Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 665 Die Ges. kann sich an anderen Geschäften gleicher oder ähnlicher Art beteiligen oder solche erwerben u. Interessengemeinschaften eingehen. Beteiligungen: Die Ges. besitzt nom. RM. 182 000 Akt. der Mannesmann Licht A.-G. in Berlin (A.-K. RM. 365 000). Kapital: RM. 800 000 in 760 St.-Akt. u. 40 Nam.-Vorz.-Akt. zu je RM. 1000. Urspr. M. 1 100 000 in 1000 St.-Akt. u. 100 Vorz.-Akt. zu M. 1000, übern. von den Gründern zu 100 %. Lt. Goldmark-Bilanz wurde das A.-K. von M. 1 100 000 auf RM. 440 000 in 1000 St.-Akt. u. 100 Vorz.-Akt. zu je RM. 400 umgestellt. Lt. G.-V. v. 24./3. bzw. 22./9. 1927 Erhöh. um RM. 160 000 in 400 St.-Akt. zu RM. 400; ausgegeben zu 100 %. Lt. G.-V. v. 2./2. 1929 Erhöh. um RM. 200 000 in 200 St.-Akt. zu RM. 1000; ausgegeben zu 100 %. Die bisher. 1500 Akt. zu RM. 400 sind in 600 Akt. zu RM. 1000 umgewandelt. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. März 1928: Aktiva: Fuhrwesen Berlin 1, Büroeinricht. Berlin 1, do. Briesen 1, Fabrikeinricht. Berlin 1, do. Briesen 1, Masch. Berlin 39 143, do. Briesen 38 412, Debit. 331 648, Kassa, Bankguth., Wechsel usw. 215 325, Material- u. Warenvorräte 247 144, Beteil. 173 150. – Passiva: A.-K. 600 000, R.-F. I. 67 436, do. II 20 000, Kredit. 160 089, Arb.- Unterst.-F. 3647, Gewinn 193 654. Sa. RM. 1 044 827. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Abschr. a. Fuhrwesen, Masch. u. Einricht. 63 704, Gen.-Unk. 660 680, Reingewinn einschl. Vortrag 193 654. – Kredit: Gewinnvortrag 2498, Betriebsgewinn 905 058, Zs., Kursdiff. usw. 10 492. Sa. RM. 918 040. Dividenden 1923/24–1927/28: 0, 6, 12, 12, 12 %. Direktion: Max Zeiler, Berlin; Willi Jentsch, Berlin-Treptow. Aufsichtsrat: Vors. Komm.-Rat Fabrik-Dir. Alfred Mann, Stellv. Rechtsanwalt Dr. Franz Rosenfeld, Mannheim; Frau Gertrud Zeiler, geb. Siegmund, Berlin. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Deradio Aktiengesellschaft, Berlin. Lt. Bek. v. 19./2. 1929 ist die Fa. erloschen. Letzte ausführl. Aufnahme s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1925. Deutsch-Atlantische Telegraphengesellschaft in Berlin W. 30, Viktoria-Luise-Platz 7. Gegründet: 21./2. 1899; handelsger. eingetr. 25./5. 1899. Sitz bis 1924 in Köln, Kaiser- Wilhelmring 33. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1900/1901. – Das Statut der Ges., sowie jede Anderung unterliegt der Genehm. des Reichspostmin., das berechtigt ist, zu den Sitzungen des A.-R. einen Vertreter mit beratender Stimme abzuordnen. Verträge mit and. Regierungen oder Telegraphen-Unternehm. sind vor Abschluss dem Reichspostmin. zur Genehmig. vor- zulegen. Zweck: Erwerbung von Konz. jeglicher Art für telegraphische u. telephonische Ver- bindungen, sowie Herstell., Unterhalt u. Betrieb solcher Verbindungen; ferner Beteilig. an ähnl. Unternehm.; Erricht. von Unternehm. u. Beteilig. an Unternehm. für die Herstell. von elektr. Kabeln, namentlich von Seekabeln, u. für die Übernahme von Legungs- u. Reparatur- Arbeiten für solche Kabel; alles im Einvernehmen mit dem Reichspostministerium. Entwicklung: Die Ges. war vor dem Kriege in Besitz zweier Kabel von Emden über die Azoren nach New York, die hauptsächlich dem Verkehr Deutschlands u. seiner Hinter- länder nach u. von Nord- u. Mittelamerika dienten und eines Kabels von Emden nach Vigo, das den Verkehr mit Spanien, Portugal, Südamerika, Afrika, Asien u. Australien vermittelte. Näheres über dieses Kabel-Konzess.-Verhältnis zum Reich siehe dieses Handbuch 1919/20, I. Bd. Im Vertrag von Versailles (Anlage VII zum Art. 244) hat Deutschland im eigenen Namen und im Namen seiner Angehörigen zugunsten der alliierten Hauptmächte auf alle Rechte, Ansprüche oder Vorrechte jeder Art auf eine Anzahl einzeln bezeichn. überseeischer Kabelstrecken unter Zwang verzichtet. Gemäss Verträgen mit dem Reich schlossen sich die Deutsch-Atlantische Telegraphenges., die Deutsch-Südamerikanische Telegraphenges. und die Osteuropäische Telegraphenges. zu einer Gesellschaft unter dem Namen Deutsch-Atlantische Telegraphenges. zusammen. Die Verschmelz. ist mit Wirk. v. 1./1. 1922 ab in der Weise erfolgt, dass gegen Hingabe von je nom. M. 1000 jungen Aktien der Ges. gegen je nom. M. 1000 Aktien der Deutsch-Süd amerik.- bzw. der Osteurop. Telegraphenges. das Vermögen dieser beiden Gesellschaften als Ganzes unter Ausschluss der Liquid. übernommen wurde. Das Umtauschverhältnis von 1: 1 ergab sich daraus, dass die bisherigen Aktien der 3 Ges. nach Lage ihrer Vermögens- verhältnisse gleich zu bewerten waren. Die vereinigten Ges. erhielten damals zu Wieder- aufbauzwecken eine Entschädig. von M. 500 Mill. zur Abgeltung ihrer Ansprüche aus dem Verlust der Kabel. – Die G.-V. v. 20./12. 1926 genehmigte den Fusionsvertrag mit der Deutsch-Niederländischen Telegraphenges. A.-G., nach welchem das Vermögen der letzteren als Ganzes unter Ausschluss der Liquid. mit Wirkung vom 1./1. 1926 ab auf die Deutsch- Atlantische überging. Gegen RM. 400 Aktien der Deutsch-Niederländischen Telegr. A.-G. wurden je RM. 600 junge Aktien der Ges. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1926 gewährt. Zwecks Durchführ. der Fusion wurde Kap.-Erhöh. beschlossen (s. a. Kap.). Die Ausgabe der neuen Aktien