Nahrungs- u. Genussmittel, Getreide- u. Futterhandlungen, Mühlen. 5099 Bilanz am 31. März 1929: Aktiva: Schuldner 76 006. Verlust 476. – Passiva: A.-K. 60 000, R.-F. 16 483. Sa. RM. 76 483. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. u. Steuern RM. 476. – Kredit: Verlust RM. 476. Dividenden 1923/24–1928/29: Je 0 %. Vorstand: Dir. Adolf Haueisen. Aufsichtsrat: Dir, Jos. Bühler, Waghäusel; Ökonomierat H. Heil, Gieshügel b. Würz- burg; Dir. Karl Haber, Mannheim. Zahlstelle: Ges-Kasse. Wurzener Kunstmühlenwerke und Biscuitfabriken vorm. F. Krietsch in Wurzen. Gegründet: 24./6. 1886; eingetr. 29./7. 1886. Zweck: Betrieb der Müllerei, der Graupenfabrikation, der Hirse- u. Erbsenschälerei, ferner die Herstell. von Teigwaren, Keks, Waffeln, Pfefferkuchen u. verwandten Artikeln, sowie der Handel mit allen vorstehend genannten u. ähnlichen Erzeugnissen. Die Ges. ist berechtigt, neue Geschäftszweige aufzunehmen u. sich an anderen Unternehm. zu be- teiligen oder solche zu erwerben. Die Schönertmühle ist 1902 zur Roggenmühle umgebaut und als solche seit Dez. 1902 in Betrieb. Die urspr. Roggenmühle der Stadtmühle ist durch den Umbau ganz für die Weizenmüllerei frei geworden. 1912 Bau eines neuen Getreidesilos für eine Fassung von 600 D.-W. Roggen. Das Stadtmühlenwerk wurde am 3./10. 1917 durch Gross- feuer vollständig zerstört, der Aufbau ist sofort in Angriff genommen u. ist das neue Werk seit Anfang 1921 vollständig in Betrieb; seit 1921 wieder Handelsmüllerei. Ein erneutes Brandunglück betraf am 18./2. 1924 die am Bahnhof gelegene Roggenmühle, deren Wieder- aufbau an dieser Stelle nicht mehr stattfand, sondern als Neubau auf dem Stadtmühlen- grundstück errichtet wurde. 3 Wohnhäuser für Beamte u. Arb. mit 18 Wohn. wurden fertiggestellt. 1929 wurde das Roggenmühlengrundstück verkauft. Grundbesitz insges. 324 920 qm. Die Ges. beschäftigt in ihren Betrieben etwa 700 Beamte u. Arb. Tägliche Gesamtleist. der gesellschaftl. Mühlen 280–300 To. Kapital: RM. 2 743 000 in 6250 St.-Akt. zu RM. 100, 3000 Vorz.-Akt. zu RM. 6, 1000 Vorz.-Akt. B zu RM. 1000 u. 11 000 Vorz.-Akt. B zu RM. 100. – Vorkriegskapital: M. 2 080 000. Urspr. M. 2 250 000, herabgesetzt 1896 auf M. 1 800 000, erhöht 1902 auf M. 2 080 000; dann erhöht von 1918–1923 auf M. 85 000 000 in 82 000 St.-Akt. u. 3000 Vorz.-Akt. zu M. 1000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Dann lt. G-V. v. 25./11. 1924 Umstell. des A.-K von M. 85 000 000 auf RM. 4 118 000 durch Herabsetz. des Nennwertes der St.- bzw. Vorz.-Akt. von M. 1000 auf RM. 50 bzw. RM. 6. Lt. G.-V. v. 23./12. 1926 sind RM. 2 500 000 im Verh. 4: 1 zus. gelegt, RM. 1 600 000 auf dem Zuzahlungswege in Vorz.-Akt. Lit. B umgewandelt u. ausserdem RM. 500 000 solcher Vorz.-Akt. durch ein Konsortium neu gezeichnet worden. Zu dem sich hiernach ergebenden Kapitalsertrage von RM. 2 725 000 treten die RM. 18 000 mehrstimmigen Vorz.-Akt., so dass sich das Gesamtkapital der Ges. nunmehr auf RM. 2 743 000 beziffert. Es ist eingeteilt in 12 500 St.-Akt. zu RM. 50, 3000 Vorz.-Akt. A zu RM. 6, 32 000 Vorz.-Akt. B zu RM. 50 u. 5000 Vorz.-Akt. B zu RMI. 100. Lt. Bek. v. Juni 1929 wurden die Akt. zu RM. 50 in Akt. zu RM. 100 u. 1000 umgetauscht. Geschäftsjahr: 1./5.–30./4. Gen.-Vers.: Spät. Aug. Stimmrecht: Je RM. 50 St.- u. Vorz.-Akt. B= 1 St.; 1 Vorz.-Akt. A = 5 St. in best. Fällen. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F. (Gr. 0 des A.-K.), event. Sonderrückl., 4 % Div. an St.-Akt. Die Vorz.-Akt. A erhalten aus dem verteilbaren Jahresgewinn vor den St.-Akt. eine Div. von 6 % nach Massgabe der eingezahlten Beträge. Reicht der verteilbare Jahres- gewinn zur Zahlung dieser Vorz.-Div. nicht aus, so findet eine Nachzahlung der rück- ständig gebliebenen Gewinnanteile aus dem verteilbaren J ahresgewinn späterer Jahre statt, jedoch erst dann, wenn die Vorz.-Div. für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr voll bezahlt ist; bei der Nachzahlung gehen die älteren Gewinnanteilreste stets den jüngeren vor. Gestattet das Gewinnergebnis eines Jahres die Verteilung einer mehr als 10 % betragenden Div. auf die St.-Akt., so ist den Vorz.-Akt. A für jedes volle Prozent, das die St.-Akt. über 10 % erhalten, eine Zusatz-Div. von ½ % auf den Nennwert zu gewähren bis zur Höchstgrenze von 10 % Gesamt-Div. Die Inhaber der St.-Akt. haben einen Gewinnanteil erst dann zu beanspruchen, wenn die etwa rückständigen Vorz.-Div. vollständig bezahlt sind. Die Vorz.-Akt. B erhalten aus dem verteilbaren Reingewinn des Geschäftsjahres vor den St.-Akt., jedoch nach den Vorz.-Akt. A, soweit diese eine Vorz.-Div. von 6 % sowie etwaige Div.-Rückstände zu beanspruchen haben, eine nachzahlungspflichtige Vorz.-Div. von 8 %. Die St.-Akt. erhalten alsdann bis 5 % Div. ohne Nachforderungsrecht erst, nach- dem die Vorz.-Akt. B die Vorz.-Div. von 8 % sowie etwaige Rückstände aus früheren Geschäftsjahren erhalten haben. Vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R. (ausser einer festen Vergüt. von RM. 2000 je Mitgl., der Vors. RM. 4000, dessen Stellv. RM. 3000). Überrest ist Super-Div. an St.-Akt. unter Berücksichtig. der Vorz.-Akt. bzw. nach G.-V.-B. Bilanz am 30. April 1929: Aktiva: Arealwerte 635 000, Geb. 3 496 000, feststehende Masch. 80 000, bewegliche Masch. 512 000, Transmissionen 1000, Dampf-, Wasser- u. Licht-