280 Banken und andere Geld-Institute. Die Beleihung auf Grundstücke ist der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig; die Beleihung darf die ersten des Wertes des Grundstücks nicht übersteigen; Hypoth. an Bauplätzen sowie an solchen Neubauten, welche noch nicht fertiggestellt und ertragsfähig sind, dürfen zus. den 20. Teil des Gesamtbetrags der zur Deckung der Pfandbr. benutzten Hypoth. sowie den halben Betrag des eingez. A.-K. nicht überschreiten. Hypoth. an sonstigen, einen dauernden Ertrag nicht gewährenden Grundstücken, sind von der Verwendung zur Deckung von Pfandbriefen ausgeschlossen. Kapital: RM. 7 000 000 in 7500 Aktien zu RM. 100, 1500 Aktien zu RM. 600 u. 5350 Aktien zu KM. 1000. – Vorkriegskapital: M. 7 500 000. Urspr. A.-K. M. 4 500 000 in Aktien zu Tlr. 200 = M. 600, erhöht lt. G.-V. v. 4./1. 1895 um M. 3 Mill., u. lt. G.-V. v. 29./4. 1922 um M. 1 500 000. Sodann erhöht lt. G.-V. v. 29./11. 1922 um M. 9 Mill. in 1500 Aktien zu M. 6000, begeben zu 300 %. Die G.-V. v. 26./4. 1923 beschloss Erhöh. um bis M. 18 Mill. Zur Dur chführ. gelangte eine Erhöh. um M. 15 Mill. in 2500 Aktien zu M. 6000. Lt. a. o. G.-V. v. 16./2. 1925 Umstell. des A.-K. von M. 33 Mill., nach Einzieh. von M. 8 Mill. Vorrats-Akt., also von verbleibenden M. 25 Mill. auf RM. 2 500 000 (10: 1) durch Herabsetz. der Aktien von M. 600, 1200 u. 6000 auf bzw. RM. 60, 120 u. 600. Die Vorrats- aktien (Nennwert RM. 700 000, Buchwert RM. 350 000) wurden im Laufe des Jahres 1926 an ein Bankenkonsortium zu 102 % verkauft, der Buchgewinn von RM. 364 000 wurde der gesetzl. Res. zugeführt. Die G.-V. v. 18./11. 1926 beschloss, das A.-K. um RM. 1 500 000 auf RM. 4 000 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien, div.-ber. ab 1./1. 1927, wurden einem Banken- konsortium zu 120 % mit der Verpflichtung überlassen, sie den alten Aktionären (2: 1) bis 30./12. 1926 zu 125 % zum Bezuge anzubieten. Das erzielte Agio ist mit RM. 300 000 der gesetzl. Res. zugeflossen. Lt. G.-V. v. 17./1. 1928 Erhöh. um RM. 3 Mill. auf RM. 7 Mill. durch Ausgabe von 3000 Aktien zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1928; übern. von einer Banken- gemeinschaft zu 113 % u. den alten Aktion. angeboten im Verh. 4: 1 zum Kurse von 118 %. Lt. Bek. v. April 1928 Umtausch der Akt. zu RM. 60 u. RM. 120 in Akt. zu RM. 100. Pfandbriefe: Die Bank gibt auf Grund der von ihr erworbenen Hypoth.-Forder. auf den Inhaber lautende Pfandbr. aus. Die Gesamtsumme der umlaufenden Pfandbr. u. Eisenbahn- Hypoth.-Oblig. (letztere noch nicht ausgegeben) darf den 20 fachen Betrag des bar eingez. A.-K. u. des gesetzl. R.-F. nicht übersteigen. Die im Umlaufe befindl. Kommunal-Oblig. dürfen unter Hinzurechnung der umlaufenden Pfandbr. u. Eisenbahn-Hypoth.-Oblig. obigen 20fachen Betrag nicht um mehr als übersteigen. Die Gesamtsumme der umlauf. wertbeständigen Pfandbr. darf den 10 000fach. Betrag der Garantiekapitalien nicht übersteigen. Die im Umlauf befindl. wertbeständ. Komm.