1670 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. Umstell. lt. G.-V. v. 31./3. 1925 von M. 50 599 200 auf RM. 3 373 280 (15: 1) in 168 664 Akt. zu RM. 20. Lt. gleicher G.-V. dann erhöht um RM. 626 720 in 6267 Inh.-Akt. zu RM. 100 u. 1 Nam.-Akt. zu RM. 20; auf RM. 560 alte Aktien entfiel je eine neue Aktie zu RM. 100 zu 108 %. Lt. G.-V. v. 3./10. 1925 Erhöh. um RM. 2 000 000 in 20 000 Akt. zu RM. 100. Die neuen Aktien wurden von einem ausländ. Konsort. zu 103 % übern. u. den Aktion. zu 108 % angeb. Auf RM. 200 alte Aktien entfiel eine neue Aktie zu RM. 100. Die 4 o0. G.-V. v. 22./12. 1926 beschloss Erhöh des A.-K. um RM. 6 000 000 auf RM. 12 000 000 durch Ausgabe von 60 000 Akt. zu je RM. 100. Die jungen Aktien, div.-ber. ab 1./7. 1927, wurden von einem unter Führ. der Reichs-Kredit-Gesellschaft Aktienges., Beflin u. der Deutschen Unionbank Aktienges., Berlin stehenden Bankenkonsort. zu 115 % mit der Verpflicht. über- nommen, sie den alten Aktion. im Verh. 1: 1 zu 120 % zuzügl. Börsenumsatzsteuer zum Bezuge anzubieten. Grossaktionäre: Zwischen der Bank u. der Commerz- u. Privat-Bank A.-G. wurde 1923 ein Interessenvertrag geschlossen. Demzufolge wurde den Aktionären der Ges. ein Umtausch ihrer Aktien in solche der Commerz- u. Privat-Bank A.-G. im Verh. 311 angeboten, dadurch gelangte die Commerz- u. Privat-Bank in den Besitz der Mehrheit des Aktien-Kap. Im Juli 1924 ist sodann diese Mehrheit an eine holländische Gruppe verkauft worden. 1925 ging die Aktien-Majorität dann in ein unter Führung der Deutschen Unionbank Aktiengesellschaft, Berlin, stehendes Konsort. über. Anfang 1926 erwarb die Swedish American Investment Corp., Boston die Aktien-Majorität der Ges. Pfandbriefe: Die Bank ist zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Hyp.-Pfandbr., Kommunal- u. Kleinbahn-Obl. befugt. Es sind bis jetzt nur Pfandbr. u. Kommunal-Obl. ausgegeben worden. Die Summe des Nennwertes muss für die Hypoth.-Pfandbr. stets durch Hypoth. oder Grundschulden von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage, für die ausgegebenen Schuldverschreib. stets durch entsprechende Forder. von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Die Deckung muss, soweit Hypoth. oder Grundschulden an landwirtschaftl. Grundstücken dazu verwandt werden, mind. zur Hälfte aus Amort.-Hyp. resp. Grundschulden bestehen, bei denen der jährl. Tilg.-Beitrag des Schuldners nicht weniger als ein Viertel vom Hundert des Hypoth.-Kap. beträgt. Die Reichsbank beleiht seit März 1905 diese Pfandbr. in I. Klasse bis 75 %. Über die vor der Rekonstruktion der Bank emittierten Pfandbr. etc. s. J ahrg. 1924/25 Pfandbriefe alter Währung: 3½ % u. 4 % Ser. I, VIII, X=XXII (alte Pfandbr); 4 % von 1904, 1905, 1907, 1909, 1911, 1912. Kurs Ende 1924–1926 in Berlin: 3.99, 6.30, 14.90 %. Notiz 1927 eingestellt. Kurs Ende 1924–1927 in Frankfurt a. M.: –, – (6.20), 14.80. 14.80 %. Notiz 1928 eingestellt. –— 4 % Ser. 20. Kurs Ende 1924–1926 in Berlin: –, –, 0.51 %. Notiz 1927 eingestellt. Ablösung: Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde erfolgte zum 1./4. 1927 eine Aus- schütt. von 15 % des Aufwertungsbetrages an die Pfandbrief-Gläubiger alter Währung der Serien I, VIII, X-XXII u. der Serie Ausgabe 1920 durch Ausgabe von 4½ % Gold- Pfandbr. von 1927 Ser. X (s. a. unten). Bei den Pfandbr. der Serien I, VIII, X=XXII entfällt auf je M. 100 Pfandbr. ein Ausschüttungsbetrag von GM. 15, bei der Serie Ausgabe 1920 entfallen für je M. 100 Pfandbr. GM. 0.48, für je M. 1000 Pfandbr. GM. 4.85 u. für je M. 2000 Pfandbr. GM. 9.69. Lt. Bek. v. März 1929 bietet die Ges. nach erfolgter Zustimmung der Aufsichtsbehörde den Gläubigern ihrer aufzuwertenden Pfandbriefe alter Währung eine Schlussabfindung zum 6./6. 1929 in folgender Weise an: Die Ansprüche aus den Pfandbriefen alter Währung werden mit insgesamt 20 % ihres Goldmarkwertes in der Weise abgefunden, dass auf die bei der Teilausschüttung gewährten Anteilscheine weitere 5 % des Goldmarkwertes der Pfandbriefe alter Währung = 33.3333 % des auf den Anteilscheinen bezeichneten Nominal- betrages ausgeschüttet werden. Es erhalten die Inhaber eines Anteilscheines zu einem Liquidationsgoldpfandbr. von GM. 5000 = GM 990 in Liquidationspfandbr. bzw. Zertifikaten u. RM. 676.67 in bar, von GM. 2000 = GM. 390 in Liquidationspfandbr. bzw. Zertifikaten u. RM. 276.67 in bar, von GM. 1000 = GM. 190 in Liquidationspfandbr. bzw. Zertifikaten u. RM. 143.33 in bar, von GM. 500 = GM. 90 in Liquidationspfandbr. bzw. Zertifikaten u. RM. 76.67 in bar, von GM. 200 = GM. 30 in Zertifikaten u. RM. 36.67 in bar, GM. 100 = GM. 10 in Zerti- fikaten u. RM. 23.33 in bar, GM. 50 = RM. 16.66 in bar. Die Inhaber eines Anteilscheins zu einem Liquidations-Goldpfandbrief-Zertifikat über GM. 40 erhalten RM. 13.33 in bar, GM. 30 erhalten RM. 10 in bar, GM. 20 erhalten RM. 667 in bar, GM. 10 erhalten RM. 3.33 in bar. —– Die zur Ausgabe kommenden 4½ % Liquidations-Goldpfandbriefe sind in Stücken zu GM. 300, 100 u. 50 ausgefertigt. Zs. 1./4. u. 1./10. Die Goldpfandbrief-Zertifikate lauten über GM. 30 u. GM. 10; sie sind ohne Zinsscheine. Die Zinsen zuzüglich der mit 6 % für das Jahr hinzuzurechnenden Zinseszinsen werden erst bei Fälligkcit des Kapitalbetrages gegahlt. Gegen Einreichung von Zertifikaten im Nennbetrag von zusammen GM. 50 wird jederzeit ein 4½ %iger Goldpfandbrief im gleichen Nennwert nebst Zinsscheinen ausgefolgt. Die neu auszugebenden 4½ % igen Liquidations-Goldpfandbriefe bilden eine Erweiterung der bereits bestehenden Serie X. Kommunal-Obligationen: Der Gesamtbetrag der in Umlauf befindl. Komm--Oblig. muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch solche Darlehen von mind. gleicher Höhe u. mind.