Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 2521 Rückl. 100 500, Rückl. für Wertmind. 699 056, Ern.-Rückl. 401 095, Sicherheit. 350 000, Gewinn 136 195. Sa. RM. 12 096 665. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Abschreib., Rückl. für Wertmind. u. Ern. 380 627, Verwalt.kosten u. Steuern 171 395, Gewinn 136 195. – Kredit: Vortrag 60 454, Betriebs- überschüsse u. Zs. 627 764. Sa. RM. 688 219. Dividenden 1923–1928: 0, 0, 0, 3, 0, 0 %. Kurs Ende 1924–1928: 0.89, 0.50, 66, 51.90, 45.10 %. Juli 1924 wurden die M. 300 Mill. St.-Akt. in München zugelassen. Direktion: Franz Seraph Seidl, Friedrich Empter, Justizrat Dr. J. Leeb. Aufsichtsrat: Vors. Oberbürgermstr. Dr. Karl Sittler, Passau; Stellv. Geh. Landesökonomierat Matthäus Mittermeier, Haunersdorf; Fabrikbes. Komm.-Rat Franz Gerstenecker, Landshut; Oberstudienrat Dr. Sebastian Schlittenbauer, München; Komm.-Rat Bank-Dir. Bernhard Fischer, München; Direktor Maximilian Hagemeyer, Berlin; Ökonomierat Michael Obermeier, Pamling; Landwirt Johann März, Oberweilnbach; Buchdruckereibes. Ludwig Tröger, Regen; Studienprofessor Dr. Josef Keim, Straubing; Metzgermstr. Johann Rendl, Fürstenstein; Bürgermstr. Alois Weinzierl, Stephansposching; Landwirt Florian Machl, Eglsee; Staats- minister a. D. Dr. Franz Schweyer, München; Landesbaurat Dr.-Ing. h. c. August Menge, München. Zahlstellen: Ges.-Kasse; München: Dresdner Bank, Bayerische Staatsbank. Rhein-Main-Donau Akt.-Ges. in München, Lenbachplatz 4. Gegründet: 30./12. 1921; eingetragen 5./1. 1922. Gründer: Das Deutsche Reich, der Staat Bayern, die Länder: Thüringen u. Hessen, die Stadtgemeinden: Aschaffenburg, Bamberg, Berchtesgaden, Kulmbach, München, Passau, Regensburg, Würzburg, Erlangen, Fürth i. B., Nürnberg, Roth bei Nürnberg, Wertheim, Bonn, Koblenz, Crefeld, Duisburg, Frankf. a. M., Hanau a. M., Köln, Neuss, Öffenbach a. M., Wesel, Wiesbaden, Mainz, die Deutsche Bank Fil. München in München, Bayerische Staatsbank, Bayerische Vereinsbank, Bayerische Hypotheken- u. Wechselbank, München. Zweck: Ausbau der Grossschiffahrtsstrasse vom Main bei Aschaffenburg über Bamberg, Nürnberg zur Donau u. weiter über Regensburg bis zur Reichsgrenze bei Passau, der Aus- bau der Donau zwischen Kelheim u. Ulm zur Grossschiffahrtsstrasse, die Herstellung von Schiffahrtsanschlüssen nach Augsburg u. München sowie der Bau u. Betrieb von Wasser- kraftwerken an diesen Wasserstrassen. Die Ges. ist berechtigt, ähnliche Unternehmungen zu errichten u. sich an solchen, insbesondere dem Bau u. Betrieb von Ergänzungskraftwerken u. Anlagen zur Verwertung von Wasserkraft zu beteiligen. Die Grossschiffahrtsstrasse Rhein-Main-Donau soll den Nordwesten mit dem Südosten Europas durch eine leistungsfähige Wasserstrasse verbinden, die Schiffen bis zu 1500t Trag- fähigkeit den Verkehr quer durch Europa, Rhein- u. Donaumündung, ermöglicht. In ihrem Zuge sollen Wasserkraftwerke zur Erzeug. elektr. Energie ausgebaut werden. Das Deutsche Reich u. der Staat Bayern haben der Ges. an denjenigen Strecken des Mains, der bayerischen Donau u. der sonst. Flussläufe, für die sie der Ges. die Erlaubnis zur Benutz. des Wassers u. des Flussbetts erteilt haben, die den Wasserstrassen- u. Flussbauverwalt. gehörenden Grund- stücke, grundstückähnl. Rechte u. Dienstbarkeiten unentgeltlich zur Verfüg. gestellt, u. zwar nur zur Benutz. beim Ausbau, soweit sie zur Ausführ. der Schifffahrsstrasse u. ihrer Nebenanlagen erforderlich sind, dagegen als Eigentum der Ges., soweit sie dazu benötigt werden, die Wasserkraftwerke u. ihre der Kraftgewinnung dienenden Nebenanlagen zu errichten. Der Ges. ist ferner das Recht übertragen, zu beiden Seiten der Wasserstrasse bis zu je 1 km Entfernung Grundeigentum zu enteignen. Die Wasserstrassen hat die Gesellschaft für eigene Rechnung auszubauen, jedoch werden die einzelnen Teilstücke der eigentlichen Wasserstrassen nach ihrer Vollend. auf Verlangen des Reichs oder der Ges. vom Reich unentgeltlich übernommen. Die Wasserstrassen als solche bilden somit keinen Vermögensgegenstand der Ges.; die Kosten, die ihr Ausbau verursacht, werden den Kosten für die Erricht. der Kraftwerke zugeschlagen. Reich u. Bayern haben der Ges. bei jeder Finanzier.-Aktion auf Grund besond. Vereinbar. jeweils einen Teil der auf die Schifffahrts- strasse entfallenden Baukosten durch Übernahme von St.-Aktien oder Gewähr. von langfrist. Darlehen mit besonders günstigen Zins- u. Tilg.-Beding. zur Verfüg. gestellt. Die Kosten, die Betrieb u. Unterhalt. der Schiffahrtsstrasse u. der Wehre mit sich bringen, trägt von der Übernahme ab das Reich, so dass die Ges. hiervon entlastet sein wird. Die Unterhalt. der Kraftkanäle fällt der Ges. zur Last. Konzessionsverträge mit dem Deutschen Reich u. dem Staate Bayern: Die Ges. hat von dem Deutschen Reich u. dem Staate Bayern das Rechterhalten, die von ihr ausgebauten Wasser- kräfte auf 100 Jahre auszunutzen, u. zwar beginnend mit dem Zeitpunkt, wo jedes einzelne Werk ganz oder teilweise in Betrieb genommen wird; dieses Recht wird für die zunächst in An- griff genommenen Werke bis zum Ablauf der Erlaubnis für die später in Betrieb genommenen Werke verlängert u. endet für alle Werke spät. am 31./12. 2050. Nach Ablauf dieser Frist fallen die Kraftwerke mit allem Zubehör unentgeltlich u. lastenfrei an das Reich. Die im Zuge der Grossschiffahrtsstr. zwischen Aschaffenburg u. Passau projektierten 33 Kraftwerke sollen (die