―――――== ――――――――――――――――,,――;――――――――――― ――――――――――― Banken und andere Geld-Institute. 3829 Neuland Aktiengesellschaft in Berlin W. 8, Kanonierstr. 17/20. Gegründet: 30./5. 1918; eingetr. 12./7. 1918. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1922/23. Zweck: a) Beteiligung an Siedlungs- u. verwandten Unternehmungen, insbesondere in den Ostlandgebieten, einschliessl. Kredit- u. sonst. der Aufschliessung dieser Gebiete dienender Gesellschaften, b) Darlehns- und sonstige Geldgeschäfte mit Siedlungs- und ver- wandten Unternehmungen, c) Wahrnehmung solcher gemeinschaftl. Aufgaben der Siedlungsgesellschaften, die mit der Aussicht auf landesüblichen Ertrag betrieben werden können. Durch Erlass des Zentralfinanzamts I, Berlin, ist die Ges. als bankähnliches Unternehmen im Sinne des $§ 3 Abs. 1, Nr. 3 Abs. 2 des Kapitalertragsteuerges. anerkannt. Die Tätigkeit der Gesellschaft soll gemeinnützig sein und auf der Grundlage des Zu- sammenschlusses der gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften und verwandter Unternehm. unter Heranziehung sonst. Geldgeber beruhen. Eine eigene Siedlungstätigkeit darf die Ges. nicht ausüben. Die Ges. ist an den meisten provinziellen gemeinnützigen Siedlungsges, mit Stammeinlagen beteiligt. Den ihr nahestehenden Siedlungs- u. verwandten Unter- nehmungen hat die Gesellschaft teils aus ihren eigenen Mitteln Kredite gewährt, teils Kredite bei anderen Stellen durch Übernahme von Bürgschaft verschafft. Durch Erlass des Preuss. Finanzministers ist die Gesellschaft mit Wirkung vom 1./4. 1921 von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit. Die Neuland A.-G. hat 1921/22 mit den Siedlungsges. u. and. landwirtschaftl. Organis. mit einem Kap. von M. 6 000 000 die Roggenrentenbank A.-G. (später: Landwirtschaftliche Pfandbriefbank [Roggenrentenbank] A.-G.) in Berlin gegründet. Die Neuland A.-G. war mit RM. 860 000 am Grundkap. beteiligt, in die Leitung der Bank traten die damaligen Vorst.-Mitgl. der Neuland A.-G. ein. Da die Landwirtschaftliche Pfandbriefbank u. die Preussische Pfandbriefbank ab 1./10. 1927 fusionierten, nahm die Neuland A.-G. eine Kap.- Erhöh. um RM. 500 000 auf RM. 2 000 000 vor, um sich an dem Bezuge der neuen Akt. der Pfandbriefbank beteiligen zu können. Die Beteiligung an der Preuss. Pfandbriefbank beträgt nach Verkauf von nom. RM. 265 100 Akt. im J. 1928 nunmehr nom. RM. 1 000 000 Akt. 1927 hat die Ges. die Weiterleitung von Dauerkrediten an Flüchtlingssiedlern aus den hierfür vom Reich bereit gestellten Mitteln übernommen. Träger dieser Massnahmen ist die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt, die dem Reich gegenüber die Neuland-A.-G. für sämtl. Flüchtlingssiedler in ihrem Arbeitsgebiet sowie für diejenigen Flüchtlingssiedler in der Provinz Brandenburg, die nicht von der Landgesellschaft „Eigene Scholle' angesetzt worden sind, als Zwischenstelle für die Gewährung der Kredite genannt. 1927 sind Aus- zahlungen auf diese Kredite noch nicht erfolgt. Die Massnahmen sind in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 1928 in grösserem Umfange in Gang gekommen. Seit Beginn des Jahres 1927 hat die Neuland A.-G. die Kreditbeschaffung für die land- wirtschaftliche Siedlung auf neuer Grundlage verstärkt aufgenommen. Neben kleineren Kreditaktionen hat die Neuland A.-G. für Siedlungskredite, die das Reich aus den ÜUber- schüssen der Reichsgetreidestelle u. anderweitig für Aufgaben der ländlichen Siedlung bereitstellt, die Treuhänderschaft übernommen, u. zwar für die Gebiete der Freistaaten Sachsen, Mecklenburg-Schwerin u. Mecklenburg-Strelitz. – Die Neuland A.-G. ist gleich- zeitig Verwaltungsstelle für Siedlungskredite, die vom Reich unter Federführung des Reichswehrministeriums für die Ansiedlung ehemaliger Heeresangehöriger zur Verfügung gestellt werden. Kapital: RM. 2 000 000 in 500 Nam.-Akt. zu RM. 1000, 1268 Nam.-Akt. zu RM. 150 u 21 830 Nam.-Akt. zu RM. 60. Urspr. M. 300 000 in 30 Nam.-Akt. zu M. 10 000, begeben zu pari. Die G.-V. v. 22./8. 1918 bzw. 20./3. 1919 beschloss Erhöh. um M. 14 700 000. Höchst- div. 5 %. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 18./11. 1922 um M. 85 Mill. in 85 000 Nam.-Akt. zu M. 1000. Übertrag. ist nur mit Zustimm. des Vorstandes zulässig. Lt. G.-V. v. 27./10. 1925 Umstell. von M. 100 Mill. auf RM. 1 500 000. Die G.-V. v. 7./10. 1927 beschloss Erhöh. um RM. 500 000 auf RM. 2 000 000 durch Ausgabe von 500 Nam.-Akt. zu RM. 1000, v. 1./1.1928 ab div.-ber. Der Ausgabekurs wird auf pari festgesetzt. Den Aktion. wurde ein Bezugsrecht derart eingeräumt, dass auf je RM. 3000 alte Akt. RM. 1000 neue Akt. bezogen werden konnten. Soweit von dem Bezugsrecht kein Gebrauch gemacht wird, hat der Vorstand die nicht- bezogenen neuen Akt. im Einverständnis mit dem A.-R.-Vorsitzenden zu begeben. Die Begeb. muss zu einem Kurse von mind. 100 % zuzügl. RM. 50 Kostenbeitrag erfolgen. Die neuen Mittel dienten zum Bezug von neuen Akt. aus der Fusion der Preuss. Pfandbriefbank— Landwirtschaftl. Pfandbriefbank (s. auch oben). Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % R.-F., bis 5 % Div., Rest Betriebsrückl. Wenn Gewinn zur Verteil. von 5 % Div. nicht ausreicht, kann Fehlbetrag in spät. Jahren naéhgez. werden. Bilanz am 31. Dez. 1928: Aktiva: Kassa 1623, Guth. bei Banken 864 688, sonst. Forder. in Ifd. Rechnung 1 331 445, Reichssiedlungskredite des Reichsarbeitsministeriums 5 345 407, Reichssiedlungkredite der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt 9 749 578, Beteilig. 1 379 366, Grundst. u. Hyp. 2 546 574, Inv. 1, (Bürgschaften 514 000). – Passiva: A.-K. 2 000 000, Schulden in laufend. Rechnung 2 330 610, Reichsarbeitsministerium, Reichssiedlungskredite 5 345 433, Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt Reichssiedlungskredite 9 749 608, Hypoth. u.