1120 Film-Industrie, Theater, Hotels, Restaurants, Zoologische Gärten, Vereine. in Worms als Ganzes unter Ausschluss der Liqu. auf die Ges. über. Auf je 1 Aktie der Mannheimer Ges. entfielen je 3 Ufa-Aktien zu je RM. 150. Die G.-V. 13./4. 1928 der Deulig- Film A.-G. genehmigte die Übertragung des Vermögens der Ges. an die Ufa unter Aus- schluss der Liqu., so dass bei der Deulig-Film A.-G. nur noch eine Preisforder. an die Ufa mit RM. 825 000 verbleibt. Die Deulig-Film A.-G. bleibt als solche weiter bestehen, da noch Leihverträge abzuwickeln sind. Beteiligungen u. Verträge: 1924/25 erwarb die Gesellschaft die Aktienmehrheit (86 %) der A.-G. für Filmfabrikation (Afifa) Berlin (A.-K. RM. 400 000). Unter dem 30./6. 1927 wurde mit der Deulig-Film Aktiengesellschaft, Berlin, ein Interessengemeinschaftsvertrag geschlossen. Verträge für den Vertrieb der Produktion der Ufa in den Vereinigten Staaten u. Kanada bestehen mit folgenden Unternehmungen: Paramount Famous Lasky Corporation, Metro-Goldwyn Pictures Corp., World Wide Pictures Inc. u. Ufa-Eastern Division Distribution Inc., New York. Weitere Abkommen bestehen mit der Gaumont- British Picture Cor- poration Ltd., London, mit der Instituto Nazionale L. U. C. E. (Luce) in Rom u. anderen. Kapital: RM. 45 000 000 in RM. 42 000 000 Aktien Serie A und RM. 3 000 000 Aktien Serie B. Urspr. A.-K. M. 25 000 000, erhöht 1921 um M. 175 000 000 u. 1923 um M. 100 000 000 auf 300 000 000 in 230 000 Aktien Serie A u. 20 000 Aktien Serie B zu M. 1000 u. 10 000 Aktien Serie A zu M. 5000. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 28./2. 1925 von M. 300 000 000 auf RM. 45 000 000 in 240 000 Aktien Serie A u. 20 000 Aktien Serie B zu RM. 150 u. 10 000 Aktien Serie A zu RM. 600 durch Abstempel. der Aktien Serie A u. B zu bisher M. 1000 auf RM. 150 u. der Aktien Lit. A zu bisher M. 5000 auf RM. 600. Ausserdem ist auf jede bisher. Aktie zu M. 5000 noch 1 Aktie über RM. 150 ausgehändigt worden. Zwecks Sanierung beschloss die G.-V. v. 21./4. 1927 u. a. folgendes: a) Aufforderung der Aktionäre einer Zuzahl. von RM. 50 zuzügl. RM. 2 Kostenpauschale auf je RM. 150 Nennwert der Aktien Serie A u. B, b) Herabsetz. des Grundkap. um einen Betrag bis zu RM. 30 000 000 ―― durch Zus. leg. derjenigen Aktien, auf welche die zu a) erwähnte Zuzahl. nicht geleistet wird, as im Verh. 3:1 u. derjenigen Aktien, auf welche die Zuzahl. geleistet wird, im Verh. 3:2, c) Wiedererhöh. des herabgesetzten Grundkapitals unter Ausschluss des gesetzl. Bezugsrechts der Aktionäre um einen Betrag bis zu RM. 30 000 000 auf insgesamt RM. 45 000 000, nämlich auf RM. 42 000 000 nom. Aktien Serie A u. RM. 3 000 000 nom. Aktien Serie B durch Aus- ias gabe von Inh.-Akt. mit Div.-Ber. ab 1./6. 1927, d) Ausgabe von Stück 11 250 Genussscheinen M ohne Nennwert (s. a. unten). — tt Gemäss den durchgeführten Beschlüssen der G.-V. v. 21./4. 