2974 Chemische Industrie. ist eine Holding-Ges. schweizer. Rechts. A.-K. 20 000 000 schweiz. Fr., laut G.-V.-B. vom 20./2. 1929 erhöht auf 250 000 000 schweiz. Fr. St.-A. u. 40 000 000 schweiz. Fr. 6 % kumu. lative, im Liquidationsfall mit 10 % Agio rückzahlbare Vorz-A. Der Zweck der Ges. ist die Beteilig. an Industrie- u. Handelsunternehmung. aller Art, besond. der chem. Branche im In- u. Ausland. Bisher hat sich die Ges. beteiligt an der Norsk Hydro Elektrisk Kvaelstofaktieselskab, Oslo, der Durand & Huguenin, Basel, der Teerfarben A.-G., Zürich (Verkaufsorganisation der I. G. Farbenindustrie A.-G.) und der American I. G. Chemical Corporation, New York. Von den 250 000 000 schweiz. Fr. St.-A. werden 80 000 000 schweizer Fr. den Aktionären der I. G. Farben industrie A.-G. und der mit dieser in Interessengemeinschaft stehenden Unternehmungen (A. Riebeck'sche Montanwerke Aktien-Gesellschaft, Dynamit A.-G. vorm. Alfred Nobel & Co., Rheinisch- Westfälische Sprengstoff A.-G., A.-G. Siegener Dynamitfabrik u. Gustav Genschow & Co. A.-G.), ebenso den Inhabern der Teilschuldverschreibungen der I. G. Farbenindustrie A.-G. zum Bezuge angeboten. Die hiernach verblerbenden restlichen Beträge stehen für die Zwecke der Börseneinführung sowie für weitere Angliederungen u. Finanztransaktionen zur Verfügung. Die Verbindung zwischen der I. G. Chemie, Basel, u. der I. G. Farben- industrie A.-G. ist in der Weise hergestellt worden, dass in der G.-V. v. 20./2. 1929 ein Dividen dengarantievertrag mit beiderseitigen Rechte u. Pflichten vereinbart wurde. Danach garantiert die I. G. Farbenindustrie A.-G. der I. G. Chemie, Basel, für deren St.-Akt. eine Dividende in der Höhe desjenigen Dividendensatzes, den die I. G. Farbenindustrie A.-G. für das gleiche Geschäftsjahr auf ihre St. Akt. ohne Abzug der Kapitalertrageteuer in Goldmark verteilt. Solange das St.-Akt.-Kap. der I. G. Chemie, Basel nicht voll einbezahlt ist, gilt die Dividende als in der Weise garantiert, dass von dem der Dividende der I. G. Farben für voll einbezahlte Aktien entsprechenden Frankenbetrage 5 % des nicht. einbezahlten Betrages. berechnet vom Beginn des Geschäftsjahres ab, pro rata temporis abgezogen werden. Übersteigt während der Dauer der Garantie der verteilbare Reingewinn der I. G. Chemie den zur Verteilung der garantierten Dividende erforderlichen Betrag, so wird dieser Mehrgewinn einem Div.-Ergänzungs-F. solange gutgeschrieben, als dieser nicht 20 % des St.-Akt.-Kap. erreicht hat. Erreicht in einem Jahre das erzielte Ergebnis nicht den zur Verteilung der garantierten Dividende erforderlichen Betrag, so kann die I. G. Farben die Erfüllung ihrer Garantieverpflichtung solange verweigern, als die I. G. Chemie in der Lage ist, den Fehlbetrag aus dem Dividendenergänzungsfond zu decken. Sollte die I. G. Farbenindustrie A.-G. während der Dauer des Garantievertrages ihren Stamm- aktionären ein Bezugsrecht einräumen oder ihnen ausser der Dividende eine sonstige Vergünstigung zukommen lassen, so ist sie verpflichtet, die Besitzer von St.-Aktien der I. G. Chemie, Basel, in sinngemässer Weise zu berücksichtigen. (Auf 500 schweiz. Fr. nom. St.-Aktien der I. G. Chemie entfällt der Wert von Bezugsrechten bzw. Vergünstigungen auf RM. 400 nom. St.-Aktien der I. G. Farben.) Die Garantie der I. G. Farben ist erteilt worden für die Dauer des Bestehens der I. G. Chemie, Basel. Jedoch ist die I. G. Farben berechtigt, ihre Garantie in einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, frühestens zum 31./12. 1938, zu kündigen. Im Falle der Kündigung hat jeder Besitzer von St.-Aktien der I. G. Chemie, Basel, bis zum 30./6. des folgenden Jahres einen unentziehbaren Auspruch gegenüber der I. G. Farben auf Umtausch seiner Aktien in St.-Aktien der I. G. Farben in dem Verhältnis nom. Fr. 500 St.-Aktien I. G. Chemie zu nom. KM. 400 St.-Aktien I. G. Farben. Die erwähnte Kündigung kann nur ausgesprochen werden auf Grund eines Beschlusses der Gen.-Vers. der I. G. Farben, der gleichzeitig die etwa erforderliche Erhöhung ihres Stammaktienkapitals genehmigt. – Die I. G. Chemie, Basel, hat der I. G. Farhenindustrie A.-G. die Option eingeräumt, jederzeit, auch wiederholt. ganz oder teilweise die Überlassung der Beteiligungen u. Effekten zum Buchwert u. die gleichzeitige Herauszahlung der auf dem Konto „Rückstellung für Beteiligungen u. Effekten etwa angesammelten Beträge zu fordern. Unter Mitwirkung der National City Co. in New York wurde im April 1929 die American I. G. Chemical Corporation gegründet, die als Holding- u Finanzges. für Unternehm. der chemischen u. verwandter Industrien im Interessenkreis der I. G. Farben- industrie A.-G. in den Vereinigten Staaten u. anderen Ländern dienen soll. Das Kapital der American I. G. besteht aus 3 000 000 Stück Common „A“ Shares ohne Nennwert, davon 400 000 Stück begeben, 3 000 000 Common „B Shares ohne Nennwert (vollständig begeben). Ausserdem hat die Ges. ausgegeben $ 30 000 000 5½ % umwandelbare Teilschuld- verschreibungen (Convertible Debentures). Die Convertible Debentures werden von der I. G. Farbenindustrie A.-G. garantiert u. sind am 1./5. 1949 nach 20 ähr. Laufzeit zur Rück- zahlung fällig. Sie können ausserdem ganz oder teilweise nach vorheriger Kündigung zu 110 % zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen zurückgezahlt werden, wenn sie am oder vor dem 1./11.1938 eingelöst werden u. zu 100 % zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen nach dem 1./11. 1938. Die Umwandlung der Convertible Debentures in „A' Aktien der American I. G. ist so geregelt, dass für die Zeit bis zum 31./12. 1931 je $ 1000 Teilschufdverschreib. gegen 17 Common Shares umgetauscht werden können. Im Jahre 1932 beträgt das Umtauschverhältnis $ 1000 zu 16 Common Shares „A“, im Jahre 1933 $ 1000 zu 15 Common Shares . A“, im Jahre 1934 $ 1000 zu 14 Common Shares „A“ bis herunter auf $ 1000 zu 10 Common Shares „A“ im Jahre 1938. Die St.-Akt. „A“ u. „B*“ sind stimmberechtigt, u. zwar in gleicher Weise. Dagegen erhalten bei der Div.-Verteil. die „A“ Shares $ 1 für je 10 Cents,