* * 4336 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. werden, ausserdem selbstschuldnerische Bürgschaft des Landes Baden für Kapital u. Zinsen. Die Teilschuldverschreib. sind mündelsicher. Kurs Ende 1923 –1928: RM. 12, 10.50, 8.70, 14, 12.80, 17.75 für 1 t. Zugelassen an der Berliner Börse im Juli 1923. Ende 1925–1928: in Frankfurt a. M.: RM. 8.70, 13.71, 12.62, – (17) für 1 Tonne. Nach Schaffung einer festen Reichswähr. haben die Inh. der Teilschuldverschr. aus § 16 der Anleihebed. das Recht, die Umwandl. der Schuldverschr. in eine Geldschuld auf Grundlage des am Tage des Inkrafttretens des betr. Gesetzes bestehenden Kohlenpreises zu verlangen. Durch das Münzgesetz vom 30./8. 1924 ist die neue Reichswährung am 11./10. 1924 in Kraft getreten. Der Kohlenpreis betrug bei Inkrafttreten des Gesetzes einschliessl. Steuer RM. 17.50 pro Tonne. Die eingereichten Schuldverschreib. wurden somit über kg 10 000, 5000, 2000, 1000 u. 500 lautend auf RM. 175, 87.50, 35, 17.50 u. 8.75 abgestempelt. Von diesem Recht der Umstempelung ist Gebrauch gemacht worden für 241 355 Tonnen. Für diese auf RM. abgestemp. Stücke bes. Kurs-Notiz. Ende 1925–1928 in Berlin: RM. 9.51, 14.01, 13.70, 15.60 für 1 Stück über RM. 17.50 (= 1 t); Frankfurt a. M.: RM. 8.95, 13.71, 12.12, 15.25. Lt. Bekanntm. v. Juni 1928 ist die Ges. bereit die Kohlenwertanleihe bereits vorzeitig mit nachfolgenden Beträgen einzulösen. Die über 1 Tonne Kohle lautenden Stücke werden den einschliessl. der noch nicht fälligen Zinsscheine mit RM. 18.50 u. die auf RM. 17.50 ab- gestempelten Stücke einschliessl. der noch nicht fälligen Zinsscheine mit RM. 16.20 eingelöst, die übrigen Stückelungen mit den entsprechenden Beträgen. 6 % Anleihe von 1928: Schweiz. Frs. 50 000 000; Stücke: 50 000 zu Frs. 1000. – Zs. 31./5. u. 30./11. – Tilg.: Die Anleihe muss bis spät. 31./5. 1953 vollständig zurückbezahlt sein. Zum Zwecke der teilweisen Tilg. der Anleihe ist die Ges. verpflichtet, einen Tilg.- Fonds zu bilden, in welchen am 30./4. 1929 u. sodann bis 30./4. 1936 einschliessl. jährlich 1 % u. von da ab bis 30./4. 1952 einschliessl. jährl. 2 % des Anleihebetrages einzulegen sind u. woraus Anleihestücke zu höchstens pari (schweiz. Usance) zuzügl. lauf. Zinsen am freien Markt zurückgekauft werden sollen. Wenn u. soweit solche Käufe nicht möglich sind, werden Teilschuldverschreib. in einem dem Guthaben des Tilg.-F. entsprechenden Betrag durch jährl. Auslos. im April (zuerst April 1929) zum 31./5. zurückbezahlt. Vom 31./5. 1936 ab ist verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 6 monat. Frist auf einen Coupontermin (frühest. am 31./5. 1936) zulässig. – Sicherheit: Die Anleihe ist sichergestellt durch eine I. Fein- goldhypothek im Gegenwert von GM. 45 000 000 (GM. 1 = ¼7eo kg Feingold) auf die ge- samten bestehenden u. künftig hinzukommenden Werkanlagen der Ges. samt Grund u. Boden, Leitungsnetzen u. sämtl. Zubehör. Die Ges. hat sich verpflichtet, die noch an erster Stelle rangierende RM. 2 100 000 Aufwert.