3404 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Gesellschaft für elektrische Hoch- und Untergrundbahnen in Berlin (Hochbahngesellschaft) in Liqu. in Berlin W 9, Köthener Strasse 12. (Börsenname: Elektr. Hochb.) Auf Grund des Gen-Versammlungsbeschl. v. 11./12. 1928 trat die Hochbahngesellschaft am 1./1. 1929 in Liquidation; die Anlagen u. der Betrieb der Bahn sind am gleichen Tage auf die Berliner Verkehrs-Aktiengesellschaft übergegangen, in der Strassenbahn, Hoch- u. Untergrundbahn u. Omnibus in städtischer Hand vereinigt sind. Liquidatoren: Geh. Baurat Dr.-Ing. e. h. Paul Wittig, Baurat Dr.-Ing. e. h. Emil Pavel u. Dir. Heinrich Dettmar, Berlin. Für die Liquid. wurden von der Gen.-Vers. folgende Grundsätze festgesetzt: Die Liqui- datoren sind ermächtigt, den Betrieb der Ges. einschliessl. der Bahneinheiten u. des sonst. zum Betrieb erforderl. Vermögens an die Berliner Verkehrs-Aktienges. zu veräussern. Sie werden ferner zur sonstigen Verwert. des Vermögens unter Bindung an die Genehmig. des Aufsichtsrats ermächtigt. Die vorstehenden Ermächtig. erfolgen mit der Massgabe, dass als Ergebnis der gesamten Liquid. auf je nom. RM. 1000 voll eingezahlte Aktien u. auf je nom. RM. 2000 mit 50 % eingezahlte Aktien nom. RM. 1000 Oblig. der Stadt Berlin u. ein Betrag in Höhe einer 5 % Div. für das Geschäftsj. 1928 entfallen. (Frist 1./10. 1929.) Die Oblig. sind auf Feingoldbasis ausgestellt, ab 1./1. 1929 mit 7 % jährl. in Halbjahresraten verzinsl., mit 102 % spätestens am 31./3. 1950 rückzahlbar, kündbar zu jedem Vierteljahres- ersten, seitens des Inhabers mit zweimonatiger Frist, erstmalig zum 1./10. 1934, seitens der Stadt Berlin jedoch nur im Wege der Gesamtkündigung mit dreimonatiger Frist, erstmalig zum 1./4. 1931, u. sind von der Berliner Verkehrs-Aktiengesellschaft garantiert. Gegründet: 13./4. 1897 mit Nachtrag v. 19./6. 1897; eingetr. 8./7. 1897. Staatl. Konz. für die Hoch- u. Untergrundbahn Warschauer Brücke–Zoolog. Garten v. 15./3. 1896 bezw. 5./11. 1897 auf 90 J. ab 5./11. 1897, also bis 1987. Bis zu diesem Termin ist auch die staatl. Genehm. für die übrigen in Betrieb befindl. Linien erteilt, für die Nordsüdbahn jedoch bis zum 29./2. 2008 u. die Schöneberger Bahn bis zum 31./3. 2001. Die Zustimm. der Gemeinden gilt auf dieselbe Dauer. Die staatl. Genehm. für die Flachbahn Warschauer Brücke bis zum Wagnerplatz in Lichtenberg läuft bis 5./11. 1987, die städtische ebenso lange. Zweck: Die Ges. übernahm bei ihrer Errichtung von der Firma Siemens & Halske in Berlin diejenigen Rechte zur Erbauung u. zum Betriebe einer elektr. Hoch- u. Untergrund- bahn innerhalb des Weichbildes von Berlin, der Stadt Schöneberg u. der Stadt Charlottenburg, welche der Firma insbes. durch die mit der Stadt Berlin am 25. Juni/18. Juli 1895, mit der Gemeinde Schöneberg am 18. Okt./5. Nov. 1895, mit der Stadt Charlottenburg am 23. Mai/30. Juni 1896 u. 30./1. 