――― Banken und andere Geld-Institute. 283 Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Pfandbr.-Zs. 7 759 161, Rentenbank-Darlehens-Zs. 1 223 439, Reichszwischenkredit- do. 4432, Komm.-Obl.-Zs. 1 993 414, Unk. 1 076 788, Pfandbr.- u. Komm.-Obl.-Umsatz 119 858, verschied. Ausgaben 101 949, Gewinn 1 191 504 (davon: R.-F. 350 000, Div. 700 000, Wohlf.-F. 63 000, Tant. an A.-R. 46 666, Vortrag 31 837). – Kredit: Gewinnvortrag 34 558, Hyp.-Zs. 8 763 668 (darunter Verwalt. kosten-Beiträge b. Amort.-Hyp. 298 554), Rentenbank-Hyp.-Zs. 1322 010 (darunter Verwalt. kosten-Beiträge b. Amort.-Hyp. 55 816), Reichszwischenkredit-Hyp.-Zs. 1682, Komm.-Darlehens-Zs. 2 235 689 (darunter Ver- walt. kosten-Beiträge b. Amort.-Darlehen 124 747), Zs. u. Prov. im Bankgeschäft 392 929, ein- malige Einnahmen im Hyp.-Geschäft (§ 27 HBG.) 517 904, do. im Komm.-Darlehens-Geschäft (§ 27 HBG.) 202 106. Sa. RM. 13 470 549. Gemeinschaftsbilanz der Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypoth.-Banken am 31. Dez. 1928 s. unter Deutsche Hyp.-Bank in Meiningen (Seite 217). Kurs Ende 1913–1928: Aktien: 112, 111.30*, –, 100, 121, 110*, 112, 123.50, 160, 760, 2.7, 7.1, 55, 148.50, 145, 138 %. Notiert in Berlin. Dividenden 1914–1928: 6, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 7, 10½, 0, 0, 8, 8, 9, 10 % Staats-Kommissar u. Treuhänder: Reg.-Rat Hans Saurbier, Weimar; Stellv. Treuhänder: Reg.-Rat Fritz Schön, Berlin; Ober-Reg.-Rat Dr. jur. Kurt Wagner, Weimar. Direktion: Geh. Finanzrat Dr. rer. pol. h. c. Fritz Hartmann, Berlin; Ger.-Ass. a. D. Dr. Richard Heim, Weimar; Ger.-Ass. a. D. Walter Klamroth, Min.-Dir. a. D. Dr. jur. Karl Nebe, Finanzrat Felix Paulsen, Berlin; Handelsgerichts-Rat Fritz Weyrauch, Frankf. a. M.; Dr. Karl Weidemann, Köln; Reichskanzler a. D. Dr. Luther; Stellv.: Ger.-Ass. a. D. Dr. jur. Ernst Friedenthal, Ober-Reg.-Rat Max Hanemann, Weimar. Aufsichtsrat: Vors. Bank Dir. Carl Harter; Stellv. Bankier Dr. Ernst Enno Russel, Berlin; sonst. Mitgl.: Bank-Dir. Staatsminister z. D. Dr. jur. Ottomar Benz, Meiningen; Bank-Dir. Moritz Boehm, Breslau; Bankier Jakob Goldschmidt. Berlin; Bank-Dir. Justizrat Dr. jur-. Albert Katzenellenbogen, Frankf. a. M.; Minist.-Dir. Willibald Kromayer, Weimar; Bankier Rechtsanwalt Dr. jur. Friedrich Lindemann, Halberstadt; Reg.-Rat Dr. Michael, Berlin; Minist.-Dir. Prof. Dr. jur. Karl Rauch, Weimar; Bank-Dir. Samuel Ritscher, Bankier Martin Schiff, Bank-Dir. Oskar Wassermann, Berlin; Bank-Dir. Wilhelm J. Weissel, Leipzig. Zahlstellen: Weimar u. Berlin: Eigene Kassen sowie sämtliche Kassen der zur Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken gehörigen Banken. Thüringische Landes-Hypothekenbank Akt.-Ges., Weimar. Gegründet: 24./9. 1923; eingetr. 1./10. 1923. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1925. Firma bis 22./12. 1924: Bank für Goldkredit A.-G. Zweck: Gewährung von hypothekar. Darlehen u. von Grundschulddarlehen auf städt. u. ländl. Grundbesitz u. Ausgabe von Schuldverschr. (Hyp.-Pfandbr.) auf Grund der so erworb. Forder., Gewähr. von Darlehen an inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleist. durch eine solche Körperschaft u. Ausgabe von Schuld- verschr. (Kommunalobl.), Gewähr. von Darlehen an inländ. Kleinbahnunternehm. gegen Verpfänd. der Bahn u. Ausgabe von Schuldversch. (Kleinbahnobl.), Betrieb sonst. im § 5 des Hyp.-Bankges. zugel. Geschäfte; überall nach Massgabe der Vorschriften des Hyp.-Bankges. Schuldverschreibungen dürfen nur insoweit ausgegeben werden, als gleichartige Dar- lehnsforder. in mindestens gleicher Höhe u. mit mindestens gleichem Zinsertrage erworben sind. Ist diese Deckung infolge von Rückzahl. oder aus einem anderen Grunde nicht mehr vollständig vorhanden, so ist die fehlende Deckung vorübergehend durch gleichartige Schuld- verschreib. des Reiches oder eines Landes zu ersetzen. Die Nachprüfung dieses Deckungs- verhältnisses liegt dem Staatskommissar ob, der von der Aufsichtsbehörde zur ständigen Überwachung der gesamten Geschäftsführ. der Bank bestellt ist. Die gewährten Darlehen sind durch Hypoth. auf inländischen Grundst. sicherzustellen, die der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig sind. Bei Darlehen, die an inländ. Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden, kann auf Bestellung von Hypotheken verzichtet werden. Die Pfandbriefe, Kommunal- u. Kleinbahnobligationen werden auf den Inhaber ausgestellt, auf Antrag des Inhabers aber von der Bank auf den Namen eines Berechtigten umgeschrieben. Ihr wesentlicher Inhalt wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Die Rückzahlung erfolgt nach Wahl der Bank durch Auslos., Kündig. oder Rückkauf. Verlosungen finden in Gegenwart des Staatskommissars statt. Das Ergebnis der Auslosung wird wenigstens zwei Monate vor dem Rückzahlungs- tag öffentlich bekanntgemacht. Kapital: RM. 5 000 000 in 5000 Nam.-Akt. zu RM. 1000. Urspr. GM. 21 000 in Aktien zu GM. 210, übernommen von den Gründern zu pari. Erhöht lt. G.-V. vom 25./3. 1924 um GM. 229 000. Die Erhöh. wurde durchgeführt, dass 1. die 100 Nam.-Aktien zu je GM. 210 des bisher. A.-K. in 21 Nam.-Aktien zu je GM. 1000 umgewandelt u. 2. 229 neue auf den Namen lautende Aktien zu je GM. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1924 zum Nennwert aus- gegeben worden sind (GM. 1 = $ 1). Lt. G.-V. v. 22./12. 1924 Erhöh. des A.-K um RM. 750 000 in 750 Nam.-Akt. zu RM. 1000, div.-ber. ab 1/1. 1925, zu pari ausgegeben. Lt. G.-V. v. 2./12. 1926 Erhöh. um RM. 4 000 000 in 4000 Nam.-Akt. zu RM. 1000; ausgegeben zu 110 %. Die neuen Akt. sind sämtl. von der Thüring. Staatsbank übernommen worden.