―――― ― = 1282 Brauereien, Mälzereien, Presshefefabriken, Brennereien, Spirituosen-Industrie. Ostwerke Aktiengesellschaft in Berlin NW. 6, Schiffbauerdamm 23. (Ostwerke – Schultheiss-Patzenhofer-Konzern.) Gegründet: 6./5. 1872. Firma bis 26./4. 1921: Breslauer Spritfabrik, Act.-Ges. in Char- lottenburg. Zweigniederlass. in Hindenburg, O.-S. Zweck: Betrieb von Spritfabriken, Hefefabriken, Brennereien, Brauereien, Likörfabriken, Landwirtschaft sowie Herstell., Verarbeit. u. Vertrieb von landwirtschaftl. Erzeugnissen und Gegenständen des landwirtschaftl. Bedarfs sowie von Nahrungs- u. Genussmitteln. Beteilig. an anderen gleichen oder ähnl. Unternehm. u. alle damit im Zus. hang stehenden Geschäfte. Die Ges. darf ferner Interessengemeinschaftsverträge mit anderen Unternehm. abschliessen. Besitztum: Der Grundbesitz der Ges. ist nur noch unbedeutend. Interessengemeinschaft: Lt. G.-V. v. 4./3. 1921 Interessengemeinschaft mit der C. A. F. Kahlbaum A.-G. in Berlin. Lt. G.-V. v. 26./4. 1921 Interessengemeinschaft mit der Schultheiss-Patzenhofer Brauerei A.-G. Durch Beschluss der a. o. G.-V. der 3 Konzernges. v. 5./7. 1926 schied die Kahlbaum-Ges. aus dem Interessengemeinsch.-Verhältnis aus u. wurde lt. Verschmelzungsvertrag v. 28./12. 1926 von der Schultheiss-Patzenhofer-Ges. aufgenommen. Nach dem Ausscheiden der Kahlbaum-Ges. wird der Interessengem.-Vertrag mit der Schultheiss-Patzenhofer-Ges. allein fortgesetzt. Beteilig.-Quote v. 1./9. 1927 ab für die Ostwerke 41.31 %, für die Schultheiss-Patzenhofer-Ges. 58.69 % des gemeins. Ergebnisses beider Ges. sowie des bei der etwaigen Auflös. der bis 1980 vorges. Interessengemeinschaft vor- handenen beiderseit. Vermögens. Die oberste Entscheidung in allen Fragen der Interessen- gemeinschaft liegt beim Gemeinschaftsausschuss. Das Organ der Interessengemeinschaft ist die mit einem St.-Kap. von RM. 1 000 000 ausgestattete Interessengemeinschait Os twerke- Schultheiss-Patzenhofer Ges. m. b. H. in Berlin, die den Zweck verfolgt, die Durchführ. des Gemeinschaftsgedankens innerhalb der Interessengemeinschaft zu überwachen u. sicherzustellen. Im Falle einer Kap.-Erhöh. hat der Gemeinsch.-Ausschuss Qarüber zu beschliessen, ob u. in welchem Umfange der das Kap. erhöhenden Ges. eine weitere Beteiligung am Ergebnis u. für den Fall einer Auseinandersetzung, am Gesamtver- mögen zusteht. Ein derartiger Beschluss des Gemeinschaftsausschusses bedarf zu seinem Zustandekommen der Zustimmung von ¾ der Abstimmenden. Wird das Kapital ohne einen solchen Beschluss des Gemeinschaftsausschusses erhöht, so findet eine Veränderung der Beteil.-Quoten nicht statt. UÜberschreitet die Erhöhung der Beteilig. das Mass, welches sich aus dem Verhältnis zwischen dem neu zugesicherten u. dem bisher. Kap. ergibt, 80 bedarf es ausserdem der Zustimmung beider G.-V. Hierbei wird das bisher. Kapital nach dem durchschnittl. Berl. Börsenkurs (Kassakurs) der letzten 30 Tage vor dem Tage der über die Quotenerhöhung bestimmenden Sitzung des Gemeinsch.-Aussch. berechnet. Beschliesst eine der Ges., für ein Geschäftsjahr eine geringere Summe als Div. oder in sonst. Form an ihre St.-Aktion. auszuschütten, als es im Vergleich zu der für dasselbe Geschäftsjahr von der anderen Ges. an deren St.-Aktion. ausgeschütteten Summe der Beteil.-Quote entspricht, so wird der hierfür ersparte Betrag Sondervermögen derjenigen Ges., welche die verhält- nismässig geringere Summe ausschüttet. Der Ertrag dieses Sondervermögens bleibt bei dem jährl. Gewinnausgleich u. das Sondervermögen selbst bei dem im Falle der Beendigung der Interessengemeinschaft vorzunehmenden Vermögensausgleich ausser Betracht; jede Ges. ist jederzeit berechtigt, über das Sondervermögen u. dessen Ertrag ganz oder teilweise zu verfügen. – Näheres über die früheren Interessengem.-Verträge der Ges. mit C. A. F. Kahl- baum A.-G. u. der Schultheiss-Patzenhofer A.-G. mit Pschorr-Bräu A.-G. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927. Entwicklung: Seit dem 1. Aug. 1914 hat die Ges. folgende Entwicklung genommen: Die beiden Ges., durch deren Verschmelzung die Ostwerke A.-G. entstanden ist – Breslauer Spritfabrik A.-G., Breslau u. Ostelbische Spritwerke A.-G., Berlin –, haben urspr, die Reinigung von Rohspiritus betrieben. Im Zus. hang mit den nahen Bezieh. zu den land- wirtschaftlichen Spirituserzeugern hat sich ein Handelsgeschäft mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen u. Bedarfsartikeln entwickelt. Der Getreidehandel führte zur Interessen- nahme an der Mühlen-Industrie. Als durch die Branntwein-Monopol-Gesetzgebung die Spiritusreinigungsanstalten zunächst auf Lohnarbeit für die Reichsmonopolverwaltung beschränkt, später von dieser in eigene Regie übernommen wurden, lag es nahe, zur sprit- verarbeitenden Industrie (Likör- u. Spirituosen-Fabrikation) überzugehen, andererseits sich den verwandten Gebieten sonst. Nahrungs-u. Genussmittel-Industrien zuzuwenden. Während der erstere Weg durch Abschluss einer Interess.-Gemeinschaft mit der C. A. F. Kahlbaum A.-G. beschritten wurde, hat die Ges. selbst sich in erster Linie der Brauerei u. Hefe. fabrikation zugewandt. Im J. 1919 wurde durch Fusion die Oberschlesische Bier-Brauerei vorm. L. Haendler, Hindenburg O.-S., sowie die Majorität der Vereinsbrauerei A.-G. Beuthen u. der Oppelner Aktienbrauerei u. Presshefe-Fabrik in Oppeln erworben. Der grösste Teil der in Deutschland gelegenen Spritfabriken u. Spirituslagerhäuser, welche die Ges. sowie ihre Tochterges. besassen, sind mit Wirk. ab 1./10. 1920 an die Reichsmonopol- verwaltung für Branntwein verkauft worden. Soweit die Ges. im polnisch gewordenen Gebiete Spritfabriken u. Spirituslagerhäuser besass, sind diese ebenso wie die Melassefuttermisch- anstalt, die Kartoffelflockenfabrik u. die Walzmehlmühle in Lissa an ein polnisches Kon-