-Obl. dürfen unter Hinzurechn. der umlauf. wert- beständigen Pfandbr. obigen 10 000fach. Betrag nicht um mehr als % übersteigen. Die auf den Inhaber lautenden Pfandbr. u. zwar Serie VI u. ff. werden von der Reichsbank in Klasse I zu des Kurswertes beliehen. In Thüringen sind sie ebenso wie die Komm.-Obl. zur Anlegung von Mündelgeldern zugelassen. Pfandbriefe alter Währung: 4 % Serien 3–5, 10–12, 15–19; 3 % Serie 14; 3½ % Serien 7–9, 13. (Über frühere Kündig. der Pfandbriefe s. Hdb. d. A.-G. Jahrg. 1927.) Kurs Serien 3–19 in Berlin Ende 1924–1927: 4.10, 4.20, 13.05, 14.20 %. –— 4 % Pfandbr. von 1920, Serie XX. Kurs in Berlin Ende 1924– 1927: – % .– 4 % Pfandbr. von 1922, Serie XXI. Kurs Ende 1924–1927: – %. – 4 % Pfandbr. von 1922, Serie XXII. Kure Ende 1924–1927: 0.06, –, –, – %. Ablösung der Pfandbriefe Serien 3–22 durch 4½ % Gold-Pfandbr. (s. auch unten). 12 % Pfandbriefe von 1923, Serie XXIII. Kurs in Berlin Ende 1923–1926: 0.155, 1.40 %, –, – RM. für 1 Mill. Notiz 1927 eingestellt. Die Bank zahlte vom Okt. 1926 ab eine Bar- abfindung von RM. 200 für 1 Md. PM. Nennbetrag der 12 % Pfandbr. Ablösung der Pfandbriefe alter Währung: Lt. Bek. vom März 1928 gewährt die Ges. den Gläubigern aus den Pfandbriefen alter Währung zum 15. 3. 1928 eine Generalabfin dung in Höhe von 18.75 % des Goldmarkbetrages ihrer Pfandbriefe in Form von 4½ % Goldpfandbriefen (Liqu.-Goldpfandbr.) [s. auch unten. Der Goldmarkbetrag der Serien III–XIX ist gleich dem Nennbetrag. Goldmarkbetrag bei den Pfandbriefen der Serie XX für je M. 100 Nenn- betrag GM. 5.42, Serie XXI für je M. 1000 Nennbetrag GM. 1.55, Serie XXII für je M. 10 000 Nennbetrag GM. 0.54. Für Aufwertungsbeträge unter GM. 50 werden 4½ % Zertifikate zu je GM. 10 ausgegeben. Spitzenbeträge, die sich weder in Pfandbriefen es in Zertifikaten darstellen lassen, werden in bar zum Nennbetrag ausgezahlt. Die 12 % Pfandbr. Serie XXIII werden durch diese Abfindung nur insoweit betroffen, als diese Pfandbriefe im Umtausch gegen alte Pfandbriefe erworben wurden, u. der Anspruch rechtzeitig angemeldet u. an- erkannt worden ist. Soweit das nicht der Fall ist, sind die Ansprüche aus diesen 12 %igen Pfandbr. nach Annahme des Sonderangebots vom Okt. 1926 (s. auch oben) bereits abgefunden. Kommunal-Obligationen alter Währung: 4 % von 1922, Em. I. Kurs in Berlin Ende 1922–1928: 125, 6, –, –, –, –, – %. – 3= 16 % Komm. Obl., Em. II. Kurs in Berlin Ende 1923–1928: 5, 61 %, –, –, –, – RHM. für 1 Mill. Teilungsmasse der kKommunalobligationen am 31. Dez. 1928: Aktiva: Guth. bei Banken 31 942, nicht liquid. Ansprüche 2202. Sa. GM. 34 145. – Passiva: Teilnahmeberecht. Kommunal-Obl. GM. 140 836. Wertbeständige Goldpfandbr. u. Schuldverschreib. (1 GM. = ½eoo kg Feingold): Die Gold- pfandbr. werden auf Grund von Goldmark-Hyp., die nur auf inländ. Grundstücke u. der Regel nach nur zur I. Stelle gegeben werden, die Gold-Schuldverschreib. (Kommunal-Obl.) werden —