Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 699 Rheinberg G. m. b. H., Kreis-Ruhrorter Strassenbahn A.-G. in Duisburg-Meiderich, Rheinisch-Westf. Bahnges. m. b. H. in Essen u. Bochum-Gelsenkirchener Bahnges. m. b. H. in Gelsenkirchen, welche die Mehrheit der Aktien der Süddeutschen Eisenbahnges. u. der Bochum-Gelsenkirchener Strassenbahn A.-G. besitzen, ferner Mainkraftwerke A.-G. in Höchst a. M., Kraftwerk Altwürttemberg in Ludwigsburg, Frankfurter Gasges. A.-G. in Frankfurt a. M. u. Hoch-Tief A.-G., Essen: ausserdem Gas-A.-G. Ritter & Cie. in Köln. Die Ges. betreibt ferner folgende, den Kreis- u. Gemeindeverbänden gehörige Bahnen, mit denen sie Betriebsges. oder Pachtverträge abgeschlossen hat: Kleinbahn Langenfeld- Monheim-Hitdorf, Strassenbahn Opladen-Ohligs, Kleinbahn Opladen-Lützenkirchen, Klein- bahn Wesel-Rees-Emmerich; Kleinbahn Rees-Empel, Kleinbahn Siegburg-Zündorf u. Wahner Strassenbahn. Die Strassenbahn-Abteilung der Rhein.-Westfäl. Elektrizitätswerke A.-G. wurde am 1./10. 1926 von Düsseldorf nach Essen verlegt. Die Leitung der Süddeutschen Eisenbahn-Ges., der Essener Strassenbahnen, der Bochum-Gelsenkirchener Strassenbahnen u. der Studienges. zum Bau der Schnellbahnen sind durch Personal-Union zusammengeführt u. befinden sich im gleichen Gebäude. Die Zahl des von der Ges. u. ihren Tochterunternehmungen ausschliessl. der Kohlen- gruben beschäftigten Personals beträgt (Nov. 1928) etwa 1580 Angestellte u. 4000 Arbeiter. Verträge: Die Ges. ist mit Wirkung vom 1./1. 1921 ab einen Interessengemeinschafts vertrag mit der Braunkohlen- u. Briketwerke Roddergrube A.-G. in Brühl b. Köln einge- gangen, der der Förderung der beiderseitigen Interessen dient u. auf die Dauer von 90 Jahren abgeschlossen ist. Auf Grund dieses Vertrages steht dem Rheinisch-Westfäl. Elektrizitäts- werk die Geschäftsführung der Roddergrube zu, während es andererseits den Aktionären dieses Unternehmens das Dreifache der jährlichen Div., die die Besitzer der Inh.-Akt. des Rhein.-Westfäl. Elektrizitätswerkes erhalten, garantiert, mindestens aber 24 %. Auf dieser Grube ist eine grosse elektr. Zentrale errichtet. Die a. o. G.-V. v. 4./3. 1921 genehmigte die Interessengemeinschaftsverträge mit den sogen. Stinnes-Zechen, der Gew. Viktoria Mathias, Graf Beust u. Friedrich Ernestine. Nach den Verträgen, die auf 90 Jahre abgeschlossen werden, übernimmt das Rheinisch- Westf. Elektrizitätswerk die Geschäftsführung u. Verwalt. sämtl. Anlagen der Stinnes- Zechen. Bei einem Verkauf von Schacht- oder Werksanlagen bedarf es des Einverständ- nisses der Stinnes-Zechen. Gegenüber den Kuxenbesitzern der Stinnes-Zechen übernimmt das R.-W. E. eine Ausbeutegarantie von M. 1000 jährlich für Viktoria Mathias. M. 920 für Graf Beust u. M. 800 für Friedrich Ernestine. Wenn das R.-W. E. für die ersten 10 Jahre der Dauer der Verträge nicht die gegenwärtige Div. von 8 % verteilt. muss der Überschuss der Zechen so erhöht werden, als wenn die R.-W. E.-Div. 8 % beträge. Das Inkrafttreten der Verträge ist an die Bedingung geknüpft, dass bis zum 15./4. mind. 81 % aller Kuxe der Stinnes-Zechen den R.-W. E.-Werken zur Übernahme bis zum 30.6. 1931 eingestellt werden. Für die Gewährung dieses Optionsrechtes erhalten die Kuxen- besitzer der Stinnes-Zechen je M. 1250 bzw. M. 1150 bzw. M. 1000 jährlich auf den Kux. Nach Ablauf der 10 Jahre soll der Übernahmepreis für alle 3 Stinnes-Zechen M. 34 Mill. betragen. 1922 fand ein Aktienaustausch mit der Roddergrube sowie mit den vorstehenden Gewerkschaften statt. Mit dem Hessischen Staat u. der Hessischen Eisenbahn-A.-G. wurden im Geschäftsjahr 1925/26 Verträge zur Durchführung einer 220 000 Voltleitung durch Hessen abgeschlossen; der Hessische Staat beteiligte sich an der Ges. Ferner wurde ein Vertrag mit dem Baden- werk abgeschlossen zum Zus.schluss der 220 000 Voltleitung in einer Station in Rheinau bei Mannheim mit dem 100 000 Voltnetz des Badenwerks, wodurch ein Austausch von Kohlen- strom u. Wasserstrom erreicht wird. Die Verhandlungen mit dem Preussischen Staat führten 1927 zu einem Vertrage, in dem die Stromversorgungsgebiete Westdeutschlands als eigne Interessensphäre abgegrenzt wurden gegenüber den staatlichen Unternehmen an der Seeküste u. an der Weser entlang bis Frankf. a. M. In dem westlich davon liegenden Gebiet, das damit vom preussischen Staate eigener elektrowirtschaftlicher Betätigung freigegeben wurde u. das auch der Ges. von den Elektrowerken A.-G. des Reiches vertraglich geschützt ist, sind auch die nörd- lichsten u. östlichsten der Ges. befreundeten Werke, wie die Niedersächsischen Kraft- werke A.-G. in Osnabrück, die Paderborner Elektrizitätswerk u. Strassenbahn A.-G. in Paderborn u. die Mainkraftwerke A.-G. in Höchst a. M. noch mit eingeschlossen. Nach dem Vertrag mit dem Preussischen Staat erfolgte, um den Zus.schluss der Versorgungsgebiete zu fördern, ein Austausch der Beteiligung der Ges. an den mitteldeutschen Braunschweigischen Kohlenbergwerken in Helmstedt gegen die Beteiligung des Preussischen Staates an der Braunkohlen-Industrie-A.-G. Zukunft in Weisweiler. Ferner ist eine besondere Leitungs- verbindung von dem Höchstspannungs-Kuppelungs-system der Ges. über Hannover nach der mitteldeutschen Braunkohle vertraglich vereinbart, sodass das gesamte Höchst- spannungssystem Westdeutschlands nach Fertigstellung der Südleitung mit den Wasser- räften Süddeutschlands u. den Alpen u. durch die Ostleitung mit den mitteldeutschen Energiequellen verbunden sein wird. Verträge mit Gemeinden etc.: Die Verträge sind in den Jahren 1903–1908 geschlossen u. laufen von 25 bis zu 50 Jahren. Für die Gemeinden ist gegen die Ein- räumung des ausschliessl. Rechts der Strassenbenutzung zwecks Stromlieferung eine jede nach der Art des Strombezuges von 1–8 % schwankende Abgabe von den Bruttoeinnahmen