Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 677 Luxemburgische Bergwerks- u. Hütten-A.-G. als selbständiger Partner beteiligt war, war der Zus.schluss der geschäftl. Belange u. Beziehungen der Vertragschliessenden (Gelsen- kirchener Bergwerks-A.-G., Deutsch-Luxemburgische Bergwerks- u. Hütten-A.-G., Siemens & Halske A.-G. u. Elektrizitäts-A.-G. vorm. Schuckert & Co.) derart, dass die Ges. unter Wahrung ihrer rechtl. u. verwaltungsmäss. Selbständigkeit eine wirtschaftl. Einheit bilden sollton. Ziel des Vertrages war nicht nur der gegenseit. Austausch der Erzeugnisse u. die Bildung einer durch Gewinnausgleich hergestellten Fabrikationseinheit vom Rohstoff bis zur Fertigware, sondern auch vornehml. die Gewährleist. einer Gleichmässigkeit in der Geschäftsführ. der befreundeten Ges., um dadurch die Durchführ. von Plänen auf längere Sicht hinaus zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke wurde das A.-K. der vier Ges. bei Vertrags- abschluss Ende 1920 um den Betrag der im Umlauf befindl. St.-Akt. erhöht, so dass bei Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G., Deutsch-Luxemburgische Bergwerks- u. Hütten-A.-G. u. Siemens & Halske A.-G. je M. 130 000 000 (bzw. RM. 6 500 000 nach Umstell.), bei Elektrizitäts- A.-G. vorm. Schuckert & Co. M. 70 000 000 (bzw. RM. 3 500 000) Vorz.-Akt.) geschaffen wurden. obschon der Interessengemeinschaftsvertrag durch den Beitritt der Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. u. der Deutsch-Luxemburgischen Bergwerks u. Hütten-A.-G. zu den Ver- einigten Stahlwerken in wesentlichen Punkten undurchführbar wurde, wurde in der G.-V. der Siemens & Halske A.-G. vom 26./3. 1926 u. den gleichzeitig stattfinden G.-V. der Ver- tragspartner durch einstimmigen Beschluss als allseitig bestehender Wunsch festgestellt, die in dieser Interessengemeinschaft bewährte Zus. arbeit aufrechtzuerhalten. Es wurden Vereinbar. dahin getroffen, dass von dem im Vertrage vorgesehenen Gewinnausgleich Abstand zu nehmen ist. Ferner hat der Zus.schluss der Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. u. der Deutsch-Luxemburgischen Bergwerks- u. Hütten-A.-G. eine Neuvyerteil. der Vorz.-Akt. wie folgt notwendig gemacht: Siemens & Halske A.-G. RM. 8 450 000 Gelsenkirchen-Vorz.-Akt., Elektrizitäts-A.-G. vorm. Schuckert & Co. RM. 4 550 000 Gelsenkirchen-Vorz.-Akt, Gelsen- kirchener Bergwerks-A.-G. RM. 6 500 000 Siemens & Halske Vorz.-Akt u. RM. 3 500 000 Schuckert & Co. Vorz.-Akt. Über eine weitere zeitgemässe Anpassung des Interessen- gemeinschaftsvertrags an die veränderten Verhältnisse wird noch verhandelt. Kapital: (Erhöh. auf RM. 111 500 000 beschlossen). RM. 102 500 100 in 137 143 St.-Akt. zu RM. 700 u. 130 000 Vorz.-Akt. zu RM. 50. Nach dem G.-V.-B. v. 18./5. 1920 können die Inh.-Akt. Nr. 1 bis 9500 auf Verlangen in Nam.-Aktien umgewandelt werden, welche bei verschied. Abstimmungen an Stelle des einfachen Stimmrechts ein 30faches Stimmrecht ausüben können. Die Vorz.