1927 ist das Kapital auf 07= RM. 16 531 000 herabgesetzt u. um RM. 28 469 000 auf RM. 45 000 000 wieder erhöht worden; ausgegeben wurden auf die Erhöh. 27 469 St.-Akt. u. 1000 Vorz.-Akt. zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./6. 1927, zum Kurse von 101.50 %. = 48 Grossaktionäre: Die Aktienmehrheit ist im Besitz der Hugenberg-Gruppe. 77 Genussscheine: Ausgegeben lt. G.-V.-B. v. 21./4. 1927, Stück 11 250 ohne Nennwert. Sie haben Anspruch auf die Hälfte des nach Auszahl. von 6 % Div. an die Aktionäre ver- bleibenden bilanzmässigen jährl. Reingewinns. Die Ges. ist berechtigt zum Rückkauf im ganzen oder in Teilbeträgen nicht unter 500 Stück, Rückkaufspreis RM. 1000 pro Stück zuzügl. 4 % Jahreszs. auf die abgelauf. Lebensdauer des Genussscheins u. abzügl. der vor Rückkauf der Genussscheine auf diese aus dem Reingewinn geleisteten Zahlungen mit der Massgabe, dass im Falle der Liquid. nach Ausschüttung von 106 % auf das A.-K. bis zur Hälfte des dann noch verbleibenden Liquidationsüberschusses zum Rückkauf der noch nicht zurückgekauften Genussscheine nach Massgabe der Rückkaufsbestimmungen verwendet werden soll. Anleihe: RM. 15 000 000 in 10 % Teilschuldverschr. lt. G.-V.-B. v. 28./2. 1925, 100 000 Stücke zu RM. 150, Zs. 1./6. u. 1./12. Die Ges. ist verpflichtet, spätestens bis 30./11. 1928 die Inh. aufzufordern, die Teilschuldverschr. in Aktien gleichen Nennwertes umzutauschen; eventl. Steuern etc. gehen zu Lasten der Inh. Für den Fall einer Kap.-Erhoh. vor Durchführ. des Umtausches, wobei den Aktion. ein Bezugsrecht gewährt wird, sind die Oblig.-Inh. zum Umtausch ihrer Oblig. in Aktien aufzufordern. Den eingetauschten Aktien ist ein gleiches Bezugsrecht zu denselben Beding. wie den Aktion. einzuräumen, andernfalls sind die Oblig. spätestens am 1./12. 1928 mit 130 % einzulösen. Wird seitens der Oblig.-Inh. von dem Umtauschangebot kein Gebrauch gemacht, so sind diese Oblig. am 1./6. 1935 zu 105 % fallig. Nicht eingetauschte Oblig. können mit 3 monat. Frist beliebigen Zinstermins durch die Ges. gekündigt werden. Die Oblig. sind von der Deutschen Bank, Berlin, übern. u. den Aktion. im Verh. 450: 150 zu 105 % bei 55 % sofortiger Einzahl., Restzahl. mit 50 % per 15./7. 1925 zum Bezuge angeboten worden. In der G.-V. v. 21./4. 1927 wurde beschlossen, die Obl. zum Umtausch in Aktien auf- zurufen mit der Massgabe, dass die nicht umgetauschten Stücke erst bis zum 1./6. 1935 zum Kurse von 105 % zurückgezahlt werden. Zum Umtausch wurden RM. 260 400 ein- gereicht. – Kurs Ende 1927–1928: 97, 97.50 %. Freiverkehr Berlin u. Frankfurt a. M. eschäftsjahr: 1./6.–31./5. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: Serie A nom. RM. 50 = 1 St. Serie B ebenso. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % R.-F., bes. Rückl., 5 % Div. an Akt. Lit. A, 5 % do. an Lit. B, vom Rest 10 % Tant. an A.-R. (mind. aber pro Mitgl. RM. 3000 u. wenn es dem Arbeitsausschuss angehört, RM. 6000), Rest Superdiv. Lit. A u. B gleichmäss od. G.-V.-B.