Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 3453 Gesellschaft verpflichtet, den Betrieb der Stammbahn Zschipkau-Finsterwalde der Ver- waltung einer anschliessenden Bahn gegen Gewährung einer jährl. Rente, welche den im Durchschnitt der letzten 5 Jahre erzielten Reineinnahmen gleichkommt u. mindestens jährl. 4½ % ihres Anlagekapitals beträgt, zu überlassen, falls der Minister der öffentlichen Arbeiten diese Betriebsüberlassung im öffentlichen Verkehrsinteresse für erforderlich er- achtet. Für die Zweigbahn Sallgast-Lauchhammer ist die Ges. unbeschadet des gesetzl. Erwerbs- rechtes verpflichtet, die Nebenbahn von Sallgast nach Lauchhammer (Staatsbahnhof) gegen Er- stattung der von ihr hierfür aus eigenen Mitteln aufgewendeten notwendigen u. nützlichen Anlagekosten nach Ablauf von 5 Jahren seit der Inbetriebnahme dieser Nebeneisenbahn jederzeit schulden- u. lastenfrei an die Staatsregierung auf deren Erfordern abzutreten. An Stelle des Ministers der öffentl. Arbeiten ist durch Reichsgesetz das Reichsverkehrsministerium getreten. Im Aug. 1924 ging der Ges. eine Mitteilung des Reichsverkehrsministers zu, nach der der Minister die Absicht aussprach, die Zschipkau-Finsterwalder Eisenbahn auf Grund des Gesetzes vom 3./11. 1838 seitens des Reiches zum 1./9. 1925 käuflich zu erwerben. Bei der Berechnung des Kaufpreises kam die Verwaltung zu einer Wertbemessung von RM. 17 500 000, während die Reichsbahn auf das Ergebnis von RM. 7= 8 000 000 kam. Infolgedessen konnte eine gütliche Einigung nicht erzielt werden. Nunmehr trat die Verwaltung der Zschipkau- Finsterwalder Eisenbahn in eine Nachprüfung der Rechtslage ein u. stellte fest, dass die nach Artikel 89 der Reichsverfassung erforderliche Übertragung der Rechte von Preussen auf das Reich erst im Sept. 1924 erfolgte, während die Ankündigung des Ankaufes durch den Reichsverkehrsminister bereits im August des gleichen Jahres ausgesprochen worden war. Nach Ansicht der Ges. müsste eine neue Ankündig. erfolgen. Die Klage der Reichs- bahn gegen die Ges. wurde in I. Instanz Ende 1927 zu Gunsten der Ges. entschieden. Die Reichsbahn hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Diese wurde Anfang Juni 1928 zurückgewiesen mit der Massgabe, dass die Klageansprüche wegen Unzulässigkeit des Rechts- weges abgewiesen werden. Die Kosten der Berufungsinstanz wurden dem Kläger auferlegt. Die abermals von der Reichsbahn eingelegte Revision gegen dieses Urteil wurde am 9./7. 1929 vom Reichsgericht zurückgewiesen. Statistik: Beförderte Personen: 1927–1928: 336 537, 355 894. – Beförderte Güter: 1 695 841, 1 704 783 t. Kapital: RM. 3 400 000 in 3000 Akt. zu RM. 1000 u. 4000 Akt. zu RM. 100. – Vor- kriegskapital: M. 2 000 000. Urspr. A.-K. M. 1 000 000, erhöht bis 1900 auf M. 2 000 000. dann erhöht von 1919 bis 1922 auf M. 20 000 000 in 20 000 Akt. zu M. 1000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Lt G.-V. v. 18./1. 