¹ ― 1080 Gas-, Wasser- und Eiswerke. Dividenden: 1913–1917: 0 %; 1918–1928: 5, 25, 30 30, 30 30, 150, 0, 0, 0, 0, 0, ― Vorz.-Akt. 1918–1921: Je 5 %; 1922–1928: 150, 0, 0, 0, 0, 0, 0 %. Direktion: Alfred Meyer, Siegmund Berfju. Prokuristin: Frl. E. Müller. Aufsichtsrat: Dir. Dr. Otto Frentzel, B.-Charlottenburg; Landgerichts-Dir. a. D. Dr. jur. Adolf Gerdes, B.-Grunewald; Dir. Paul Ihlenfeld, B.-Lichtenberg; Dir. Heinrich R. A. Ziegler, B.-Charlottenburg. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Charlottenburger Wasser- u. Industriewerke A.-G. zu Berlin. Verwaltung in Schöneberg, Bayerischer Platz 9. Gegründet: 21./8. 1878; eingetr. 27./8. 1878. Firma bis 15./1. 1920 Charlottenburger Wasserwerke. Zweck: Bau, Erwerb u. Betrieb von Wasserwerken, auch Erwerb von Grundst. für gesell- schaftl. Zwecke, Berechtigung, andere Unternehm. u. Anlagen zu betreiben oder sich an ihnen zu beteiligen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen, z. B. Elektrizität, Gas, Kanalisation. Entwicklung: Die Ges. übernahm anfänglich das auf fiskalischem Gelände liegende Wasserwerk am Teufelssee. Später errichtete sie eig. Wasserwerke in Beelitzhof, Jungfern- heide, Johannisthal u. Tiefwerder. Das Wasserwerk am Teufelssee wurde im Jahre 1906 zus. mit dem Wasserwerk in der Jungfernheide an die Stadt Charlottenburg verkauft. Im Laufe der Jahre dehnte sich das Versorgungsgebiet auf etwa den vierten Teil des jetzigen Gross-Berlins, im Westen, Süden u. Osten u. auf grosse Gebiete im Norden des Kreises Teltow mit einer Gesamteinwohnerzahl von mehr als 1 000 000 Einwohnern aus. Demzufolge sind die Werke, die Wassergewinnungs- u. Verteilungsanlagen bedeutend erweitert worden. Um der künftigen Entwickl. des Versorgungsgebiets u. dem damit verbundenen Anwachsen des Wasserverbrauchs Rechnung zu tragen, hat die Ges. zur Wasserförderung geeignete Grundst. u. a. bei Johannisthal, Nikolassee, Dabendorf u. im Bezirk der Oberförsterei Friedersdorf gekauft u. sich ferner ausschliessl. Wasserförderungsrechte im Grunewald u. im Forst Friedersdorf einräumen lassen. Das Versorgungsgebiet der Ges. ist etwa 37 000 ha- gross. 8 Verträge: Die Ges. hat Wasserlieferungsverträge mit folg. Gemeinden geschlossen: Schöne- berg Vertragsdau er bis 1./10.1928, Friedenau bis 1930, Wilmersdorf bis 1941, Lichterfelde bis 1939, Steglitz bis 1./10 1928, Tempelhof bis 1997, Zehlendorf bis 1950, Wannsee bis 1950, Mariendorf bis 1945, Neukölln bis 1997, Forst Grunewald bis 2000, Lankwitz bis 1939, Nowawes bis 1950, Teltow bis 1949, Johannisthal bis 1950, Marienfelde bis 1951, Dahlem bis 1952, Britz bis 1937, Rudow bis 1964, Stahnsdorf bis 1964, Buckow bis 1966, Kleinmachnow bis 1966, Ruhlsdorf bis 1966, Gemeinde Grunewald bis 1990, Nicolassee bis 2000, Drewitz bis 1976, Lichtenrade bis 1968 Schmargendorf bis 1997, Kleinglienicke bis 1998. Miersdorf bis 1981, Zeuthen bis 