Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 3469 um einen Betrag von bis RM. 30 000 000 durch Ausgabe von bis 60 000 C. Aktien über je RM. 500 mit Div.-Ber. vom Tage der geleisteten Einzahlung ab, erhöht wird; die Erhöh. muss bis 31./5. 1931 durchgeführt sein. Grossaktionäre: Fast die Hälfte des A.-K. ist im Besitz des Hamburg. Staates. Die Gewinn-Verteilung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen u. nach dem mit dem Staate Hamburg geschlossenen Vertrage vorzunehmen u. zwar wie folgt: Nach Deckung aller Verwalt.-Kosten, Unterhalt. u. Betriebsausgaben einschl. der Ausgaben für Versicher. u. Wohlf.-Zwecke, der Steuern u. Hypothekenschuld u. Schuldverschreib.-Zinsen, sowie nach Rückstell. der Beträge für Abschreib., Erneuerung u. für aussergewöhnl. Ausgaben im Betriebe u. ferner nach Vornahme der Einlagen in den gesetzmässigen R.-F. u. nach Zahlung der Anteile an Vorst. u. Angestellte wird der Reingewinn der Ges. unter die Aktiengruppen so verteilt, dass der Gewinnanteil auf jede B-Aktie solange um 1 % geringer ist, als derjenige auf eine A-Aktie u. doppelt so gross ist, als derjenige auf eine C-Aktie, bis der auf die B-Aktien entfallende Gewinnanteil auf 5 % des Nennwertes dieser Aktien angewachsen ist. Der Reingewinn, der nach Verteilung von 6 % Gewinnanteil an die A-Akt., 5 % Gewinnanteil an die B-Akt. u. 2½ % Gewinnanteil an die C-Akt. u. nach Gewährung der satzungsmässigen Anteile an den A.-R. noch verbleibt, ist zu einem Vier- teile von der Ges. an den Staat abzuführen. Die anderen drei Vierteile werden zunächst zur Erhöhung des Gewinnanteiles aller Aktienarten verwendet, dergestalt, dass A-Akt. u. die B-Akt. je 1 weiteres %, die C-Akt. weitere 1½ % Gewinnanteil erhalten. Von dem alsdann noch verbleibenden Reingewinne erhalten die B-Akt. bis zu 1 weiteren %, die C-Akt. bis zu weiteren 3 % Gewinnanteil, sodass alsdann alle Aktien gleichmässig 7 % Gewinnanteil erhalten. Der nunmehr noch verbleibende Reingewinn wird zunächst zu einer Fahrscheinabgabe von ½ Reichs-Pfg. an den Staat verwendet mit der Massgabe, dass das dem Staate auf die B-Akt. gewährte letzte 1 % Gewinnanteil u. die dem Staate auf die C-Akt. gewährten letzten 3 % Gewinnanteil zusammen mit der Fahrscheinabgabe nicht mehr als RM. 1 500 000 ausmachen. Die Fahrscheinabgabe wird berechnet mit ½ Reichs-Pfg. für jeden auf Einzelfahrschein beförderten Fahrgast. Die Begrenzung auf RM. 1 500 000 kommt mit dem 1./1. 1943 in Wegfall. Dagegen verbleibt es bei der Anrechnung des siebenten 1 % Gewinnanteil der B-Akt. u. der letzten 3 % Gewinnanteil der C-Akt. auf die Fahrscheinabgabe. Der schliesslich noch verbleibende Reingewinn wird zur gleichmässigen Erhöhung der Gewinnanteile der A-, B- u. C.-Akt. verwendet. Der Hamburgische Staat über- nimmt den Aktion. gegenüber die Gewähr für einen jährl. Gewinnanteil von 5 % der A-Akt. u. wird etwaige Fehlbeträge der Ges. zur Verteil. an die Aktion. zur Verfügung stellen. In gleicher Weise übernimmt der Staat die Gewähr für die Verzins. u. Tilg. der Schuldverschreib. Das Rechtsverhältnis der Gesellschaft zum Hamburgischen Staate regelt sich durch den Vertrag vom 3./7. 