* 248 Banken und andere Geld-Institute. der Kirchen- u. Pfründe-Stiftungen u. der sonst. nicht unter gemeindl. Verwalt. stehenden Stift. für geeignet erklärt; sie sind auch von der Reichsbank u. der Bayer. Staatsbank zum Lombardverkehr zugelassen. Die Bank vergütet für die Zeit von der Fälligkeit bis zur Einlös. aller ihrer verlosten Oblig. 1 % Deposital- -Zinsen. – Verj. der Zinsscheine u. der verlosten Stücke nach den gesetzl. Bestimmungen. Zahlst.: Für Coup. u. verloste Oblig. wie bei Div.-Scheinen. 1925 wurde das wertbeständige Bodenkredit- u. Plandbriefgeschäft aufgenommen u. es gelangten auf Grund von Feingoldhyp. mündelsichere Boden- Kredit- Gold-Obl. zur Ausgabe. Hypotheken- -Pfandbriefe alter Währung: 4 % Serie 13, 20, 21, 29–37; 3½ % sämtl. Serien. Kurs Ende 1925–1926: In München: 5.65, 18.30; auch notiert in Augsburg u. Frankfurt a. M. – 4 % Serie 22, 38–42. Kurs Ende 1925–1926: –, – %. Notiert in München u. Augsburg; Serie 22, 38–40 auch in Frankfurt a. M. – Notiz sämtl. Serien 1927 eingestellt. Ablösung der Pfandbriefe erfolgt durch 4½ % Liqu.-Goldpfandbriefe (s. aueh unten). Kommunal-Schuldverschreibungen alter Währung: 4 % v. 1920 Serie I u. 4 % v. 1922 Serie II. Kurs in München Ende 1925–1927: –, –, – %. Auch notiert in Augsburg. Pfandbrief-Teilungsmasse am 31. Dez. 1928 (nach Abzug des von der Bank über- nommenen u. zu den ersten beiden Teilausschüttungen in Höhe von je 10 % verwendeten Betrages an Deckungshyp., ferner nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages vom Rest- bestand): Aktiva: Ansprüche aus bestehenden Hyp. einschl. Zs. 1 156 320, Rückwirkungs- ansprüche u. Anteil der Masse an YVorbehaltshyp. einschl. GM. 1 230 394, dinglich nicht mehr gesicherter Forderungen ohne Rücksicht auf die Einbringlichkeit 6 948 600, Anlagen der Teilungsmasse aus eingegangenen Rückzahlungen u. Zs. 5 119 181. Sa. GM. 13 224 103. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandbriefe GM. 254 580 475. Kommunalschuldverschreibungen-Teilungsmasse am 31. Dez. 1928: Aktiva: Goldmark- bestand der aufzuwertenden Kommunaldarlehen mit 12½ % bzw. 2½ % aufgewertet (ohne Berücksichtigung der Anträge auf weitergehende Aufwertung) 43 185, Anlagen der Teilungs- masse aus eingegangenen Rückzahlungen u. Zs. 29 875. Sa. GM. 73 060. – Passiva: Gold- markbetrag der teilnahmeberechtigten Kommunalschuldverschreib. GM. 390 715. 4½ % Liquid.-Goldpfandbriefe v. 1926 Serie 1–11, lt. minister. Genehm. v. 30./11. 1926: GM. 28 250 000 u. lt. minister. Genehm. v. 21./5. 1927: GM. 28 250 000 in Stücken zu GM. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100, 50 u. Zertifikaten zu GM. 10. Den Stücken u. Zertifikaten der erstaufgeführten GM. 28 250 000 sind Anteilscheine (s. a. unten) beigegeben, die zur Teilnahme an den künftigen Ausschüttungen aus der Teilungsmasse berechtigen; die Anteilscheine können abgetrennt für sich verwertet werden. Zs.: 1./1. u. 1./7. Den Zertifikaten werden keine Zinsscheine beigegeben; die Vergütung der 4½ % Zinsen v. 1./1. 