. Leder- u. Kunstlederfabriken, Gerbertien, Tell u. Häuteverwertung. Adler u. Oppenheimer, A.-G. in Berlin C. 2, Neue Friedrichstr. 23 Gegründet: 25./6. 1900 mit Wirkung ab 1./7. 1899; eingetr. 28./6. 1900. Übernahmepreis M. 6 000 000. Gründung s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1900/1901. Sitz der Ges. bis 1920 in Strassburg i. Els. unter der Fa. Adler & Oppenheimer Lederfabrik A.-G., seitdem in Berlin. Die von der franz. Regierung sequestrierte Ges. ist liquidiert worden. Nach dem „Temps“ wurde die Fabrik für Fr. 32 000 000 einem französisch-elsässischen Konsort. zugesprochen. Dasselbe errichtete eine französische Ges., die Les Tanneries de France, mit Fr. 50 000 000 A.-K., die ausserdem noch Fr. 50 000 000 Oblig. ausgibt. Das Konsort. nahm gegen Barzahlung von Fr. 70 000 000 auch Besitz von den Vorräten. Die Ges. Adler u. Oppenheimer wurde von der Deutschen Regier. entschädigt u. benutzte die Entschädigungs- summe zum Wiederaufbau des Unternehmens in Deutschland. Zweck: Erzeug. von Leder aller Art u. seinen N ebenprodukten sowie der Handel hiermit. Besitztum: Fabriken in Neustadt i. Meckl. u. Neumünster i. Holstein. Der Grundbesitz der Ges. besteht in Fabrikgeb., Wohnhäusern u. Grundstücken in Neustadt u. Neumünster u. beträgt insges. rd. 1 100 000 qm. Im Nov. 1926 brannte ein nicht unerheblicher Teil der. Anlagen in Neumünster ab. Der Sachschaden war bedeutend, jedoch durch Versich. einiger- massen gedeckt. Eine Unterbrechung des Betriebes ist hierdurch nicht. eingetreten, da die betroffenen Anlagen in anderen bassenden Räumen vorübergehend untergebracht werden konnten. Die Neuerricht. der Geb. u. der Ersatz der Masch. sind inzwischen restlos durch- geführt worden. Die neuen Anlagen werden in Kürze in Betrieb genommen werden. Zweigniederl. in Köln, Frankf. a. M. u. Pirmasens. Entwicklung: Durch Aufnahme der Emil Köster Lederfabrik A.-G. in Neumünster gelangte die Ges. nach Verlust ihrer elsäss. Werke wieder zu der Möglichkeit, ihre alte Tätigkeit aufzunehmen. Der Fusionsvertrag übertrug das Vermögen der Emil Köster Lederfabrik A.-G. im ganzen ohne Liquidation an die Adler u. Oppenheimer A.-G. Seit Jahren besass die Ges. sämtl. Anteile der Lederwerke Neustadt G. m. b. H. in Mecklenburg, die dann in Liquid. trat; die Liquid. ist 1923/24 beendet worden. Die Fabrikräume, die einen Ausbau erfuhren, wurden von der Ges. in Benutz. genommen. Im Aug. 1923 übernahm die Ges. die Aktienmehrheit der A.-G. für Lederfabrikation in München u. baute dieses Werk zweckentsprechend aus. Für den Erwerb der Aktien wurden im Austausch eig. Aktien, die noch aus der Erhöh. im Juli 1921 stammen, gegeben. 1923/24 fand ferner die Anglieder. der Leonhard G. Kaufmann G. m. b. H. in Köln statt. Beteiligungen: Die Ges. ist bei folgenden Unternehmungen bdeteiligt: N. V. Amsterdamsche Leder Maatschappij, Amsterdam; Lederfabrik Wiltz, vormals F. Lambert, Wiltz (Luxemburg); A.-G. für Lederfabrikation, München (Aktienmehrheit); Kontorhaus A.-G., Berlin; L. G. Kauf- 7 „ Köln. Mm ofta. Bl. 15 000 000 in 60 000 St-Akt. 26 Rll. 250. – Vorkriegskapital: M. 12 000 000. Urpr- A.-K. M. 6 000 000, bis 1913 erhöht auf M. 12 000 000, dann 1921 erhöht auf M. 100 000 000 in 60 000 St-Akt. u. 40 000 Vorz.-Akt. zu M. 1000 (über Kapitalsbew. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Kap.-Umstelluug lt. G.-V. v. 28./3. 1925 von M. 100 000 000 auf RM. 15 120 000 derart, dass der Nennwert der St.-Akt. von bisher M. 1000 auf RM. 250 denominiert wurde. Die Vorz.-Akt. sind im Verh. 20:1 zus. gelegt u. der Nennwert der verbleib. Aktien dann von M. 1000 auf RM. 60 reduziert. Die G.-V. v. 18./12. 1926 beschloss, die 2000 Vorz.-Akt. von je RM. 60 zu 110 % aus dem Reingewinn für 1925/26 einzuziehen. Grossaktionäre: Der grösste Teil des A.-K. (ca. 97 %) befindet sich im Besitz der Familien Adler u. Oppenheimer. 1 1910: M. 2 200 000 in 4½ % (früher 4 %) Oblig. Ser. A zu M. 1000 u. 500. Aulehe 3 1911: M. 3 000 000 in 4½ % Oblig. Ser. C; Stücke zu M. 1000 u. 500. Die Ges. hat die beiden Anleihen zur Rückzahl. zum 1./5. 1927 gekündigt. Ablbs.-Betrag RM. 69.48 für je M. 500. Die Altbesitz-Genussrechte werden mit RM. 50 für je M. 1000 in 3 . 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbjahr. Stimmrecht: 1 St.-Akt. = 1 St. 3 5 Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., 4 % Div. an St.-Akt., Rest nach G.-V.-B. er A.-R. erhält eine Vergüt., die jeweils festgesetzt wird. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1929. 62 ――― ― ― ―――