Banken und andere Geld-Institute. 1959 Die Beleihung von Grundstücken darf, soweit die auf dieselben gewährten Hypoth. als Unterlage für Hypoth.-Pfandbr. benutzt werden, nur nach den Bestimmungen des Reichs- Hypothekenbankgesetzes erfolgen. Pfandbriefe alter Währung: 4 % Serie I bis IV u. 3½ % 1 u. II. Eine Verlosung oder Kündig. von Pfandbr. hat bisher nicht stattgefunden. Kurs in Berlin Ende 1924–1928: –, 7.60, 17.75, 18, – %. Die Notierung der alten Pfandbr. ist nach Annahme des General- abfind. Angebots eingestellt. Ablösung der Pfandbr. alter Währung: Lt. Bek. v. April 1928 erfolgt . der Pfandbriefgläubiger zum 15./8. 1928 in Höhe von 24 % des Goldmarkbetrages der Pfandbriefe in der Weise, dass für 20 % 4½ % Goldpfandbr. (Liquidationspfandbr.) [Is. a. unten] gegeben werden u. für die restlichen 4 % Barauszahlung stattfindet. Die Pfandbriefe werden aus- gegeben in Stücken von GM. 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50. Zs. 2./1. u. 1./7. Ausserdem gelangten Stücke (Pfandbr. Zertifkate) im Nennbetrage von GM. 10 zur Ausgabe, bei denen aber die Zs. erst bei Fälligkeit des Kapitals unter Berechnung von 6 % Zinseszinsen werden. 7 % Goldhypothekenpfandbriefe Ser. I: GM. 5 000 000. Stücke zu GM. 3000 (1075. 268 . Feingold), GM. 1000 (358.422 g Feingold), GM. 500 (179.211 g Feingold), GM. 300 (107.526 g Feingold), GM. 100 (35.842 g Feingold), Zinsen 2./1. u. 1./, – Bei der Reichsbank beleih- bar. Seitens der Inh. unkündbar, seitens der Ges. nur nach vorhergeg. Künd., welche jedoch nicht vor 1./1. 1932 erfolgen darf, einlösbar. Der Goldwert der Zinsscheine u. aus- gelosten u. gekündigten Stücke wird errechnet nach dem für den 10. Tag des der Fälligkeit vorausgehenden Monats geltenden amtlich bekanntgegebenen Londoner Preise des Feingolds. Die Umrechnung findet statt nach den gesetzl. Bestimmungen. Sobald an der Berliner Borse eine amtl. Notierung für Feingold erfolgt, ist die Notiz des zehnten Tages des der Fälligkeit vorangehenden Monats oder, wenn eine solche Notiz an diesem Tage nicht statt- gefunden hat, die des letzten vorangegangenen Börsentages massgebend. Sollte sich bei der Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM. 2820 u. nicht weniger als RM. 2760 ergeben, so ist für jede an Zins- u. Kapitalbeträgen zu zahlende Gold- mark eine Reichsmark in gesetzl. Zahlungsmitteln zu entrichten. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin: Darmstädter u. Nationalbank K. a. A., Deutsche Landesbankenzentrale A.-G., N. Helfft & Co. Kurs. Ende 1927–1928: 96, 89 %. Zugelassen in Berlin im Juli 1927. 4½ % Goldhypothekenpfandbriefe Serie II (Liquidationspfandbriefe): GM. 1 712 500. Stücke zu GM. 2000, 1000, 500, 200, 100, 50. Zs. 1./1. u. 1./7. – Die Liqu.-Pfandbr. wurden ausgegeben zur Erfüllung des Abfindungsangebots an die Ehen Pfandbrief-Gläubiger (s. a. oben). Diese Liquidationsgoldpfandbriefe sind seitens des Inhabers unkündbar, seitens der Bank nur nach vorhergegangener KÖndig. oder Auslos. Sämtl. Beträge, welche auf die zur Deckung dieser Pfandbriefe bestimmten u. in das Goldhypothekenregister eingetragenen Hypotheken aus Kapitalrückzahl. oder regelmässigen Tilgungen eingehen, müssen zur Ein- lösung dieser Pfandbriefe verwandt werden. Die Liquidationsgoldpfandbriefe können zur Rückzahl. der aufgewerteten Hypotheken der Bank verwendet werden, gleichviel ob diese zur Deckung der Liquidationspfandbriefe dienen oder nicht. Dabei werden die Pfandbriefe in Höhe ihres Nennbetrages auf den Aufwertungsbetrag angerechnet. Die Liquidations- goldpfandbriefe sind durch Aufwertungshypotheken, die sämtlich im Jahre 1932 fällig werden, gedeckt. Amortisationshypotheken befinden sich unter den zur Deckung der Liquidationsgoldpfandbriefe dienenden Werten nicht. Errechnung des Goldwertes der Zins- scheine u. ausgelosten u. gekündigten Stücke wie bei Ser. I. – Kurs: Zulassung an der Berliner Börse im Januar 1929. Am 31./12. 1928 waren in das Goldhyp.-Register „„ Goldhyp. GM. 3 074 552, Hyp.-Darlehen aus Mitteln der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt GM. 6 814014. Gesamt- betrag der im Umlauf befindl. Goldhyp.-Pfandbriefe GM. 2 581 200 (darunter GM. 1740 000 Liqu.-Goldpfandbriefe). Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie zu RM. 50 =1 St- Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.), 4 % Div., vom Ubrigen 5 % für gemeinn. Zwecke nach Bestimmung der Landesregierung, event. a. o. Verstärk. der Res. etc., vom Rest 10 % Tant. an A.-R., Überrest Super-Div. bezw. Vortrag. Jedes Mitel. des A.-R. erhält eine feste Vergüt. Bilanz am 31. Dez. 1928: Aktiva: Kassa, fremde Geldsorten u. Coupons 354 018, Guth. bei Noten- u. Abrechn.-Banken 176 724, Wechsel u. Schecks 1 944 850, Nostroguth. bei Banken u. Bankfirmen 911 209, eigene Wertp.: Anleihen des Reiches u. der Länder 48 539, bei der Reichsbank beleihbare Wertp. (darunter nom. GM. 83 400 eigene 7 % Goldpfandbriefe) 407 273, börsengäng. Wertp. (darunter nom. GM. 519 830 eigene 4½ % Liquid. goldpfandbr.) 373 041, sonst. Wertp. 67 025, Debit. 7 064 137, (Bürgschafts-Debit. 973 314), rückständ. Hyp.-Zinsen: von Pfandbriefhypoth. 41 533, von Hyp. der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt 33 314, Goldpfandbrief-Hyp. 3 074 552, freie Hyp. 330 921, Hypothekendarlehen aus Mitteln der Deutschen Rentenbank- Kreditanstalt 6 814 014, Bankgeb. (in Neustrelitz, Neubrandenburg, Strelitz, Fürstenberg, Wismar u. Waren) 360 000, Mobil. 1. – Passiva: A.-K. 1 000 000, R.-F. 151 652, a. o. do. 100 000, Kredit: deutsche Banken, Bankfirmen, Sparkassen u. sonstige deutsche Kreditinstitute 338 995, sonst. Kredit. 10 809 016, (Bürgschaftsverpflicht. 973 314), Darlehen bei der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt 6 814 014, Goldpfandbriefe 7 % Serie I 841 200,