1897 u. dem Eisenbahnfiskus am 25. Nov./4. Dez. 1895 ab- geschl. Verträge bezw. die ihr hierdurch, sowie durch die Kabinetsordres vom 22./5. 1893, 23./8. 1895 u. 26./6. 1897 verliehene Erlaubnis zur Anleg. u. zum Betriebe einer elektr. Hoch- u. Untergrundbahn in Berlin u. Umgeb. eingeräumt worden sind. Über den Bau der Linien u. die Entwickelung des Unternehmens siehe Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1913/14. Uinien: Die Ges. besitzt u. betreibt zurzeit folgende vollspurige, zweigleisige Hoch- u. Untergrundbahnlinien von zus. 45,8 km Länge: I. die Hoch- u. Untergrundbahn vom Wilhelmplatz in Charlottenburg bis zum Potsdamer Platz in Berlin mit der Anschlusslinie vom Gleisdreieck nach der Warschauer Brücke (Stammlinie), Länge 12,6 km; II. die Unter- grundbahn vom Bahnhof Bismarckstrasse der Stammlinie bis zum Bahnhof Stadion im Grunewald (Westendlinie), Länge 4,6 km; III. die Hoch- u. Untergrundbahn vom Potsdamer Platz bis zum Nordring in der Schönhauser Allee, Länge 7,4 km; IV. die Untergrundbahn vom Wittenbergplatz zum Nürnberger Platz, Länge 1,3 km; V. die Untergrundbahn vom Wittenbergplatz zum Kurfürstendamm, Ecke Uhlandstrasse, Länge 1,5 km; VlI. die Unter- grundbahn in Schöneberg, Länge 3 km; VII. die Untergrundbahn (Verstärkungslinie) vom Gleisdreieck bis zum Wittenbergplatz, Länge 2.2 km; VIII. die Nordsüdbahn, Länge 12.4 km; die Flachbahn von der Warschauer Brücke nach Lichtenberg (Wagnerplatz), Betriebslänge 3,8 km, ist am 1./4. 1928 mit dem Betrieb der Berliner Strassenbahn-Betriebs-G. m. b. H. vereinigt worden. Ferner betreibt die Ges. die der Stadt Berlin gehörigen Untergrundbahnen in Wilmersdorf (Länge 4,4 km) u. die an sie anschliessende Untergrund- u. Einschnittbahn der Domäne Dahlem (Länge 2,8 km). Die Betriebsverträge laufen für die Wilmersdorf— Dahlemer Bahn bis 1987, jedoch kann die Domäne Dahlem von 1930 ab den Vertrag für ihre Bahn mit zehnjähriger Frist kündigen. Der Betrieb auf der Wilmersdorfer Bahn Nürnberger Platz–Breitenbachplatz erfolgt ab 1./4. 1927 für Rechnung der Ges., der Betrieb auf der Anschlussbahn für Rechnung der Eigentümer gegen Erstattung der Selbstkosten mit einem angemessenen Aufschlag. Am 19./3. 1927 wurde der Hochbahnges. die Genehmig. für eine rund 8 km lange Untergrundbahn vom Alexanderplatz durch die Frankfurter Allee nach Lichtenberg- Friedrichsfelde für die Dauer von 90 Jahren erteilt. Mit dem Bau wurde 1927 begonnen. Die Strecke soll Mitte 1929 fertig sein. Im Bau befindet sich die Linie Gesundbrunnen- Neukölln. Am 17./7. 1927 wurde die erste, rund 2 km lange Teilstrecke Boddinstrasse- Schönleinstrasse der Schnellbahn „Gesundbrunnen–Neukölln“ von der Hochbahnges. in Betrieb genommen, am 12./2. 1928 die zweite 0,7 km lange Teilstrecke Schönleinstrasse- Kottbusser Tor u. sodann am 6./4. 1928 die dritte Teilstrecke Kottbusser Tor–Neanderstr. Am 10./9. 1927 erfolgte die Eröffnung der Verlänger. der Nordsüdlinie vom Bahnhof Kreuz-