1926 Umstell. des A.-K. von M. 20 000 000 auf RM. 3 400 000 (M. 1000 = RM. 170) in 22 000 Akt. zu RM. 150 u. 5000 Akt. zu RM. 20. Die Aktien zu RM. 20 u. 150 werden in Aktien zu RM. 100 u. 1000 umgetauscht. Anleihe: M. 1 000 000 in 3½ % Obl. von 1898. Stücke zu nom. M. 500 abgestempelt auf RM. 75. Über die Altbesitz-Genussrechte wurden Urkunden zu je RM. 50 ausgegeben. Geschäftsjahr: Kalenderj.; bis 1927: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Juli-Sept. Stimmrecht: Je RM. 20 A.-K. = 1 St. Gewinn-Verteilung: Beiträge z. Ern.-F., z. Spez.-R.-F. (bis GM. 100 000 erreicht), die zur planmässigen Verzins. u. Tilg. der gemachten Anleihen erforderlichen Beträge, die zu Abschr. nach dem Inventar etwa erforderlichen Beträge, die auf Grund von Verträgen oder Beschlüssen der G.-V. etwa an die Beamten der Ges. zu zahlenden Anteile am Jahresgewinn (Tant.), Steuern; 5 % z. Bilanz-R.-F. (Grenze 10 %), event. Sonderrückl., dann 4½ % Div., vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R. (ausserdem eine feste Vergüt. von RM. 500 pro Mitgl. u. von RM. 1000 für den Vors.), Rest Super-Div. Bilanz am 31. Dez. 1928: Aktiva: Bahnanlage einschl. Ausrüstung der Zschipkau- Finsterwalder Eisenbahn 2 587 049, do. der Nebenbahn Sallgast-Lauchhammer 912 950, Material.-Bestände 64 537, Eisenbahn-Hyp. 25 000, (Bürgschaften 29 500), Bankguth. u. Kassa 533 577, Forder. aus lauf. Rechn. 561 754. – Passiva: A.-K. 3 400 000, aufgewert. Schuld- verschr. von 1898 92 400, Res. stock 139 118, Ern. stocks 145 196, Spez.-Res.stocks 18 046, Schuldverschr.-Tilg stock 11 550, Genussrechts-Tilg.stock 2495, noch nicht eingelöste Div. 1702, (Bürgschaften 29 500, Genussrechte [Schuldverschr.] 56 000), Verbindlichk. aus lauf. Rechn. 260 218, Betriebsgewinn 614 141. Sa. RM. 4 684 868. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben der Zschipkau-Finsterwalder Eisenbahn 1 019 837, do. der Nebenbahn Sallgast-Lauchhammer 175 078, Rückl. in die Ern.stocks 60 464, do. in die Spez.-Res.stocks 3500, do. in den Schuldverschr.-Tilg stock 3000, do. in den Genussrechts-Tilg.stock 1400, Zs. für Genussrechte 1960, Betriebsgewinn 614 141 (davon: Res. stock 30 080, Div. 510 000. Tant. an Vorst. u. A.-R. 71 933, Vortrag 2127) – Kredit: Übertrag aus dem Vorjahr 12 528, Einnahmen aus dem Betriebe der Zschipkau-Finsterwalder Eisenbahn 1 672 955, do. der Nebenbahn Sallgast-Lauchhammer 193 898. Sa. RM. 1 879 382. Kurs Ende 1913–1928: Aktien: 239, –*, –, 195, 170, 180*, 175, –, 498, 35 000, 25, 23.75, 29.5 327, 226, 248 %. Notiert in Berlin. Dividenden: 1912/13–1926/27: 12, 12, 10½, 10 8½, 11, 11, 11, 15, 30, 1000, 1½, 22, 17, 14 %. 1927 (9 Mon.): 15 % p. r. t; 1928: 15 % (Div.-Scheine 1 u. 4). Direktion: Gen.-Dir. Herm. Maennel, Eisenbahndir. Georg Wünsch. Aufsichtsrat: (5–7) Vors. Dr. jur. Curt Goldschmidt, Berlin; Stellv. Komm.-Rat Dr.-Ing. h. c. Max Koswig, Finsterwalde; Bankier Curt Landsberg, Landesbaurat Dr.-Ing. ==