Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 669 Direktion: Walther M. Leser, Stellv. Dipl.-Ing. Alfred H. Peierls. Prokuristen: Frieda Niegebar, Dipl.-Ing. Dr. Friedrich August Schäfer. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Dr. Heinrich Peierls, Stellv. Dir. Dr. August Elfes, Dir. Dr. james Birnholz, Bankier Otto Carsch, Berlin; Kammerpräs. Gustav Keindorff, B.-Dahlem; Dir. Richard Tröger, Berlin; vom Betriebsrat: Fr. Eschberger, Fr. Koppitz. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin: Carsch & Co., K.-G., Disc.-Ges. Elektricitätswerk Südwest Aktiengesellschaft in Berlin-Wilmersdorf, Motzstrasse 48. Gegründet: 28./7. 1899 mit Nachtrag v. 11./11. 1899; eingetr. 21./11. 1899. Zweck: Gewerbsmässige Erzeug. u. Ausnutz. elektr. Stromes in jeder Art, insbesondere zur Beleuchtung und Kraftübertragung in den südwestlichen Berliner Vorstädten und Vor- ortgemeinden, und zu dem Zweck die Errichtung eines Elektrizitätswerkes in Schöneberg. Betriebsstätten: Im Betrieb sind die Zentralstation in der verlängerten Gothen- strasse, die Zentralstation Wilmersdorf, die Akkumulatoren-Unterstation in Wilmersdorf, Motzstrasse 48, die Unterstation Halensee, Westfälischestrasse 63, die Unterstation Unter- grundbahn Schöneberg, Unterstation Wilmersdorf, Münstersche Strasse 5/6, Umspannwerk Wilmersdorf, Prinzregentenstr. 26/28. Die Betriebsmittel des Unternehmens bestanden am Schlusse des Jahres 1928 insges. aus: 4 Dampfdynamos mit einer Gesamtleistung von 3400 Kw., 10 Drehstrom-Turbodynamos von insges. 82 030 Kw., 39 Drehstrom-Gleichstrom- Umformern von insges. 60 660 Kw., 2 Grossgleichrichtern von insges. 1800 KW., 6 Akku- mulatorenbatterien mit einer Kapazität von insges. 13 789 Kwstd. Statistik: Angeschlossen Ende 1915–1928: 822 661, 863 337, 876 566, 905 502, 941 680, 950 656, 990 984, 1 032 575, 1 070 895, 1 155 151, 1 262 448, 1 365 372, 1 508 774, 1 674 250 Glüh- lampen, 4184, 3932, 3794, 3675, 3587, 3191, 2678, 2225, 2074, 2028, 1992, 2023, 2172, 2191 Bogen- lampen, 5311, 5381, 5471, 5470, 5590, 5725, 5889, 6152, 5958, 6397, 7104, 7766, 8256, 8602 Motore von zus. 17 193, 17 648, 18 088, 18 250, 18 450, 18 878, 19 156, 19 794, 19 463, 20 798, 22 009, 22 991, 23 726, 24 336 PS. Die Zahl der Konsumenten betrug Ende 1923–1928: 49 779, 55 756, 63 164, 69 468, 78 227, 86 727 mit 55 617, 62 003, 69 753, 76 167, 85 601, 94 646 Elektriz.-Zählern u. 295, 269, 232, 185, 154, 0 Strombegrenzern. Ausserdem bewerkstelligt die Centrale die sehr bedeutende Stromversorg. der westl. u. südl. Berliner Vorortbahnen soweit die Linien dieser Unternehm. nicht auf Berliner Gebiet liegen, sie versorgt auch die Vorortbahn potsdamer Bahnhof Gross-Lichterfelde-Ost (Staatsbahn) mit elektr. Strom u. die Schöneberger u. Wilmersdorfer Untergrundbahn. 