— Banken und andere Geld-Institute. 231 Zs. u. Kapital ohne Abzug jetziger oder zukünftiger deutscher Couponsteuer nach dem von dem Reichswirtschaftsminister oder der von ihm bestellten Stelle im Reichsanzeiger bekanntgegeb. Londoner Goldpreis. Die Umrechnung des Goldpreises in die deutsche Währung erfolgt nach dem amtlichen Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahlung London. Für beide Umrechnungen sind die letzten Preise vor dem 1. des Monats massgebend, in welchem die Coupons oder Pfandbriefe fällig sind. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für 1 kg Feingold ein Preis von nicht mehr als RM. 2820 und nicht weniger als RM. 2760, so wird für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzl. Zahlungsmitteln gezahlt. Die Auszahl. geschieht in Reichsmark oder, wenn dies die obigen ausländischen Übernahme- häuser wünschen, in Holland in Gulden, in Schweden in schwed. Kronen zu dem jeweiligen Kaufkurs der Zahlstellen für Reichsmark. –— Aufgelegt in Holland und Schweden je GM. 3 000 000 am 25./8. 1927 zu 95.75 %. – Kurs Ende 1927–1928: 92, 90 %. GM. 3 000 000 werden notiert in Amsterdam. 7 % kapitalertragssteuerfreie Goldhypothekenpfandbriefe vom 15./3. 1928 (zum Zwecke der Wohnungsbaufinanzierung): GM. 6 000 000 (1 GM. = kg Feingold) in Stücken zu GM. 2000 u. 1000. – Zs. 15./3. u. 15./9. – Tilg.: Bis 15./3. 1933 unkündbar, danach bis spät. 15./3. 1963 durch Auslos. oder Kündig. mit einmonat. Kündigungsfrist zum Nennwerte rück- zahlbar. — Sicherheit: Die Bank haftet für die Verzins. u. Rückzahl. der von ihr emittierten Goldhyp.-Pfandbr. mit ihrem gesamten Vermögen. Eine besondere Sicherheit bilden die von der Bank gegebenen Goldhyp., aus denen lt. Gesetz im Konkursfalle die Goldhyp.- Pfandbr.-Gläubiger vor den übrigen Pfandbr.-Gläubigern u. weiterhin vor allen übrigen Konkursgläubigern zu befriedigen sind. – Zahlstellen: Amsterdam: Mendelssohn & Co., Nederlandsche Handel-Maatschappij, Pierson & Co.; Rotterdam: R. Mees & Zoonen; Zürich u. Basel: Schweizer. Bankverein, Basler Handelsbank. – Zahl. von Zinsen u. Kapital ohne Abzug jetziger oder zukünftiger deutscher Steuern in Holland auf Wunsch in Reichsmark oder in Gulden, in der Schweiz in Schweizer Fr. zum jeweiligen Kaufkurs dieser Banken für Reichsmark. Der Wert der Coupons ebenso wie der Wert der zur Rückzahl. kommenden Pfandbr. bestimmt sich nach dem von dem Reichswirtschaftsmin. oder der von ihm bestellten Stelle im Reichsanzeiger bekanntgegeb. Londoner Goldpreis. Die Umrechn. des Goldpreises in die deutsche Währ. erfolgt nach dem amtl. Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahl. London. Für beide Umrechn. sind die letzten Preise vor dem Ersten des Monats, in welchem die Coupons oder Pfandbr. fällig werden, massgebend. Ergibt sich aus dieser Umrechn. für 1 kg Feingold ein Preis von nicht mehr als RM. 2820 u. nicht weniger als RM. 2760, so wird für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzl. Zahlungsmitteln des Deutschen Reiches-gezahlt. — Aufgelegt in Holland am 8./3. 1928 GM. 3 500 000 zu 96.50 %, während die übrigen GM. 2 500 060 in der Schweiz u. im übrigen Ausland fest placiert wurden. Eingeführt an der Amsterdamer Börse am 10./3. 1928 zu 96.50 %. – Kurs Ende 1928: 96 %. 7 % kapitalertragsstenerfreie Goldhypothekenpfandbriefe vom 15./9. 1928 (zum Zwecke der Wohnungsbaufinanzierung): GM. 2 500 000 (1 GM. = ¼o kg Feingold) in Stücken zu GM. 2000 u. 1000. – Zs. 15./3. u. 15./9. – Tilg.: Bis 15./9. 1933 unkündbar, danach bis spät. 15./9. 1963 durch Auslos. oder Kündig. mit einmonat. Kündigungsfrist zum Nennwerte rückzahlbar. — Sicherheit, Zahlst. u. Zahlungsweise: wie bei 7 % kapitalertragssteuerfreien Goldhyp.-Pfandbr. v. 15./3. 1928. – Aufgelegt in Holland am 3./10. 1928 GM. 2 000 000 zu 96 %, während die übrigen GM. 500 000 in der Schweiz u. im übrigen Auslande fest blaciert wurden. Gesamtumlauf am 31. Dez. 1928: Goldpfandbr.: 4½ % GM. 188 519 910, 6 % GMI. 40 344 350, 6½ % (England) GM. 15 000 000, 6½ % (Holland) GM. 6 000 000, 7 % (Holland) GM. 8 500 000, 7 % GM. 32 605 100, 8 % GM. 199 886 150, gekündigte Pfandbr. GM. 40 700; 5 % Roggen- pfandbr. (80 517 Ztr.) GM. 829 325. Betrag der am 31. Dez. 1928 umlauf. Schuldverschr. sowie der von der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt u. Golddiskontbank, Berlin, zur Verfügung gestellten Mittel u. in die Register eingetragenen Darlehen in Roggen: a) Pfandbr. Ztr. 80 517, b) Hyp. Ztr. 80 544; in Goldmark: a) Pfandbr. (zuzüglich der von der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt u. Golddiskontb ank, Berlin, zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von GM. 31 072 335) GM. 521 968 545, b) Hyp. u. Grundschulden (einschliessl. der aus Mitteln der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt und Golddiskontbank, Berlin, bestellten Hyp. in Höhe von GM. 31 440 569) GM. 522 434 143. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers: Jährl., spät. im Monat Juni. Stimmrecht: Je RM. 20 St.-Akt. = 1 St., 1 Vorz.-Akt. = 200 St. bzw. 4000 St. in best. Fällen. Gewinn-Verteilung: 1) Aus den Erträgnissen des Pfandbriefdarlehensgeschäftes ist vor allem für etwaige Kapitalverluste ein Spezialreservefonds anzusammeln, dessen jährliche Zugangsquote nicht weniger als 5 % des nach dem Unterschiede zwischen dem Pfandbrief- hypothekenzins und dem Pfandbriefcouponzins berechneten Reinertrages des Pfandbrief- darlehensgeschäftes jährlich betragen darf und solange fortgesetzt werden muss, bis dieser Spez.-R.-F. 5 % der umlaufenden Pfandbr.-Summe erreicht, bezw. bis zu dieser Höhe wieder ergänzt sein wird. Falls dieser Spez.-R.-F. jemals angegriffen werden sollte, ist er vor jeder anderweitigen Verwendung der Erträgnisse des Pfandbriefdarlehensgeschäftes wieder auf den früheren Betrag zu ergänzen. 2) Der Überrest steht zur gesetzl. Verf. der G.-V. Der A.-R. bezieht eine Tant., welche beträgt: 1. für den Vors. 3 v. Tausend (mindest. RM. 4000),