3412 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Kurs Ende 1914–1928: In Berlin Akt. A: 114*, –, 90, 90, 80*, –, 90, 125, 5000, 10, 59, 57.50, 83, 85, 84 %. – Aktien B: 114*, –, 50, 70, 50*, –, 90, 264, –, 10, –, –, –, –, – % Dividenden: 1913/14–1923/24 (Vorz.-) Akt Lit. A: 6, 4, 3¼, 3½, 3½, 1, 0, 3, 4, 4, 0 % 1924 (9 Monate) bis 1928: 4, 6, 6, 6 %. Lit. B: 6, 3, 0, 0, 0, 0. 0, 0, 3, 3, 0, 6 %. 1924 (9 Monate) bis 1928: 4, 6, 6, 6, 6 % (Div.-Schein 29). Vorstand: Dr.-Ing. Erich Stephan, Reg.-Baum. Erich Kabitz. Prokuristen: Richard Gärtner, Walter Hübner, Berlin. Aufsichtsrat: (3–7). Vors. Gen.-Dir. Max Dräger, Rittergut „Der Kohlhof“', Post Hohen- nauen; Stellv. Rechtsanwalt u. Notar Dr. jur. Herm. Fischer, Charlottenburg; Eisenb.-Dir. Dr.-Ing. Hans Drewes, B.-Südende; Landrat Dr. Erich Moewes, Rinteln; Verbandsdir. Hans Erler, B.-Zehlendorf; Reg.- u. Geh. Baurat Dr.-Ing. e. h. Gustav Kemmann, B.-Grunewald; Reichsbahn-Dir.-Präs. z. D. Alexander Wulff, Gen.-Dir. Dr. Erich Lübbert, Berlin. 1 Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin: Disconto-Ges., Darmstädter u. Nationalbank, Berliner andels-Ges. 7 Schantung-Eisenbahn-Gesellschaft in Berlin W. 8, Charlottenstr. 46. Gegründet: Die Ges. ist nach Massgabe der seitens der Deutschen Regier. unterm 1./6. 1899 auf Grund des Deutsch-Chines. Staats-Vertrages vom 6./3. 1898 erteilten Konz. u. in Gemässheit des damit genehmigten Statuts als eine Deutsch-Chines. Akt.-Ges. am 14./6. 1899 zu Berlin errichtet worden. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1922/23 I. Die Eintrag. der Firma in das Handelsregister des Amtsgerichts I Berlin erfolgte am 15./8. 1899. Der in der Konz. festgesetzten Pflicht, den Sitz der Ges. binnen 6 Mon. nach Tsingtau, dem Sitz des Gouvernements des Deutschen Kiautschou-Gebiets, zu verlegen, wurde Genüge geleistet. Der Sitz der Ges. wurde 1923 nach Berlin verlegt. Zweck des Unternehmens ist jetzt nach dem Beschluss der a. o. G.-V. v. 6./1. 1923 Bau, Erwerb u. Betrieb von Eisenbahn-, Bergwerks-, Hütten- u. sonst. industriellen Unternehm. sowie von Pflanzungen u. Betrieb von damit im Zus. hang stehenden Handels- geschäften für eigene u. fremde Rechnung im In- u. Auslande. Entwicklung: Anlässlich der Besetz. von Tsingtau durch die Japaner im Aug.-Sept. 1914 wurde auch die ganze Strecke der Schantung-Eisenbahn-Ges. von den Japanern beschlag- nahmt. Nach den Bestimmungen des Friedensvertrages von Versailles ist das in Schantung belegene Eigentum der Ges., die Bahn- u. Bergwerksanlagen sowie alles Zubehör u. alle Rechte endgültig in japanischen Besitz übergegangen. Die Entschädigungsverpflicht. hat das Deutsche Reich zu übernehmen u. soll ihm das auf Entschädigung Geleistete bis zum Höchstbetrage von GM. 59 000 000 auf Konto C der Reparationsabrechn. gutgeschrieben werden. Die a. o, G.-V. v. 5./12. 1922 stimmte einem Vergleich mit dem Reiche zu, nach welchem die Ges. als Entschädig. M. 1650 Mill. erhalten sollte; nach langwierigen Verhand- lungen mit der deutschen Regier. gelang es der Verwalt., eine Heraufsetz. der Entschädigungs- summe auf M. 2850 Mill. zu erreichen u. zwar M. 10 Mill. in bar u. restl. M. 2840 Mill. in Schatzscheinen. Um die in Mark erhaltene Entschädigungssumme nicht der Geld- entwertung u. die Ges. damit der Unmöglichkeit einer Auslandstätigkeit auszusetzen, war die Ges. bemüht, die Schatzscheine zu verwerten u. wertbeständig anzulegen, es gelang ihr aber nur einen Betrag von M. 680 Mill in ca. GM. 118 000 umzuwandeln, die restlichen waren so gut wie unverkäuflich. Sie verfielen dem Reichsschuldenablösungsgesetz u. wurden gegen nom. RM. 7612.50 Ablösungs-Anleihe ohne Auslosungsrecht umgetauscht. Auf Grund des deutschen Kriegsschädenschlussgesetzes hat das Reichsentschädigungs- amt Anfang Mai 1929 anerkannt, dass der der Ges. erwachsene Schaden M. 90 500 000 be- trägt, während der der Ges. in Vorentschädigungen zugeflossene Papiermarkbetrag mit RM. 538 216 bewertet u. dementsprechend von der aus dem Grundschadensbetrag uns zu- kommenden Abfindung in Abzug gebracht wird. Da die G.-V. v. 5./12. 1922 den Wieder- aufbau der Ges. bereits grundeätzl. beschlossen hatte, u. der Erwerb einer massgeblichen Beteilig. an der Kwamdulu Sisal Estates Ltd. (s. auch u. Beteilig.) vom Reichsentschädi- gungsamt als Beginn des Wiederaufbaus anerkannt worden ist, so steht der die erhöhte Stammentschädigung u. der Wiederaufbauzuschlag zu. Demgemäss erhält die Ges. als Endabfindung im Jahre 1948 zur Tilg. kommende 6 % ige Reichsschuldbuchforderungen in Höhe von RM. 7 686 300 mit Zs. ab 1./4. 1929 u. RM. 973 500 mit Zs. ab 1./4. 1943, die in die endgültige Umstell.-Bilanz mit einem Gegenwartswert von RM. 4 996 095 bezw. RM. 243 375 eingesetzt wurden. Mit der unter dem 6./6. 1929 getroffenen Entscheidung des Reichs- entschädigungsamts, dass die Voraussetzungen des Wiederaufbaus bei der Ges. vorliegen, wird auch der Gegenwert der der Ges. bei der Vorentschädig. gegen Wiederaufbauverpflicht. zugewandten langfristigen K.-Schatzscheine von nom. M. 2 036 000 000 frei, die inzwischen in nom RM. 7612.50 Ablös.-Anleihe ohne Auslosungsrecht umgewandelt worden u. mit 15 % dieses Wertes = RM. 1141 zu Buch gestellt sind. Beteiligung: Zwecks Schaffung eines neuen Betätigungsfeldes erwarb die Ges. 50 % des A.-K. der Kwamdulu Sisal Estates Ltd. (im früh. Deutsch-Ostafrika) A.-K. £ 40 000. Der Ausbau dieses Pflanzungsunternehmens soll gemeinsam mit der Deutsch-Ostafri- kanischen Ges. betrieben werden. Die Kwamdulu Sisal Estates Ltd. umfassen 23 000 acres = etwa 9200 ha Eigentumsland am Pangani in der Nähe von Korogwe. Das Land ist