1915–1928 wurden insges. abgegeben: 31 901 268, 32 403 713, 31 895 080, 32 255 090, 32 452 401, 34 293 669, 35 419 331, 38 124 853, 35 840 573, 40 214 453, 52 591 693, 59 651 801, 68 207 839, 78 523 287 Kilowattst. Beteiligung: Die Ges. erwarb 1924 sämtl. Aktien der Berliner Lagerplatz A.-G., um in den Besitz des Grundstückes Berlin-Wilmersdorf, Prinzregentenstr. 29–31, zu gelangen. Konzession: Mit den Stadtgemeinden B.-Schöneberg, B.-Wilmersdorf u. der Landgemeinde B.-Schmargendorf hat die Ges. bis 31./12. 1950 laufende Verträge abgeschlossen, denen zufolge sie das Recht hat, die Strassen dieser Gemeinden zur Anlage elektr. Leitungen zu be- nutzen, wogegen ihr die Verpflichtung obliegt, innerhalb der Gemeindegebiete unter bestimmten Voraussetzungen und auf Grundlage der getroffenen Preisvereinbarungen auf Verlangen elektr. Leitungen zu legen und elektr. Strom abzugeben, die öffentliche Beleuchtung der Gemeindestrassen zu übernehmen, die städtischen bezw. Gemeindegebäude mit elektr. Beleuchtung zu versehen, und innerhalb der Gemeindegebiete auch zu anderen als Beleuchtungszwecken Elektrizität abzugeben. Die Ges. ist nach diesen Verträgen ver- pflichtet, zur Erneuerung ihrer in den beiden Gemeinden gelegenen Anlagen Ern.-F. zu bilden, in welche jährlich 2 % der aus Abgabe von Elcktrizität in der betreffenden Gemeinde erzielten Bruttoeinnahmen einzulegen sind, bis die Ern.-F. 20 % des in der betreffenden Gemeinde verwandten Anlagekapitals erreicht haben. Die Ges. hat an die Stadt Schöneberg eine Abgabe in Höhe v. 10 %, an die Stadt Wilmersdorf u. an d. Gemeinde Schmargendorf eine solche v. 5 % der durch Lieferung v. Elektrizität innerhalb der betreffenden Gemeinde erzielten jährlichen Bruttoeinnahmen — ausschliesslich der Ein- nahmen aus Stromlieferung für öffentliche Beleuchtung und an die Westliche und Süd- iche Berliner Vorortbahn (s. u.) – abzuführen; an die Stadt Schöneberg sind ferner 5 % derjenigen Bruttoeinnahme abzuführen, welche die Ges. für Elektrizität aus anderen Ge- meinden bezieht. Ausserdem an Wilmersdorf 0.22 Rpfg. für jede in der Zentralstation Wilmersdorf erzeugte Kwst. Die Gemeinden haben ausserdem Anspruch auf einen jährl. Anteil am Reingewinn, der sich auf 40 % vom Reingewinn des über 5 % des Anlagekapitals bis M. 6 000 000 und auf 40 % vom Reingewinn über 4 % des diesen Betrag übersteigenden Anlagekapitals bemisst; bei der Berechnung des Reingewinnes darf die gesetzlich geforderte Einlage in den R.-F., sowie an Tant. für A.-R. und Vorstand und Grat. für Beamte ein Betrag von 15 % des Nettogewinnes in Abzug gebracht werden; weitere Abzüge, insbe- sondere für Spez.-R.-F. und zur Schuldentilgung, sind nicht statthaft. Die Gemeinden sind berechtigt, zum 31./12. 1950 das Elektrizitätswerk mit allen dazu- gehörigen Anlagen zum Eigentum und zur Verwaltung zu übernehmen, u. zwar zum Buchwerte oder zum Taxwerte. Erfolgt die Anzeige oder die Mitfeilung, dass das Vertrags- verhältnis endigen soll, nicht mindestens ein Jahr vor dem Ablauf des Vertrages, so ver- 6...