-Hyp. für die Teilschuldverschreib. aus der Anleihe I (Murgwerk) u. ca. RM. 7 500 000 Sicherheitshyp. für die Kohlenwertanleihe ab- zulösen. Die Aufw.-Hyp. soll nach Anrufung der Spruchstelle u. nach Einhalt. der gesetzl. Kündigungsfrist von 3 Monaten gelöscht u. die Kohlenwertanleihe auf den erstmöglichen Termin d. h. auf den 1./8. 1933 zur Rückzahl. gekündigt werden. Bis zum Zeitpunkt, wo die Lösch. der Aufwert.-Hyp. u. der Sicherheitshyp. erfolgt sein wird, wird die Schweiz. Kreditanstalt als Treuhänder vom Erlös der 6 % Anleihe von 1928 einen dem Gegenwert der noch umlaufenden Teilschuldverschreib. der Murgwerkanleihe u. der Kohlenwert- anleihe entsprechender Betrag in schweiz. Frs. zu treuen Händen nehmen. Die Ges. ver- pflichtet sich, solange Oblig. der Anleihe von 1928 ausstehen, dafür zu sorgen, dass ihre Oblig.-Schulden u. Kredite das Doppelte des jeweils einbezahlten Aktienkapitals nicht übersteigen. – Treuhänder: Schweiz. Kreditanstalt in Zürich. – Zahlstellen: in der Schweiz: Schweiz. Kreditanstalt, Schweiz. Bankverein, Union Financiere de Genève Basler Handelsbank, Schweiz. Bankgesellschaft, Kantonalbank von Bern, Eidgenössische Bank A.-G., Aktiengesellschaft Leu & Co., Schweizer. Volksbank, Comptoir d'Escomte de Geneève; in Amsterdam: De Twentsche Bank, Amsterdamsche Bank, Lippmann, Rosenthal & Co., Internationale Bank te Amsterdam, Effecten Maatschappij „Amsterdam'“, in Rotterdam u. in s'Gravenhage: R. Mees & Zoonen, De Twentsche Bank, Amsterdamsche Bank. – Zahlung von Kapital u. Zinsen frei von allen deutschen Steuern nach Wahl des Titel-Inhabers in der Schweiz in schweiz. Frs. oder in Holland in holländ. Gulden zum festen Kurs von 48 Cents für den Schweizerfranken. Die schweizerische Couponsteuer in der derzeitigen Höhe von 2 % ist durch Pauschalzahlung abgelöst. – Von der Anlerhe wurden in der Schweiz 25 000 000 schweiz. Frs. am 30./5. 1928 zu 96.50 %, in Holland 10 000 000 schweiz. Frs. am 30./5. 19 28 zu 92.50 % niederländ. Usance aufgelegt, während restliche 15 000 000 schweiz. Frs. anderweitig mit Sperre fest placiert wurden. Kurs Ende 1928: In Amsterdam: 94.75 %; in Zürich 98.10 %. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. März 1929: Aktiva: Grundst. 570 323, Geb. 5 740 300, Betriebsanlagen 59 168 592, im Bau befindl. Anlagen 769 818, Zähler 2 028 139, Inv., Apparate, Werkzeuge u. Fahrzeuge 1, Lagervorräte 619 799, Beteil. 10 847 589, Eff. 1 934 061, Kassa 11 503, Disagio aus der 6 % Schweizerfrankenanleihe 279 530, Guth. einschl. bei Banken 19 437 030, Konto- korrentschuldner 2 641 481, vorausbez. Versich.-Präm. 23 099, (fremde Kaut. 209 075). – Passiva: A.-K. 21 000 000, Anleihe II (Schluchsee) 1. Teil 1 224 232, Kohlenwertanleihe (37 367 t à RM. 20.30) 758 550, do. auf Reichsmark umgestellt 283 508, 6 % Schweizerfranken- anleihe (Schw. Fr. 50 000 000) 40 607 500, Anleihe-Zs. Murgwerk u. Schluchsee 122 023, do. Kohlenwertanleihe 25 814, Anleihe-Zs. 6 % Schweizerfrankenanleihe 819 144, Darlehen