2502 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. Elektrochemie Aktien-Gesellschaft, Iserlohn, Mendener Str. 42. Gegründet: 29./8. 1923; eingetr. 28./11. 1923. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1925 III. Zweck: Fabrikation u. Handel mit Anlagen und Bedarfsartikeln für Galvanotechnik und Metallbearbeitung sowie von Gegenständen ähnlicher Art. Kapital: RM. 100 000 in 500 St.-Akt. zu RM. 100 u. 100 Vorz -Akt. zu RM 500. Urspr. M. 20 Mill. in 1000 St.-Akt. zu M. 10 000, 200 Vorz.-Akt. zu M. 50 000, übern. von den Gründern zu pari. Lt. G.-V. v. 16./9. 1924 Umstell. auf RM. 100 000 in 500 St.-Akt. zu RM. 100 u. 100 Vorz.-Akt. zu RM. 500. Geschäftsjahr: 1./10.–30./9. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Bilanz am 30. Sept. 1928: Aktiva: Grundst. u. Geb. 75 500, Mobil. u. Inv. 5440, Kassa u. Postscheck 169, Automobil 5350, Debit. 56 504, Waren 27 821. – Passiva: A.-K. 100 000, R.-F. 411, Hyp. 19 496, Wechselverbindlichkeiten 19 074, Kredit. 29 723, Delkr. 2033, Über- schuss 47. Sa. RM. 170 785. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 36 526, Abzüge u. Zinsen 5933, Vertreter- Prov. 3625, Automobilbetrieb 3661, Grundst.-Erträge u. Lasten 1082, Abschr. 2986, Delkr. 2009, Überschuss 47. Sa. RM. 55 872. – Kredit: Bruttogewinn RM. 55 872. Dividenden 1923/24–1927/28: 0, 0, 0, 0, Direktion: Fabrik-Dir. Martin Hasse. Aufsichtsrat: Dr. phil. Oskar Hahn, J. C. Hilgers, Barmen; Rechtsanw. Karl Schaefer, Iserlohn. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Jenaer Elektricitätswerke Act.-Ges. Sitz in Jena. Gegründet: 25./6. 1902; eingetr. 3./7. 1902. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1904/1905. Sitz der Ges. bis 1916 in Berlin. Die Übernahme des Werkes seitens der A.-G. erfolgte nach dem Stande v. 1./1. 1902 für M. 1 800 000, wovon M. 1 200 000 angezahlt wurden, der Rest von M. 600 000 zu 4 % stehen blieb. Zweck: Erricht. u. Betrieb einer elektr. Zentrale zur Abgabe von Kraft u. Licht, sowie Bau u. Betrieb von elektrischen Strassenbahnen in u. um Jena, so nach Zwätzen, Burgau; Länge 23.32 km. Die G.-V. v. 2./11. 1926 genehmigte den Fusionsvertrag mit der Thüring. Elektricitäts- versorgungs-Aktiengesellschaft, Jena, auf Grund dessen das gesamte Vermögen der letzteren Akt.-Ges. unter Ausschluss der Liqu. mit Wirk. ab 1./1. 1926 auf die Jenaer Elektricitäts- werke-Akt.-Ges. übertragen wurde. Konzessionsvertrag mit der Stadt Jena: Urspr. Konz.-Dauer 50 J ahre; Erwerbsrecht der Stadt Jena durch Nachtrags-Vertrag v. 2./11. 1926 vereinbart: 31./12. 1961. Mit Ablauf des Jahres 1915 hatte die Stadt Jena erstmalig das Recht, den Konz.-Vertrag v. 14./1. 1899 zu kündigen u. das Unternehmen am 1./1. 1917 nach den hierfür festgesetzten Bedingungen zu erwerben. Die Stadt verzichtete auf die Ausübung dieses Übernahmerechtes, indem sie mit der Ges. am 30./12. 1915 für die noch 36 Jahre lauf. Vertragszeit neue Vereinbarungen traf. Die früher vorgesehenen Bestimmungen über den vorzeitigen Erwerb des Unternehmens durch die Stadt und die Heimfallbestimmungen für einzelne Anlageteile bei Ablauf des Vertrages sind in Fortfall gekommen. Der bisher ausgewiesene Amort.-F. konnte daher auf- gelöst werden. Die Stadt Jena erhielt aus diesem Fonds M. 150 000 mit der Bestimmung, hierfür neue Aktien zu erwerben. Die Stadt Jena besitzt gegenwärtig 42 % des A.-K. Am 30./12. 1930, also nach Ablauf von 15 Jahren, kann die Stadt Jena die übrigen Aktien zum vereinbarten Kurse erwerben. Ebenso hat sie ein Übernahmerecht zum Endéè des Jahres 1940 u. 1951 zu festgelegten Bedingungen. Der Konz.-Vertrag mit der Stadt Jena hat gelegentlich der Fusion mit der Thüring. Elektriz.-Versorg.-A.-G. im Jahre 1926 einige Anderungen er- fahren. Das Vertragsrecht der Stadt Jena, die nicht schon in ihrem Besitz befindl. Aktien zum 31./12. 1930 zu den vereinbarten Bedingungen einziehen u. auf sich übertragen zu lassen, hat durch die Einbeziehung des ausserstädtischen Versorgungsgebietes in die Ges. wesentlich an Bedeutung gewonnen. Demgegenüber hat die Stadt auf dieses Recht für diejenigen Aktien verzichtet, die sich im Besitz von Kreisen, Städten u. Gemeinden des Versorgungsgebiets befinden, u. die Termine für die Einziehung der in privater Hand be- findlichen Aktien auf das Ende der Jahre 1945 bzw. 1951 bzw. 1956 bzw. 1961 u. dann jeweils 10 Jahre später verlegt. Ferner sind die bisher. Tarifbestimmungen des Konzessions- vertrages zugunsten der Stromabnehmer im Städt. Versorgungsgebiet durch Herabsetz. der allgemeinen Tarife für Licht- u. Kraftstrom u. durch Einführung eines Grundgebühren- tarifes verbessert worden. Statistik: Die nutzbare Stromabgabe betrug 1926–1928: 5364 757, 6542 522, 7 539312 Kwst., die Abgabe erfolgte an 23 419, 24 819, 26 131 Abnehmer mit 21 737, 23 158, 24131 Kw. Anschlusswert. Ende 1928 waren 189 Gemeinden im Überlandversorgungsgebiet angeschlossen. Beförderungsziffer der Strassenbahn 1925–1928: 1744 537, 1 957 638, 2 346 836, 2 742 954 Personen. Kapital: RM. 4 500 000 in 5916 Aktien zu RM. 500 u. 3855 Aktien zu RM. 400. Urspr. M. 1 200 000 (Vorkriegskapital), erhöht 1916 um M. 300 000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 29./4.