgegeben zum 1./1.1927 zwecks Teilausschüttung von 20 % an die Pfandbriefe alter Währung (s. a. oben). –— GM. 12 500 000. Ausgegeben zum 1./1. 1928 zwecks weiterer Teilausschüttung von 4 % gegen Einlieferung des Ausschüttungsabschnittes Nr. 2. Zs. 1./1. u. 1./7. Kurs in München Ende 1926–1928: 85.25, 82.50, 84 %. Kurs in Augsburg Ende 1928: – %. Anteilscheine zu den obigen Liqu.-Pfandbriefen mit Ausschüttungsschein 3. Die Anteilscheine berechtigen gegen Einlieferung der noch daran haftenden Ausschüttungs- abschnitte zum Bezuge der weiteren Ausschüttungen aus der Teilungsmasse der Pfand- briefe alter Währung. Kurs in München Ende 1927–1928: RM. 5.025, 1.95 per 100 Anteile (1928 nur mit Ausschütt.-Schein 3). Kurs Ende 1928 in Augsburg: – %. 5 % Gold-Hyp.-Pfandbr. Reihe I–V, lt. Genehm. v. 26./9. 1923 u. 10./3. 1924; ausge- geben wurden zus. GM. 6 635 000, verlosbar, mit 2 monat. Frist kündbar. Reihe 1 Stücke zu GM. 500, 100, 50, 20, 10. Reihe II Stücke zu GM. 500. 100, 50, 20, 10, 5. Reihe III Stücke zu GM. 500, 100, 50, 20, 10, 5. Reihe IV Stücke zu GM. 500, 100, 50, 20. Reihe V Stücke zu GM. 500, 100, 50, 20, 10, 5. Zs. Reihe I: 1./2. u. 1./8.; Reihe II: 1./3. u. 1./9; Reihe III: Huandbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1929. 15.