1918, den Nachvertrag vom 7./6. 1923 u. die Verleihungsurkunde vom 3./7. 1918, nach deren Inhalt die zu erhebenden Fahrpreise die Genehmig. des Senats u. der Bürgerschaft bedürfen. Die Fahrpreise sollen so bemessen werden, dass eine Verzins. der A-Akt. mit mindestens 6 % und der B-Akt. sowie B-Vorz.-Akt. mit mindestens 5 % erwartet werden kann. Anleihe v. 1920: M. 25 000 000 in 4 % Teilschuldverschr. zu M. 1000, autgewertet auf je RM. 12. Im Umlauf am 31./12. 1928 RM. 6864. Zwecks Barablös. gekündigt zum 1./11. 1926. Anleihe von 1922: M. 100 000 000 in 5 % Teilschuldverschreib. v. 1922. Stücke zu M. 10 000, aufgewertet auf je RM. 0.20. Im Umlauf am 31./12. 1928 RM. 1690. Zwecks Bar- ablösung gekündigt zum 1./11. 1926. 5½ % 10jähr. Gold-Anleihe vom 1./6. 1928: Doll. 8 000 000; Stücke zu Doll. 500 u. 1000. Zs. 1./6. u. 1./12. – Tilg.: Die Anleihe ist sowohl ganz als auch teilweise zu jedem Zins- termin zu 100 % u. lauf. Zinsen kündbar u. muss bis spät. 1./6. 1938 zurückgezahlt werden. Der Tilg.-F. wird vom 1./7. 1928 ab mit jährl. 84 000 Doll. dotiert, die zum Ankauf von Bonds im Markte nicht über 100 % u. lauf. Zinsen verwandt werden sollen. – Sicherheit: Die Anleihe stellt eine direkte Schuld der Ges. dar, ohne dass eine spezielle Deckung gestellt wird; jedoch ist für sie die sogenannte „Negative Klausel“ festgesetzt. – Zahlst.: New York: Brown Brothers & Co. – Zahlung von Kapital u. Zinsen frei von allen deutschen Steuern in Gold-Dollars. –— Die Anleihe wurde in Amerika am 5./6. 1928 zu 92.50 % von Brown Brothers & Co. u. der International Acceptance Bank, Inc., aufgelegt. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., 1 B-Aktie, 1 C-Aktie = je 1 St., 1 Vorz.-Aktie B = 48 900 St. Bilanz am 31. Dez. 1928: Aktiva: Anlagen u. Grundst.: Hochbahn 75 996 084, Strassen- bahn 58 742 091, Alsterschiffahrt 387 327, Autobusbetrieb 6 186 093, Hochbahnhaus 2 205 584, Büroausrüst. 252 435, Neubau Hochbahn (noch nicht endgültig abgerechnete Neubauten) 17 730 717, Lagerbestände 3 899 339, Schuldner 12 708 208, Bankguth. u. Kassa 2 957.748, Anspruch auf den Erlös noch nicht verwert. 6439 Stück A-Akt., VI. Em. 616 469, Wertp. 100 150, vorausbez. Versich. 71 128. – Passiva: A.-K. 102 245 000, 4 % Teilschuldverschreib. Emiss. I 6864, 5 % do. II 1690, 5½ % Amerikanische Dollar-Anleihe von 1928 (im Umlauf $7 955 500) 33 413 100, Gläubiger 12 289 968, Abschr. 23 000 000, Haftpflichtversich.-F. 1 000 000, R.-F. 4 312 904, Gewinn 5 583 851. Sa. RM. 181 853 379. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zs. 1 820 366, Abschreib. 5 500 000, Tilg.: Gleisanlage auf preuss. Gebiet 237 332, Zuwend. an die Pens. Kkasse 600 000, Gewinn 5 583 851 (davon: R.-F. 279 192, Tant. an Aufsichtsrat 49 666, Div. 5 239 838, an den Hamburg. Staat 3788, Vortrag *