2750 Textil-, Kunstseide- und Bekleidungsindustrie. Vereinigte Glanzstoff-Fabriken, A.-G. in Elberfeld, Auerschulstr. 14. Die a. o. G.-V. v. 11./7. 1929 genehmigte eine Interessengemeinschaft zwischen der Vereinigte Glanzstoff-Fabriken A.-G. u. der N. V. Nederlandschen Kunstzijdefabriek (Enka), in Verbindung mit dem Angebot eines freiwilligen Umtausches von je 9 St.-Akt. der Ver- einigte Glanzstoff-Fabriken A. G. zu je RM. 300 in 2 St.-Akt. (Gewone Andeelen) der N. V. Algemeene Kunstzijde-Unie (bisher Enka) zu je fl. 1000 u. eines Bezugsrechts auf junge St.-Akt. der N. V. Algemeene Kunstzijde-Unie, wobei auf je nom. fl. 4000 Unie-St.-Akt. ein Bezugsrecht für nom. fl. 1000 neue St.-Akt. zum Kurse von 130 % gewährt wird. Die Durchführung der Transaktion soll nach einer Veröffentlich. der Verwalt. in die Hände eines Bankenkonsortiums aus dem Kreise der bisherigen Bankverbind. der beiden Konzerne –— in Deutschland unter Führung der Deutschen Bank — gelegt werden. Um auch den Kleinaktionären von Glanzstoff den Umtausch zu ermöglichen, soll die Ausgabe von Zertifikaten über Bruchteile von Unie-Akt. erwogen werden. Ausserdem werden sich die Banken mit dem Ausgleich u. Handel von Spitzen befassen. Über den Interessengemeinschaftsvertrag ist von der Verwalt. folgendes veröffentlicht worden: „Zur Ausschalt. einer nachteil. Konkurrenz u. zur Hebung der technischen u. wirtschaftl. Leistungsfähigkeit sowie zur Förder. der weiteren Konsolidier. der Verhältnisse auf dem Kunstseidenmarkt haben die Verwalt. der Vereinigte Glanzstoff-Fabriken A. G. u. der Nederlandsche Kunstzijdefabriek Enka beschlossen, unter Aufrechterhalt. der recht- lichen u. wirtschaftlichen Selbständigkeit eine Verschmelzung ihrer Interessen durchzu- tühren. Eine formelle Fusion der beiden Ges. konnte nicht in Frage kommen, da die Betriebe der beiden Ges. in verschiedenen Ländern liegen, u. die Ges. verschiedenem Recht unterstehen. Es wurde deshalb, um die bezweckte Interessengemeinschaft zu er- möglichen, der Weg der Übernahme der Aktien der einen Ges. durch die andere mittels eines freiwilligen Aktienumtausches beschritten. Nach reiflicher Prüfung aller in Betracht kommenden wirtschaftlichen u. rechtlichen Gesichtspunkte hat man sich dafür entschieden, die holländische Ges. als die juristische Grundlage des einheitlichen Unternehmens zu wählen u. demgemäss den Glanzstoffaktionären das Angebot eines freiwilligen Umtausches ihrer Aktien zu machen. Diesen Grundlinien entspricht der den Generalversamml. der beiden Ges. zu unterbreitende Interessengemeinschaftsvertrag. Dieser Vertrag sieht die Anderung des Namens Enka in „Allgemeene Kunstzijde Unie“ u. eine Erhöhung des A.-K. vor, um im einzelnen folgende Transaktionen durchführen zu können: 1. Umtausch von je neun Glanzstoffaktien von zusammen nom. RM. 2700 in zwei Unie-Akt. im Nominalbetrag von zusammen hfl. 2000 mit gleicher Div.-Berecht. ab 1./1. 1929. 2. Ein Bezugsrecht nach Ablauf der Umtauschfrist für sämtliche dann vorhandenen Unie-Aktionäre im Verhältnis von 4:1 zum Preise von 130 % mit halber Div.- Berecht. für das Jahr 1929. 3. Ferner soll ein weiterer Betrag von hfl. 22 000 000 Unie-Akt. zwecks Umtausch der Maekubee-Aktien in Unie-Akt., worüber Verhandl. schweben, sowie zu weiteren Angliederungszwecken ausgegeben werden. Diese Transaktionen sollen davon abhängig sein, dass mindestens 51 % der Glanzstoff- aktien zum Umtausch angemeldet werden. Das Gesamtkapital der Unie wird einschliess- lich des bereits ausgegebenen Enka-Kapitals von etwa hfl. 25 000 000 unter der Voraus- setzung, dass sämtliche Glanzstoff- u. Maekubee-Aktionäre den Umtausch vornehmen, ins- gesamt hfl. 125 000 000 betragen. Die einheitliche Führung der vereinigten Interessen kommt in der Verwaltung dadurch zum Ausdruck, dass ausser den bisherigen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Enka, nämlich den Herren Fentener van Vlissingen, Prof. Holleman u. Freiherr v. Tinti von holländischer Seite die Zuwahl eines weiteren Mitgliedes u. von deutscher Seite die Zuwahl der Herren Dr. Alfred Wolff, Dr. W. Springorum, Dr. E. Boos u. C. Benrath vorgeschlagen werden soll, während Herr Dr. Blüthgen in die Direktion der Unie u. Herr Dr. Hartogs in den Vorstand der Vereinigten Glanzstoff-Fabriken eintreten sollen. Vorstand u. Aufsichtsrat von Glanzstoff werden im übrigen in ihrer bisherigen Zusammensetzung bestehen bleiben, jedoch soll die Zuwahl des Herrn van Vlissingen in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Der Vorsitz im Aufsichtsrat der Unie soll alljähr- lich wechseln zwischen einem Mitglied der holländischen u. der deutschen Gruppe. Ausserdem wird ein aus Delegierten des Aufsichtsrats u. aus der Direktion bestehender Arbeitsausschuss gebildet werden, dem die Geschäftsführung des Gesamtunternehmens obliegt. Die schon seit längerer Zeit bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen Glanzstoff u. der englischen Gesellschaft Courtaulds Ltd. u. die gemeinsamen Interessen dieser beiden Ge- sellschaften sollen in Verbindung mit der bevorstehenden Kombination eine weitere Verstär- kung erfahren durch den Vorschlag der Zuwahl eines Vertreters von Courtaulds in den Aufsichtsrat der Unie. Durch die Verschmelzung der Interessen der beiden grossen Kon- zerne Glanzstoff u. Enka wird der zukünftige Konzern „Unie“ neben einer erheblichen Produktionskraft über ein weitreichendes Einflussgebiet verfügen. Die Produktionskraft der eigenen Werke wird mehr als 60 000 kg Kunstseide arbeitstäglich betragen. Hierzu kommt der bedeutende mittelbare Einfluss auf die dem Konzern angeschlossenen grossen ..