Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 3519 nehmungen, die Erricht. von Zweigniederlass. sowie aller damit in Verbind. stehenden Geschäfte. Der Strassenbahnbetrieb wird im Gebiete der Stadt Rostock geführt; daselbst befinden sich auch die gesamten Bahnanlagen sowie der Bahnhof u. das Verwalt.-Gebäude der Ges. Die Ges., welche urspr. eine Pferdebahn betrieb, hat im J. 1904 durch Umwandl. in elektr. Betrieb eine vollkommen neue Anlage geschaffen. Zur Zeit der Einführ. des elektr. Be- triebes wurde mit der Stadtverwalt. ein neuer Vertrag geschlossen. Der Vertrag gibt der Ges. das ausschl. Recht, innerhalb der Stadt Rostock u. in deren Umgeb. einen dem öffentl. Personenverkehr dienenden elektr. Strassenbahnbetrieb zu unterhalten. Die Konzession wurde vom 1./4. 1904 bis 31./3. 1944 gewährt. Die Stadt hat nach 30 Jahren ein Ankaufs- recht nach ihrer Wahl, entweder zum Buchwert oder zum 25fachen des durchschnittl. Reingewinns der letzten 5 Jahre. Am 21./3. 1923 wurde die Dauer der Konzess. sowie das Ankaufsrecht der Stadt um 10 Jahre, also bis 1954 bzw. 1944, verlängert. Nach Ablauf der Konzess. gehen die in den öffentl. Strassen befindl. Bahnanlagen kostenlos in den Besitz der Stadt über; andernfalls hat die Ges. die betreffenden Anlagen zu entfernen u. den urspr. Zustand wiederherzustellen. Die übrigen Teile der Anlagen, wie Betriebsmittel, Bahnhof usw., kann die Stadt zum Schätzungswert übernehmen. Der Strom ist vom Städt. Elektrizitätswerk zu beziehen, u. zwar ⅓ drehstrom-, ù gleichstromseitig. Der Preis beträgt bei einer Mindestabnahme von 700 000 K Wh 11 Pf. pro K Wh für Gleichstrom u. 9½ Pf. für Drehstrom. Während der Dauer der Konzess. ist an die Stadt eine Abgabe von der Betriebseinnahme zu zahlen, u. zwar für die ersten 10 Jahre 3 %, vom 11.–25. Jahre 4 % u. vom 26.–50. Jahre 5 %. Durch Schiedsspruch ist bestimmt, dass bis zum Ablauf des Jahres 1930 die Abgabe von der ausgeschütteten Div. berechnet wird. An Beförderungssteuer hat die Ges. seit 1./9. 1926 3 % zu zahlen. Die Streckenlänge der Bahn beträgt 10.9 km. Es sind 30 Motorwagen u. 25 Anhängewagen sowie einige Spezialwagen vorhanden. Zur Verstärkung des Betriebes wurden auf Ver- anlassung. der Stadt 1927 2 Autobuslinien eingerichtet. Es wurden dazu 9 Omnibusse mit 30 Plätzen, später noch 4 Omnibusse mit 39 Plätzen Fassungsvermögen beschafft. Auf einem der Ges. gehör. Grundst. von 11 869 qm befinden sich 3 Wagenhallen sowie das massive Dienstwohngeb. Ausserdem besitzt die Ges. eine Reparaturwerkstätte, bestehend aus Schlosserei, Schmiede, Tischlerei, Lackiererei, Schneiderei u. Magazin mit entsprechenden Masch. sowie Gleichrichteranl. f. Stromverstärk. u. eine Reparaturwerkstätte für den Autobus- betrieb. Personenbeförderung 1923–1928: 1 435 934, 3 257 280, 6 389 228, 6 340 440, 6 730 774, 6 981 266. Die Ges. hat im Nov. 1925 beim Ministerium die Genehmig. zum Betrieb einer Autobuslinie Rostock-– Warnemünde nachgesucht. Infolge des Einspruchs der Reichsbahn- direktion Schwerin wurde die Genehmig. erst im Sommer 1926 in beschränktem Masse erteilt; die Dauer der Genehmig. wurde bis 31./3. 1929 befristet u. der Fahrplan genau festgelegt. Da der Fahrplan den Bedürfnissen nicht genügte, wurden 1928 vom Ministerium alle ein- schränkenden Bestimmungen aufgehoben, ein unbeschränkter Betrieb genehmigt u. auf Antrag der Gesellschaft die Konzession auf 10 Jahre verlängert. Dem Betriebe der Auto- linie dienen 4 grosse Sechsrad-Büssingwagen, für deren Unterbringung eine heizbare Garage mit Raum für 5 Fahrzeuge auf dem Depot errichtet wurde. Für die 13 Stadt- autobusse ist eine besondere, ebenfalls heizbare Garage vorhanden. Kapital: RM. 1 017 000 in 670 Akt. zu RM. 100, 3000 Akt. zu RM. 200 u. 700 Akt. zu RM. 500. Vorkriegskapital: 670 500. Urspr. A.-K. M. 750 000, seit 1910 M. 670 500 betragend. 1923 erhöht um M. 6 000 000 u. nochmals 1923 um M. 3 500 000. Lit. G.-V. v. 29./11. 1924 Umstell. von M. 10 170 500 auf RM. 1 017 050 (10: 1) durch Umwert. des Akt.-Nennbetrags von bisher M. 500, 1000, 2000 u. 5000 auf RM. 50 bzw. 100 bzw. 200 bzw. 500. Lt. G.-V. v. 18./4. 1828 Herabsetz. des A.-K. um RM. 50 durch Einzieh. einer der Ges. unentgeltl. zur Verfüg. gestellten Akt. zu RM. 50. Lt. amtl. Bek. v. 16./10. 1928 ist das A.-K. von RM. 1 017 000 nunmehr eingeteilt in 670 Akt. au RM. 100, 3000 Akt. zu RM. 200 u. 700 Akt. zu RM. 500. Anleihe: M. 500 000 in 4½ % Oblig. v. 1903. Zahlst. wie bei Div., ausserdem Berlin u. Darmstadt: Darmstädter u. Nationalbank und Filialen. Gekündigt zum 1./7. 1923. Im Umlauf am 31./12. 1928 aufgewertet RM. 15 191. Die Obl. zu M. 500 u. M. 1000 wurden auf RM. 75 bezw. RM. 150 abgestempelt. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Semester. Stimmrecht: Je RM. 50 A.-K. = 1 St. Jeder Aktionär kann durch Bevollmächtigte vertreten werden. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (Gr. 0 des A.-K.), 4 % Div., 10 %. Tant. an A.-R. (ausser einer festen Vergüt. von je RM. 1000), Rest zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1928: Aktiva: Bahnanlage u. Konzess. 2 214 194, Gleichrichteranl. 70 129, Kraftwagenanl. 537 090, Material 94 448, Kassa 5739, Debit. 40 907. – Passiva: A.-K. 1 017 000, R.-F. 13 077, Schuldverschr. 15 191, Haftpflicht-Rückl. 10 444, rückst. Div. 1268, Kredit. 1 254 118, Tilg.-F. 155 000, Abschr.- u. Ern.-F. 451 960, Reingewinn 44 448. Sa. RM. 2 962 510. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben 955 193, Zs. 87 163, Tilgung 20 000, Abschr. u. Ern. 105 000, Reingewinn 44 448. – Kredit: Vortrag 5979, Betriebseinnahme 1 205 826. Sa. RM. 1 211 805.