Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 1673 nach Kündig. oder Auslos. Auslos. darf bis zum 1./8. 1933 nur in Höhe derjenigen Beträge erkolgen, welche auf Deckungshyp. durch Tilg.-Beträge oder aussergewöhnliche Rückzahl. bei der Ges. eingegangen sind. Bis zum 1./8. 1933 ist eine Kündig. ausgeschlossen. Nach diesem Zeitpunkt kann sich die Kündig., die mit dreimonatiger Frist zu jedem Kalender- quartalsletzten zulässig ist, auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne Teile derselben erstrecken. Die jeweils zur Rückzahl. gelangenden Abteilungen werden durch das Los bestimmt. Die Tilg. der Anleihe ist auch durch Rückkauf zulässig. Die Tilg. muss bis zum 1./5. 1958 erfolgt sein. Kurs Ende 1928: 98 %. Zulass. in Berlin im Okt. 1928. Gold-Kommunal-0Obligationen: 8 % Gold-Komm.-Obl. von 1924, Ser. I. GM. 2 Mill. in Stücken zu GM. 100, 500, 1000 u. 3000, Zs. 31./3. u. 30./9. Seitens der Inh. unkündbar, seitens der Bank Kündig. bis 31./12.1929 ausgeschlossen. Einlös. mit 100 % des Nennwertes. Eingef. in Berlin April 1925. Kurs Ende 1925–1928: 85, 102, 95.50, 94 0%. 8 % Gold-Komm.-Obl. von 1925, Ser. II, GM. 8 Mill. in Stücken zu GM. 100, 200, 500. 1000, 3000 u. 5000. Zs. 30./6. u. 31./12. Tilg. u. Kündig. wie Gold-Pfandbr. Ser. IV. Eingef. in Berlin Febr. 1926. Kurs Ende 1926– 1928: 102, 95.50, 94.50 %. 93 Gold-Komm.-Obl. von 1926, Ser. III: GM. 10 000 000 in Stücken zu GM. 100, 200, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. 31./3. u. 30./9. Seitens der Inh. unkündbar; seitens der Bank Kündig. bis zum 31./12. 1931 ausgeschlossen. Rückzahl. erfolgt nach Kündig. oder Auslos. Eine Auslos. darf bis zum 31./12. 1931 nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf Komm.-Darlehen durch Tilg.-Beträge oder aussergewöhnl. Rückzahl. bei der Ges. eingegangen sind. Nach dem 31./12. 1931 kann sich die Kündig., die mit 3 monatl. Frist zu jedem Kalender- Quartalsletzten zulässig ist, auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne Teile derselben erstrecken. Die jeweils zur Rückzahl. gelangenden Abteil. werden durch das Los bestimmt. Die Tilg. ist auch durch Rückkauf zulässig; sie muss bis zum 1./1. 1960 erfolgt sein. Die 7 % Gold-Komm.-Obl. wurden am 6./1. 1927 zu 98 % an der Berliner Börse eingeführt. Kurs Ende 1927–1928: 93.50, 88.50 %. 6 % Gold-Komm.-Obl. von 1927, Ser. IV, GM. 20 000 000 in Stücken zu GM. 100, 200, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. 30.(4. u. 31./10. Seitens der Inh. unkündbar; seitens der Bank Kündig. bis zum 30./4. 1932 ausgeschlossen. Rückzahl. erfolgt nach Kündig. oder Auslos. Eine Auslos. darf bis zum 30./4. 1932 nur in Höhe derjenigen Beiträge erfolgen, welche auf Komm.-Darlehn durch Tilg.-Beträge oder aussergewöhnl. Rückzahl. bei der Ges. eingegangen sind. Nach dem 30./4. 1932 kann sich die Kündig., die mit 3 monatl. Frist zu jedem Quartalsletzten zulässig ist, auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne Teile derselben erstrecken. Die jeweils zur Kückzahl. gelangenden Abteil. werden dureh das Los bestimmt. Die Tilg. ist auch durch Rückkauf zulässig; sie muss bis zum 1/4. 1962 erfolgt sein. Die Tilg. ist auch durch Rückkauf zulässig; sie muss bis zum 1./4. 1962 erfolgt sein. Die Gold- Komm.-Obl., Serie IV wurden an der Berliner Börse am 7./2. 1927 zu 97.50 % eingeführt. Kurs Ende 1927–1928: 87.50, 81.50 %. 6 % Gold-Komm.-Obl. v. 1927, Ser. V, GM. 10 000 000 in Stücken zu GM. 500, 1000 u. 2000. Zs. 1./3. u. 1./9. Seitens der Inh. unkündbar. Rückzahl. durch die Bank nach Kündig. oder Auslos. Auslos. darf bis zum 30./4. 1932 nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf Kommunal-Darlehen durch Tilg.-Beträge oder aussergewöhnliche Rück- zahl. bei der Ges eingegangen sind. Kündig. bis zum 30./4. 1932 ausgeschlossen. Nach diesem Zeitpunkt kann sich die Kündig., die mit dreimonatiger Frist zu jedem Kalender- quartalsletzten zulässig ist, auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne Teile derselben erstrecken. Die jeweils zur Rückzahl. gelangenden Abteil. werden durch das Los bestimmt. Tilg. auch durch Rückkauf zulässig; sie muss bis zum 1./3. 1962 erfolgt sein. Die 6 % Gold-Komm.- Obl., Ser. V wurden an der Berliner Börse im März 1927 zugelassen. Kurs Ende 1927–1928: 95, 85 %. Von der Anleihe wurden am 23./3. 1927 in Holland durch Hope & Co., Gebr. Teixeira de Matftos u. der Amstelbank GM. 5 000 000 zu 97.50 % aufgelegt, GM. 1 000 000 war schon vorher fest placiert. – Kurs in Amsterdam (offiziell) Ende 1927–1928: 90, 85 %. Die Zinsscheine sämtl. Anleihen lauten auf den Wert von Goldmark (GM. 1 = 1.2790 kg Feingold). Der Geldwert von Kapital u. Zs. wird errechnet nach dem letzten, vor dem 15. des Fälligkeitsmonats amtlich im Deutschen Reichsanzeiger bekanntgemachten Londoner Goldpreise. Die Umrechnung findet nach den gesetzl. Bestimm. statt. Alle Zahlungen erfolgen in deutscher Reichswährung. 7 % Reichsmark-Hyp.-Pfandbr. von 1926, Ser. I: RM. 2 000 000 in Stücken zu RM. 100, 200, 500, 1000, 3000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Seitens der Inhaber unkündbar, seitens der Bank Kündig. bis 1./10. 1931 ausgeschlossen. Rückzahl. erfolgt nach Kündig. oder Auslos. Eine Auslos. darf bis zum 1./10. 1931 nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf Deckungs-Hyp. durch Tilg. Beträge oder aussergewöhnl. Rückzahl. bei der Ges. eingegangen sind. Nach dem 1./10. 1931 kann sich die Kündig., die mit 3 monat. Frist zu dem Kalender- Quartalsletzten zulässig ist, auf die ganze Ausgabe oder aufeinzelne Teile derselben erstrecken. Die jeweils zur Rückzahl. gelangenden Abteil. werden durch das Los bestimmt. Die Tilg. ist auch durch Rückkauf zulässig; sie muss bis zum 1./1. 1960 erfolgt sein. – Die 7 % Reichs- mark-Hyp. Pfandbr., Ser. I wurde im Sept. 1926 freihänd. zu 94 % verkauft u. im Okt. 1926 97 „ Böorse zu 94 % eingeführt. Kurs in Berlin Ende 1926–1928: 99.50, 92, 86.75 %. e