. 1108 Film-Industrie, Theater, Hotels, Restaurants, Zoologische Gärten, Vereine. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im März. Bilanz am 31. Dez. 1928: Aktiva: Liegenschaft RM. 19 900. – Passiva: A.-K. 18 000, R.-F. 1900. Sa. RM. 19 900. Dividenden 1919–1928: 0 %. Vorstand: Dr. Gustaf Ratjen, E. Freiherr von Brandis, Dr. Conrad von Kries. Aufsichtsrat: Vors. Präsident Carl Semper; Stellv. Staatssekretär Dr. jur. Wilh. Peters, Amtsgerichtsrat Werner Frhr. v. Hodenberg, Berlin; Justizrat Dr. jur. Magnus Knebusch, Güstrow; General der Inf, Exz. von Lueder, Potsdam; Rittergutsbes. Dr. jur. Fritz Röchling auf Ribbekardt b. Greifenberg i. Pom.; Justizrat Paul Thormann, Wismar; Landeshauptmann von der Wense, Hannover; Geh. Finanzrat Werner Schramm, B.-Halensee. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Actien-Verein des zoologischen Gartens zu Berlin W 62, Budapester Str. 9. Gegründet: 1845. Zweck: Unterhalt. des zoologischen Gartens zu Berlin. Das Gartenterrain gehört dem Staate, die Ges. hat für alle Zeit das Recht unentgeltl. Benutzung. Der Staat kann im Falle einer Auflösung der Ges. die Gebäulichkeiten u. Tiere nach einer Taxe übernehmen. Ein am Stadtbahnhof Zoologischer Garten, u. zwar an der Ecke der Joachimsthaler u. Hardenberg- strasse, gelegenes Gelände von ungefähr 12 500 qm ist seit 1906 an die Ausstellungshalle G. m. b. H. verpachcet (neuerdings verlängert bis 1956). Weiteres-Randgelände ist 1924 an die Baugesellschaft am Zoolog. Garten u. zwar zur Errichtung des sog. Capitol- Gebäudes verpachtet worden, ferner 1928 in der Budapester Str. an die Emil Heinicke A.-G. zur Errichtung eines Büros u. Geschäftshauses. Über die Verwendung dieser Randgebäude entscheiden nach Ablauf der Verträge der Fiskus und der Aktien-Verein des Zoologischen Gartens gemeinsam. Der Restaurationsbetrieb des zoologischen Gartens ist bis 1./4.1939 an Hermann Hessler, Berlin, verpachtet. 1911 wurde mit dem Bau eines Aquariums begonnen, das Mitte 1913 vollendet u. am 18./8. 1913 eröffnet wurde. Die Stadt Berlin leistet für den freien Besuch der Gemeindeschulen einen jährl. Beitrag. Im Jahre 1926 wurde mit dem Fiskus em Vertrag bezügl. Geländeerweiterung nach dem Tiergarten abgeschlossen, wodurch etwa 13 304 qm neues Gelände hinzukam, von dem aber wieder ein Teil für die Erricht. des Planetariums der Stadt Berlin abgegeben werden musste. Kapital: RM. 3 300 000 in 1000 Aktien zu RM. 300 u. 3000 Akt. zu RM. 1000. — Vorkriegskapital: M. 3 300 000. Urspr. M. 300 000. Über Wandlung des A.-K. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927. Umstell. lt. G.-V. v. 16./4. 1924 in voller Höhe auf RM. 3 300 000. Anleihen: I. M. 1 866 600 in 4 % Oblig. von 1880. Zahlstelle: Berlin: S. Bleichröder. Ende 1928 noch in Umlauf RM. 40 410, fällig am 1./1. 1932. Notierte bis 1922 in Berlin. II. M. 2 000 000 in 4½ % Oblig. v. 1909. Noch in Umlauf Ende 1928 RM. 208 650, soweit nicht am 1./1. 1932 fällig, erfolgt Auslosung nach besteh. Tilg.-Plan. Notierte bis 1922 in Berlin. Lt. Bek. v. Febr. 1929 hat die Ges. beschlossen, den Altbesitzern der beiden Oblig.-An- leihen an Stelle der Genussrechte eine Zusatzaufwert. in Höhe von 5 % des Goldmarkbetrages zu gewähren. Zwecks Bestätigung wurde die Spruchstelle angerufen. Staatsdarlehen: RM. 63 750. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., Maximum 30 St. Gewinn-Verteilung: 10 % zum R.-F. (bis 20 % des A.-K.), event. weitere Rückl., Tant. an Beamte, weiterer Rest nach G.-V.-B. entweder zu besond. Ausgaben für das Institut oder zum Vortrag auf neue Rechnung. Eine Div. wird nicht verteilt. Aktionäre haben zur Förderung der Zwecke der Ges. ausdrücklich dem Rechte entsagt, die etwaigen Ver- waltungsüberschüsse unter sich zu verteilen; sie begnügen sich vielmehr mit den nach- stehenden, ihnen zugesicherten Berechtigungen: Jeder Aktionär hat, solange er im Besitz einer Aktie ist, für seine Person u. für 6 seiner Angehörigen freien Eintritt in den Zoolog. Garten. Der freie Eintritt gilt nicht für das Aquarium, es, sei denn, dass die Nachzahl. für das Aquarium geleistet u. die Aktie entsprechend abgestempelt ist. In solchen Fällen erstreckt sich der freie Eintritt auch auf diejenigen Angehörigen, für die der Aktionär auf Grund der Aktie freien Eintritt in den Zoologischen Garten in Anspruch genommen hat. Bei Veranstalt. auf dem Sonderschauplatz haben die Aktionäre freies Eintrittsrecht mind. an einem Wochentage. Aktionäre, die das Eintrittsrecht für das Aquarium noch nicht haben, können es durch Nachzahl. erwerben. Bilanz am 31. Dez. 1928: Aktiva: Tiere, Zoo 350 000, do., Aqua 32 C00, Geb. u. Anl. 3 338 000, Terrain-Erweiter. 131 813, Licht- u. Wasser-Anlagen u. Masch., Z00 40 700, do., Aqua 1, Mobil., Utensil. u. Geräte, Zoo 1, do., Aqua 1, Wertp. 399 993, Kassa, Banken usw. 110 415, Schuldner 288 785, Material-Bestände, Zoo 15 088, do., Aqua 2618, Gärtnerei 1, Bibliothek 2, Seewasser u. Pflanzenschmuck 2. – Passiva: A.-K. 3 300 000, R.-F. 290 915, Pachtvorauszahlung 92 850, Pensionsverpflicht. 80 307, Bauverpflicht. 275 000, vorausgezahlte Jahreskarten 33 495, Staats-Darlehen 63 750, 4 % Obl.-K. (Obl. v. 1880/82) 40 410, 4½ % do. (Obl. v. 1909) 208 650, 4 % Obl.-Aufwert.-K. für Altbesitz 20 940, 4½ % do. 113 800, 4 % Ohl.-