( *―― 2 == sssssr- 1666 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. Kapital RM. 625 000 in 625 Aktien zu RM. 1000. Urspr. M. 12 500 000, übern. von den Gründern zu 100 %, eingezahlt waren 50 %. Lt. G.-V. v. 29./11. 1924 Umstell. auf RM. 625 000 (20: 1) in 625 Akt. zu RM. 1000. Lt. G.-V. v. 2./10. 1926 Anderung der bisher. Namen-Akt. in Inh.-Aktien. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie =1St. Bilanz am 31. Dez. 1928: Aktiva: Haus-K. 624 999, Aufwert.-Hyp.-Tilg.-K. 169 508, Inv. 1, Bank-, Kassa- u. Postscheckguth. 89 076. Debit. 1067, Verlust 138 807. – Passiva: A.-K. 625 000, Aufwert.-Hyp. 395 520, Kredit. 2938. Sa. RM. 1 023 459. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag aus 1927 103 825, allg. Handl.-Urk. 23 565, Haus-Unk. 145 287, Hyp.-Zs. 19 776, Steuern 3735, Abschr. a. Aufwert.-Hyp.-Tilg.-K. 56 503. – Kredit: Hausmiete-Einnahmen 209 290, Zs. 4595, Verlust 1928 138 807. Sa. RM. 352 693. Dividenden 1920–1928: 0 %. Direktion: M. Borchard, E. Taut. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Alfred Mann, Mannheim, Walter Wauer, Berlin; Heinrich Warth, Köln. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Deutsche Schiffspfandbriefbank Akt.-Ges., Berlin NW. 7, Dorotheenstrasse 19 1. Gegründet: 5./4. 1918; eingetr. 5./6. 1918. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1922/23. Zweck: Förder. der deutschen See- u. Binnenschiffahrt durch Gewähr. von Darlehen gegen Verpfändung von Schiffen oder Anteilen an Schiffen u. Eintrag. der Pfandrechte im Schiffs- register. Zu diesem Behufe ist die Ges. befugt zu betreiben: 1. Gewähr. von Darlehen gegen Verpfändung von Schiffen u. Schiffsanteilen; 2. Ausgabe von festverzinsl. Schiffspfandbr. auf Grund der gemäss Nr. 1 erworbenen Pfandrechte; 3. Erwerb u. Veräusserung von Darlehns- forderungen im Sinne der Nr. 1; 4. kommissionsweisen Ankauf und Verkauf von Wert- papieren, jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; 5. Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen und ähnlichen Papieren; 6. Depot- u. Depositengeschäfte im Sinne des Kapitalfluchtgesetzes vom 24. Dez. 1920. Die Gewährung der Schiffsdarlehen sowie die Ausgbabe der Schiffspfandbriefe kann sowohl in gesetzlicher Währung als auch in wertbeständigen Werten erfolgen. Verfügbares Geld darf die Bank nutzbar machen durch Hinterlegung bei geeigneten Bankhäusern, durch Ankauf ihrer Schiffspfandbriefe, durch Ankauf solcher Wechsel und Wertpapiere, welche von der Reichsbank angekauft werden dürfen, sowie durch Beleihung von Wertp. Der Erwerb von Schiffen und Schiffs. anteilen ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten an Pfandrechten, der Erwerb von Grundstücken nur zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. Die Beleihung ist be- schränkt auf Schiffe bzw. Anteile an solchen Schiffen, welche in einem deutschen Schiffs. register eingetragen sind, das von einer durch Reichs- oder Landesgesetz hierzu befugten Behörde geführt wird. Ein von einer derartigen Behörde geführtes Pfandrechtregister u. das Register für Pfandrechte an im Bau befindl. Schiffen gelten im Sinne dieser Satzung als Schiffsregister. Den deutschen Schiffsregistern sind gleichgestellt diejenigen Schiffs- register, welche von den zuständigen Behörden in denjenigen Gebieten geführt werden, die bis zum Friedensvertrag von 1919/1920 zum Deutschen Reiche gehort haben. Die Be- leihung in gesetzl. Währung darf sechs Zehntel des Wertes nicht übersteigen. Die wert- beständige Beleihung darf fünf Zehntel des Wertes nicht übersteigen. Nach längeren Verhandl. mit den Reichsbehörden kam es zu dem Vertrage v. Nov. 1926, der zwischen dem Reichsverkehrsministerium u. der Ges. abgeschl. wurde. Durch diesen Vertrag sind der Bank zunächst RM. 1 000 000 zum Zwecke der Weitergabe an die kredit- suchende Binnenschiffahrt zur Verfüg. gestellt worden. Durch einen zweiten Vertrag v. Juli 1927 stellte das Reich der Bank weitere RM. 1 000 000 für Reichskredite an die Binnenschiffahrt zur Verfüg. In den beiden geschlossenen Verträgen v. Nov. 1926 u. Juli 1927 ist vorgesehen. dass die für die Binnen- schiffahrt unter den Bedingungen des Reichskredites zur Verfüg. gestellten Mittel auf RM.. 4 000 000 durch Verkauf von RM. 2 000 000 8 % Pfandbriefen erhöht werden können, während die vom Reich in bar gewährten RM. 2 000 000 unverzinsl. bleiben. Durch Vertrag v. 30./4. 1926 wurde der Bank ferner die Verwalt, derjenigen Darlehen, welche aus Mitteln der broduktiven Erwerbslosenfürsorge vom Reich an Seeschiffsreeder zum Neubau oder werterhöhenden Umbau von Seeschiffen gewährt werden, soweit diese Darlehen im Einzelfalle den Betrag von RM. 45 000 nicht übersteigen. Die hieraus der Bank erwachsene Tätigkeit hat sich als eine nutzbringende erwiesen. Kapital:; RM. 1 000 000 in 2500 Akt. zu RM. 20 u. 950 Akt. zu RM. 1000. Urspr. M. 10 000 000 in 10 000 Akt. zu M. 1000, übern. von den Gründern zu pari; seit 1./4. 1920 voll eingezahlt. Lit. G.-V. v. 21./8. 1924 Umstell. des A.-K. auf RM. 50 000 im Verh. 200: 1. Die G.-V. v. 28./3. 1927 beschloss Erhöh. um RM. 950 000 in Akt. zu RM. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./4. 1927. Die neuen Aktien werden von einem Konsortium (Führ.: Deutsche Aufbau- A.-G. für Grundbesitz, Industrie u. Schiffahrt) übernommen mit der Verpflicht., sie den Aktionären zu 105 % anzubieten.