1927 ab erfolgt vielmehr unter Hinzurechnung von 6 % Zinseszins jeweils vom Tage der Fälligkeit an bei Einlös. der Zertifikate. Der Besitzer von Zertifikaten im Gesamt- goldmarkbetrage von GM. 50 ist berechtigt, jederzeit den Umtausch in einen Goldpfand- brief im Nennwerte von GM. 50 zu verlangen. Die 4½ % Liquid.-Goldpfandbriefe wurden als Teilausschüttung aus der Teilungsmasse in Höhe von 10 % des Goldmarkwertes der auf Mark alter Währung lautenden Pfandbriefe gewährt. Soweit die erste 10 %ige Teilaus- schüttung einen Betrag von weniger als GM. 10 ergibt, werden die sämtlichen Ansprüche durch Zahlung von 10 % des Goldmarkbetrags in bar endgültig abgelöst. Im Oktober 1927 wurde eine zweite Teilausschüttung in Höhe von wiederum 10 % des Goldmarkbetrages der Pfandbriefe alter Währung aus der Teilungsmasse vorgenommen, u. zwar durch Ausgabe von weiteren 4½ % Liquidationsgoldpfandbriefen u. 4½ % Gold- pfandbriefzertifikaten mit Zinslauf vom 1./1. 1927 an. Die Ausschüttung erfolgte gegen Einlieferung des Ratenscheins Nr. 1 zu den Anteilscheinen. Ausgabe ab 31./10. 1927. – Kurs 1990 1927–1928: In München: 78, 82.50 %; in Augsburg: 77.25, – %; in Stuttgart: 77, 82.50 %. Anteilscheine zu den obigen Liqu.-Goldpfandbriefen mit Ratenscheinen Nr. 2–4, die zur Erhebung der weiteren Ausschüttungen aus der Teilungsmasse berechtigen. Kurs Ende 1927–1928: In München: RM. 3, 4.15 für je 100 Anteile (GM. 100 = 1000 Anteile); in Augsburg: –, – in Stuttgart: RM. 29.50, 41 für 1 Anteil-Schein zu 1 Liqu.-Goldpfandbr. von GM. 100. 8 % Bodenkredit-Gold-Oblig. Serie 1–5. (Gold-Hyp.-Pfandbriefe lt. minist. Genehm. vom 27./3. 1925.) GM. 5 000 000 = 1 792 115 g Feingold in Stücken zu GM. 2000, 1000, 500, 200, 100 = 716.845 g, 358.422 g, 179.211 g, 71.684, 35.842 g Feingold. Zs. 1./4. u. 1. 10. Tilg.: Die Rück- zahlung ist vor dem 1./4. 1930 ausgeschlossen; die Obl. werden im Wege der Verlos. oder der Kündig. zum Nennwert oder durch freihänd. Ankauf vom 1./4. 1925 ab innerhalb längstens 60 Jahren aus dem Verkehr gezogen. Sicherheit: Die Gold-Oblig. sind nach den Vorschriften des Hyp.-Bankgesetzes gedeckt durch Feingoldhyp. an inländ. Grundstücken. Der Geldwert von Kapital u. Zs. wird nach dem jeweiligen amtl. festgestellten Londoner Goldpreis be- rechnet u. in der gesetzl. Währ. bezahlt. Die Umrechn. erfolgt nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahl. London auf Grund der letzten amtl. Notier. vor dem Fällig- keitstage. Die Pfandbriefe wurden am 12./6. 1925 an der Münchener Börse zu 84.50 % ein- geführt. Kurs in München Ende 1925–1928: 84, 100.50, 95.50, 95 %. Kurs Ende 1927–1928: In Augsburg: 95.50, 95 %; in Stuttgart: 95.50, 95 %. Bodenkredit-Gold-Oblig. Serie 6–10). (Gold- Hyp.-Pfandbriefe lt. minist. Genehm. v. 9./7. 1925.) GM. 5 000 000 = 1 792 115 g Feingold in Stücken wie bei Serie 1–5. Zs. 1./1.