Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 321 ausschliessl. Verwertung des von der Gemeinde laut Vertrag mit dem Militärfiskus vom 31./8. 1910 (Näh. darüber s. Hdb. d. Dt. A.-G. J ahrg. 1922/23) käufl. erworbenen, den westl. Teil des Tempelhofer Feldes darstell. Grundbesitzes. Die Ges. ist auch befugt, disponible Barmittel aus- zuleihen oder durch Diskontierung von Wechseln, Ankauf oder Beleihung von Wertpapieren aller Art oder durch Anlegung bei Bankhäusern nutzbar zu machen, Unternehm., die nach dem Ermessen des Vorstandes u. des A.-R. ihre Zwecke fördern, zu begründen u. einzurichten oder sich an solchen Unternehm. zu beteiligen u. überhaupt alle Massnahmen zu ergreifen, welche dem Vorstande in Gemeinschaft mit dem A.-R. zur Erreich. des Gesellschaftszwecks angemessen erscheinen. Die Ges. hat sich vorbehalten, die ihr aus diesem Abkommen erwachsenden Rechte, sowie die darin bezeichneten Grundstücke u. andere Gerechtsame in jeder Art, namentlich auch durch Herstellung von Strassen, Plätzen, Baulichkeiten u. sonst. Anlagen zu erwerben u. auszunutzen, dieselben im ganzen oder in Teilen wieder zu veräussern, sowie hypothekarische Darlehen aufzunehmen oder auch zu gewähren usw. Lt. Beschluss der G.-V. v. 4./11. 1920 Abänderung des mit der Gem. Tempelhof ge- schlossenen Verwertungsvertrages. Die Tendenz, den Hochbau zu beschränken u. möglichst durch den Flachbau zu ersetzen, hat dazu geführt, dass von dem der Verwert. durch die Ges. unterliegenden Terrain ca. 68 000 Quadratruten Bruttobauland, das ges. Gelände südl. des geplanten Parkrings mit Ausnahme eines Schutzstreifens an der Tempelhofer Chaussee, für den eine Randbebauung mit 4 Geschossen vorgesehen ist, der Bauklasse F (Landhaus- bau) überwiesen wurde. Für das Restgelände von 17 600 Quadratruten Nettobauland wurde der bisherige Hochbau mit Seitenflügel u. Ouergebäude beschränkt u. nur noch eine fünfgeschossige Randbebauung zugelassen. Im Geschäftsjahr 1924/25 hat die Ges. ihren Plan verwirklicht, den an der Tempelhofer Chaussee gelegenen Streifen des Geländes selbst zu bebauen. Die Wohnungsfürs rgegesellschaft zu Berlin hat die Hauszinssteuerhypoth. für etwa 491 Wohnungen „ Das der landhausmässigen Bebauung überwiesene Gelände wurde von der Verwert. durch die Ges. ausgeschlossen u. der neu begründeten Gemein- nützigen Tempelhofer Heimstätten-Ges. m. b. H. zur Erbauung von Kriegerheimstätten überlassen. Die G.-V. v. 4./11. 1920 genehmigte ferner die Aufheb. des der Gem. Tempelhof garant. Gęwinnanteils u. nach Zahlung einer 4 % kumulativen Div. die Verteil. des ev. erzielten Überschusses zu an das Reich u. zu ½ an die Aktionäre. 1923 hat der Fiskus auf seine Gewinnbeteilig. verzichtet, wogegen die Gesellschaft an ihn eine Gebühr von 10 % des Bruttoerlöses aus jedem Grundstücksverkauf abzuführen hat. Ausserdem soll bei Veräusser. von Trennstücken, die mehr als 100 Quadratruten gross sind, die in die Satzung aufzunehmende Genehmig. eines Aufsichtsratsbeschlusses von drei Mitgliedern eingeholt werden, in dem der Fiskus durch eines der von ihm in den Aufsichtsrat entsandten Mit- glieder vertreten ist. 1922 wurde ein Block der ursprünglich an die Feldkraftwagen A.-G. vermietet u. von dieser mit Gebäuden besetzt worden war, zu Zwecken der Kleinindustrie veräussert. 1924 wurden 5000 qm an die Siedl.-Ges. der Berliner Strassenbahn zu RM. 40 je qm verkauft. Zur Verwert. bleiben 222 000 am. Im Geschäftsj. 1925/26 erhielt die Ges. nach langwierigen Verhandlungen die Genehmig., die Bauten nach dem preisgekrönten Entwurf des Prof. Siedler auszuführen, jedoch kann dies nur mit Hilfe der Hauszinssteuer geschehen, die mit 3 % verzinst u. mit 1 % amort. wird, u. zwar nach Massgabe der Zahl von Wohnungen, für die die Hauszinssteuer jeweilig bewilligt wird. Im Februar 1928 betrug die Gesamt- zahl der fertiggestellten Wohnungen 491, die der Läden 22. Diese waren. sämtlich ver- mietet. Die restl. 32 Wohnungen wurden im Juli 1928 beziehbar. Der Mietspreis für die neuen Wohnungen überschreitet ([den Friedenspreis nicht erheblich; der Baukostenpreis, der daneben verlangt werden muss, beträgt RM. 800 pro Zimmer, also bei einem fünfjähr. Mietsvertrag jährl. RM. 160 pro Zimmer. Kapital: RM. 7 500 000 in 12 500 Akt. zu je RM. 600. – Vorkriegskapital: M. 20 Mill. Urspr. M. 20 Mill. in 10 000 Akt. Lit. A u. 10 000 Lit. B. (Siehe hierüber Hdb. der Dt. A.-G. Jahrg. 1921/22). Lt. G.-V. v. 4./11. 1920 Herabsetzung des A.-K. auf M. 12 500 000 durch Zus. legung der Aktien Lit. B im Verh. 4:1 unter Verzicht auf weitere Einzahlung der Aktionäre Lit. B u. Eleichstell. der Aktien Lit. A u. B. Lt. G.-V. v. 23./3. 1924 Umstell. von M. 12 500 000 auf RM. 7 500 000 (5: 3) durch Herabsetzung des Nennwerts der Aktien von M. 1000 auf RM. 600. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (bis 10 % d. A.-K.), bis zu 4 % Div., A.-R.-Gewinnanteil von 10 % (unter Anrechn. fester Vergüt.), Überschuss weitere Div. bzw. nach G.-V.-B. Die Ges. tritt in Liquid. auf G.-V.-B. Aus der Liquid.-Masse wird zunächst der N ennbetrag des A-K. von RM. 7 500 000 an die Aktion. zu gleichen Teilen erstattet. Vom Rest erhält der A.-R. einen Anteil von 10 %; danach verbleibender Ueberschuss auf alle Aktien gleichmässig. Bilanz am 30. Juni 1928: Aktiva: Kassa u. Bankguthaben 118 303, Grundstücks-Ver- Vertungs-K. 6 378 045, Hausgrundstücks-K. 10 257 497, Mobilien 1, Hyp.-Debit. 124 109, Debit. 249 052, Verlust 173 413. – Passiva: A.-K. 7 500 000, R.-F. 650 000, Hyp. 8 089 113, Kredit. 1 061 309. Sa. RM. 17 300 422. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Vortrag 221 956, Unk. 41 702, Steuer-K. 34 969, Abschr. auf Gebäude 54 444. – Kredit: Miets- u. Zs.-Einnahmen 179 660, Verlust (Vortrag Aus 1926/27 221 956, ab Gewinn 1927/28 48 543) 173 413. Sa. RM. 353 073. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1929. 21