1981, Schulzendorf bis 2000, Waltersdorf bis 2000, Bohnsdorf bis 2000, Schönefeld bis 2000, Schmöckwitz bis 2000, Mahlow bis 2000, Glasow bis 2000, Gross Ziethen u. Wildau bis 2000. Der Vertrag mit der Gemeinde Grunewald kann jederzeit von ihr mit fünfjähr. Kündigungs- frist zum Ersten eines Kalenderquartals gekündigt werden. Fast in allen Verträgen ist vor- gesehen, dass sich der Vertrag um weitere 10 Jahre verlängert, wenn nicht eine bestimmte Anzahl von Jahren (2 resp. 3 resp. 5 Jahre) vor Ablauf eine Kündig. stattgefunden hat. Viele Verträge enthalten die „Meistbegünstigung“, d. h. sofern die Ges. künftig einer Gemeinde günstigere Bedingungen hinsichtlich des Wassertarifs nebst zugehörigen Lieferungs- bedingungen stellt, dass auch die anderen betr. Gemeinden darauf Anspruch haben. Am 1./10. 1928 ging das Rohrnetz der beiden Ortschaften Schöneberg u. Steglitz unter Aus- schluss der Durchgangsleitungen für RM. 2 500 000 an die Stadt Berlin über. Besitztum: Die A.-G. besitzt Förderstationen zu Beelitzhof in Verbindung mit einer Vor- pumpenanlage in Nikolassee, Gross-Lichterfelde, Tiefwerder u. Johannisthal; ausserdem Ge- rechtigkeiten für Wasserentnahme am Havelufer u. im Forstbezirk Grunewald. Die Wasser- gewinn. erfolgt ausser vom eigenen Grundeigentum aus auf Grund einer Schöpfgerechtigkeit, welche sich entlang dem Havelufer von Beelitzhof bis zum Stössensee erstreckt. Die Schöpf- gerechtigkeit ist im Grundbuch der belasteten Grundstücke vermerkt u. von Beelitzhof bis Schildhorn dauernd, von da bis zum Stössensee bis zum Jahre 2000 gestattet. Der Grundbesitz der Gesellschaft beträgt 369.9528 ha, davon 49 942 qm im Stadtbezirk Charlottenburg, 2457 qm im Stadtbezirk Neukölln, 1 108 438 dm im Gemeindebezirk Zehlendorf, 26 461l qam im Gemeindebezirk Nikolassee, 922 qm im Gemeindebezirk Steglitz, 33 378 qm im Gemeinde- bezirk Lichterfelde, 382 614 qm im Gemeindebezirk Rudow, 105 959 qm im Gemeindebezirk Johannisthal, 1753 qm im Gemeindebezirk Kleinglienicke, 61 874 am im Gutsbezirk Düppel, 67 498 qm im ehemal. Gutsbezirk Grunewald-Forst, 238 508 qm im ehemal. Gutsbezirk Berlin-Heerstrasse, 620 936 qm im Gemeindebezirk Dabendorf, 445 138 qm im Gemeindebezirk Glienick b. Zossen, 530 358 qm im Gemeindebezirk Grossschulzendorf, 20 972 qm im Gemeinde- bezirk Jühnsdorf, 2320 qm im Stadtbezirk Wilmersdorf. Der Grundstücksbesitz hat sich 1923/24 um 109 151 qm u. 1925/26 um 9780 qm vermehrt. Die letzten Neuerwerb. werden, bis auf ein Baugelände von 2320 qm am Fehrbelliner Platz, zur Werkserweiterung verwandt. 1926/27 erwarb die Ges. unmittelbar östlich von ihrem Versorgungsgebiet in der Gemeinde Niederlehme u. in dem Gebiet der Oberförsterei Friedersdorf Grundstücke von 80 000 qm Gesamtgrösse zum Zwecke späterer Errichtung von Wasserwerken. Im Zus.hang mit diesem Grundstückserwerb wurde der Ges. im Forst Friedersdorf eine Grunddienstbarkeit zur Ent-