3496 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Zweck: Übernahme, Fortführung u. Ausbau des Betriebs der Kraftverkehrs-Ges. m. b. H. Sachsen-Anhalt in Merseburg; Beförderung von Personen u. Gütern aller Art mit Kraft- fahrzeugen in volkswirtschaftl. Interesse u. unter bes. Berücksichtigung der Ansprüche der derzeitigen Gesellschafter der genannten Ges.; Abschluss aller sonst. mit dem Kraftfahr- betriebe zus.hängenden Geschäfte, Erwerb von Unternehm. ähnl. Art u. Beteil. an solchen. Kapital: RM. 300 000 in 3000 Akt. zu RM. 100. Urspr. M. 60 Mill. in 60 000 Akt. zu M. 1000, übern. von den Gründern zu 2 Mill. %. Lt G.-V. v. 20./10. 1924 wurde das A.-K. von M. 60 Mill. auf RM. 400 000 in 4000 Akt. zu RM. 100 umgestellt. Lt. Bilanz v. 31./12. 1925 beträgt das A.-K. RM 600 000. Lt. G.-V. v. 8./6. 1927 Herabsetzung um RM. 300 000 auf RM. 300 000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1928: Aktiva: Grundst. u Geb. 108 000, Fahrzeuge 248 000, Bereif. 17 339, Tankanlagen 1, Masch., Werkzeuge, Einricht. 1, Beteil. 500, Kassa 2592. Bankguth. 20 775, Schuldner 98 467, Hyp. 44 437, Vorräte 20 603, Vorauszahl. 9206. – Passiva: A.-K. 300 000, R.-F. 3000, Bankschulden 53 580, Akzepte 35 702, Gläubiger 127 871, Rück- stellungen 24991, Reingewinn 24 780. Sa. RM. 569 925. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben 713 234, Abschr. auf Anlagewerte u. Vorräte 56 953, Abschr. auf uneinbringliche Forderungen 388, Rückst. für zweifelhafte Forderungen 1000, Reingewinn 24 780. – Kredit: Gewinnvortrag aus 1927 2123, Betriebs- einnahmen 794 233. Sa. RM. 796 357. Dividenden 1923– 1928: 0, 0, 0, 0, 0, 6 %. Direktion: Dir. Stadtrat a. D. Arras, Dir. Strobel, Dresden. Aufsichtsrat: Geh Baurat Otto Köpcke, Landesbaurat Sell, Merseburg; Gen.-Dir. Richard Hille, Geh. Reg.-Rat Dr. Paul Grahl, Dresden; Landrat Oskar Boer, Gardelegen; Ministerial- rat Pflug, Min.-Rat Dr. Hein, Berlin; Dir. Dr. Herbert Müller, Dresden-N.; Reichsbahnoberrat Dr. Alfred Gau, Stadtrat Dr. Klewitz, Magdeburg. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Magdeburger Strassen-Eisenbahn-Gesellsch. in Magdeburg, Alte Ulrichstr. 10. Gegründet: 15./12. 1876, eingetr. 13./2. 1877. Eräffnet 1877 bezw. 1886. Konz.-Dauer anfängl. bis 16./10. 1907, dann bis 31./12.1949 verlängert. Zweck: Einricht., Erwerb. u. Betrieb von Strassenbahnen für Personen- u. Güterbeför. derung, sowie Erlangung von Konz. für Strassenbahnen u. Herstell. u. Verwert. des hierzu erforderlichen Materials, insbes. auch der Elektrizität. Die G.-V. v. 28./4. 1898 beschloss den Erwerb der Magdeburger Trambahn; dieselbe G.-V. beschloss die Einführung des elektr. Betriebes mit oberirdischer Stromleitung auf allen Linien; Gleislänge 95.828 km bei einer Strassenlänge von 40.88 km. Die Ges. besitzt Grundstücke mit einer Fläche von 4.6 ha. 1925 wurde das Grundstück Alte Ulrichstr. 10 erworben. Der Wagenpark bestand am 31./12. 1928 aus 161 Motorwagen u. 192 Beiwagen. An Kraftwagen sind vorhanden 2 Personenwagen, 1 Lastwagen, 1 Benzinturmwagen u. 2 Elektro- turmwagen. Die Zahl der Angest. betrug 1314 Personen. Am 15./9. 1925 wurde mit der Magdeburger Vorortbahnen-Aktiengesellschaft mit Wirk. ab 1./1. 1924 ein Betriebsvertrag abgeschlossen dergestalt, dass die Magdeburger Strassen- Eisenbahn-Ges. für die Betriebsführung 5 % der Bruttoeinnahme vorweg u. ausserdem von dem Reinertrage , erhält. Vertrag mit der Stadt: Die Ges. war verpflichtet, an die Stadt Magdeburg für die Unter- haltung u. Erneuerung, sowie für Reinigung des Pflasters oder der Chaussierung einen jähr- lichen Beitrag von 30 Pf. u. später 50 Pf. für das Quadratmeter Bahnkörper zu zahlen. In der a. o. G.-V. v. 19./7. 1918 wurde der neue mit der Stadtverwaltung vereinbarte Strassenbahntarif einstimmig angenommen. Hiernach ist die Abgabepflicht in der Weise geregelt, dass die Stadt eine feste Abgabe von 5 % der Brutto-Einnahmen erhält, während nach dem früheren Vertrage dieselbe je nach dem Steigen der durchschnittl. kilometr. Ein- nahme wuchs. Nach dem Vergleiche von 1920 ist sodann aus dem Gewinn eine Div. von 6½ % an die Aktion. zu verteilen; der dann noch verbleib. Gewinn ist zwischen der Stadt und der Ges. je zur Hälfte zu verteilen. Im engsten Zusammenhang hiermit stehen die Abmachungen über die Gestaltung des Fahrpreises, wonach die Ges. berechtigt ist, einen Tarif zu fordern, der es ermöglicht, die erwähnte Abgabe zu zahlen u. eine angemessene, 6½ % des jeweiligen A.-K. übersteigende Div. zu verteilen. Die Stadt Magdeburg erhielt 1914–1928: M. 114 091, 154 083, 205 037, 450 259, 907 986, 746 010, 877 452, 1 402 933, 8 299 410, 14 784 Bill., RM. 222 142, 303 807, 306 935, 341 800, 371 624. Nach Ablauf der Konzession fällt die Bahnanlage im Stadtbezirk, die elektr. Strecken- ausrüstung, sowie die sämtlichen Wagen mit Ausnahme der in den letzten fünf Jahren angeschafften, unentgeltlich als freies Eigentum an die Stadtgemeinde Magdeburg. Den Rest der Wagen, sowie die Bahngrundstücke mit aufstehenden Gebäuden kann die Stadt zum Taxpreise übernehmen. Dieser Wert wird geschätzt nach dem Zustande z. Z. der Übernahme (im Streitfalle durch ein Schiedsgericht). Die Stadt ist jedoch auch berechtigt, unter Verzicht auf ihr Übernahmerecht, die gänzliche oder teilweise Beseitigung aller auf oder im öffentl. Grunde vorhandenen Anlagen und die ordnungsmässige Instandhaltung des letzteren auf Kosten der Unternehmerin zu verlangen. *