-Akt. sind seinerzeit an die übrigen der Interessengemeinschaft „Siemens-Rheinelbe-Schuckert-Union? angehörenden Firmen wie vorerwähnt begeben worden. Sie sind mit 6 % Vorz-Div. (Max.) u. Nachzahl. anspruch ausgestattet, haben aber nur ein- faches Stimmrecht. Im Falle der Liquid. sind die Vorz.-Akt. vor den St.-Akt. mit 115 % vom Nennwert der Einzahl. rückzahlbar Die Ges. hat das Recht, die Vorz.-Akt. jederzeit ganz oder teilweise nach mind. 3 monat. Kündig. auf den Schluss eines Kalenderviertel- jahres zu 115 % einzuziehen. –— Vorkriegskapital: M. 63 000 000. Urspr. A.-K. M. 35 000 000, erhöht bis 1908 auf M. 63 000 000, dann erhöht 1920 auf M. 260 000 000 in 130 000 St.-Akt. u. 130 000 Vorz.-Akt. zu M. 1000 (über Kapitalsbeweg. s. Hädb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 26./2. 1925 von M. 260 000 000 auf RM. 97 500 000 (St.-Akt. 10: 7 u. Vorz.-Akt. 20: 1) in 130 000 St.-Akt. zu RM. 700 u. 130 000 Vorz.-Akt. zu RM. 50. – Die G.-V. v. 26./1. 1929 beschloss Erhöh. des A.-K. um RM. 14 000 000 in St.-Akt. Die Erhöh. wird zunächst um RM. 5 000 100 durchgeführt, die zum Austausch von nom. RM. 7 500 000 Akt. der Elektrischen Licht- u. Kraftanlagen A.-G. in Berlin dienen. Der Beschluss ist hinfällig, wenn die Erhöh. nicht bis zum 31./3. 1930 durchgeführt ist. Lt. Bek. vom März 1929 ist die Erhöh. in Höhe von RM. 5 000 100 auf RM. 102 500 100 durchgeführt. Mark-Anleihen: Zwecks Barablös. wurden die Anleihen von 1898, 1900, 1912, 1919 u. 1920 zum 15./2. 1927 gekündigt. Ablös. beträge der Stücke ohne Altbesitzrechte der Anleihen von 1898, 1900 u. 1912 RM. 274.02 für nom. M. 2000, RM. 137.01 für nom. M. 1000 bzw.- RM. 68.50 für nom. M. 500, der Anleihe von 1919 RM. 45.49 für nom. M. 1000 u. der Anleihe von 1920 RM. 9.20 (einschl. Zs. für 1925 u. 1926) für nom. M. 1000. Ablösungs- beträge der Stücke mit Altbesitzrechten der Anl. v. 1898, 1900 u. 1912 = RM. 424.02 für M. 2000, RM. 212.01 für M. 1000, RM. 106 für M. 500; der Anleihe v. 1919 = RM. 70.39 für M. 1000. Die Anleihen sind bis auf einen geringen Rest zurückgezahlt, der von den Besitzern noch nicht abgehobenr ist. Dollaranleihe von 1925: $ 5 000 000 in 7 % Schuldverschreibungen. An der Anleihe ist die Siemens-Schuckert A.-G. zur Hälfte beteiligt. Stücke zu $ 500 u 1000. 1./1. u 1./7. Tilg.: Das Kap. ist fällig am 1./1. 1935; die Tilg. erfolgt durch halbjährl. Auslos mit $ 132 000 zu 102 %; die Ges. haben das Recht, die Anleihe ganz an jedem Zinstermin zurückzuzahlen u. Zwar am 1./7. 1925 zu 104 %; von da ab vermindert sich der Rückzahl.-Kurs um jährl. ½ % bis 1./7. 1929 u. bleibt alsdann bis zur Fälligkeit 102 %. – Zahlstellen: New York: Dillon, Read & Co.; Amsterdam: Mendelssohn & Co., Pierson & Co. Zahlung von Kap. u. Zs. frei von allen gegenwärt. u. zukünft. deutschen Steuern u. Abgaben. – Treuhänder: Central Union Trust Co. of New York, New York u. Deutsche Kreditsicherung A.-G. in Berlin. Von der Anleihe wurden in Amerika von Dillon, Read & Co., Marshall Field, Glove, Ward & Co., New York, Union Trust Co., Cleveland u. Central Trust of IIIinois, Chicago $ 4 250 000 am 27./1. 1925 zu 96.50 % u. in Holland von Mendelssohn & Ce.,