* Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 5211 erteilt, dass die Ausgabe der einzelnen Serien jeweils der Genehm. des Hessischen Minist. der Finanzen als Aufsichtsbehörde bedarf. Dar hessische Staat hat die Garantie für die Verzinsung der Pfandbr.-u. Komm.-Schuldverschreib. bis zu deren völligen Rückzahlung übernommen (Gesetz v. 19./12. 1903). Dieselben besitzen somit nach § 1807, Ziffer 3 B. G.-B. die Mündelsicherheit in sämtlichen Bundes- staaten des Deutschen Reiches. Pfandbriefe alter Währung: 3½ % Hypoth.-Pfandbr. Serie I–XI, 4 % Hypothek.-Pfandbr. Ser. Xa u. XII–XXIX (Ser. XXIX wurde nicht ausgegeben). – Kurse 1924–1928: 3½ u. 4 % Pfandbriefe Serie 1–25 u. 27: In München: 4, 3.25, 12, 11.75, 13.25 %, in Frankf. a. M.: 4, 3.70, 12.1, 11.80, 14.25 %, in Berlin: –, 3.60, 12.4, 11.80, – %. in Leipzig: –, –, –, –—, – %: Ser. 26 u. 28: in Berlin: –, –, –, –, – %, in Frankf. a. M.: –, 1.05, 4.36, – (4.60), – (5.50) %. Ablösung der Pfandbriefe: Die Ges. nahm zum 1./1. 1928 auf die Pfandbrief- Teilungsmasse eine erste Teilausschüttung in Höhe von 10 % des Goldmarkbetrags der noch umlaufenden Mark-Pfandbriefe vor, u. zwar durch Aushändigung von ab 1./1. 1928 mit 4½ % verzinslichen Goldpfandbriefen u. Goldpfandbriefzertifikaten vom Jahre 1928, Ausgabe A (s. a. unten), an die aufwertungsberechtigten Gläubiger. Der Goldmark- betrag der Vorkriegsserien (1–25 u. 27) ist gleich dem Nennbetrag; der Goldmarkbetrag der Nachkriegsserien (26 u. 28) berechnet sich nach dem von der Aufsichtsbehörde fest- gesetzten Umrechnungsverhältnis M. 100 = GM. 40. Gläubigern, welche Pfandbr. von Ser. 26 u. 28 vor dem 1./1. 1918 erworben u. vom Erwerb bis zur Einreich. ununterbrochen besessen haben (Altbesitz) erhalten aus bankeigenen Mitteln eine zusätzliche Aufwert. in Höhe der aus der Teilungsmasse sich ergebenden Quote. Die Goldpfandbriefe werden in Stücken zu GM. 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50 ausgegeben. Für Beträge unter GM. 50, soweit sie durch 10 teilbar sind, werden Goldpfandbrief-Zertifikate in Stücken zu GM. 20 u. 10 aus- gegeben. Spitzenbeträge unter GM. 10 werden in bar abgelöst. Durch diese Ablösung sind die Ansprüche des Gläubigers auf die dem Spitzenbetrag entsprechenden weiteren Hebungen aus der Teilungsmasse abgegolten. Kommunal-Schuldverschreib. alter Währung: 3½ % Kommunal-Schuldverschreib. Serie I–IV u. 4 % Kommunal-Schuldverschreib. Ser. V=XXV. – Kurs 1924–1928: Ser. I=–XVI: in Berlin: –, 2.10, 6.40, 5, – %, in Frankf. a. M.: –, 2.05, 6.25, 5.25, 7.80 %; Ser. XVII–XXIV: in Berlin: –, –, –, –, 2.51 %, in Frankf. a. M.: –, 0.40, 1.80, – (1.50), 2.60 %. Ser. I–IV in Leipzig: –, –, –, –, – %; Ser. V=XXV in München: –, –, –, –, –— %. 4½ % Kommunal-Schuldverschreib., Serie XXVI=XXXI, 5 % Kommunal-Schuld- verschreib. Serie XXXII–XXXVIII u. 6 % Kommunal-Schuldverschreib. Serie 39–46. – Kurse sämtl. 4½ %, 5 % u. 6 % Komm.-Oblig. 1924–1928 an den Börsen in Berlin, Frankf. a. M. u. München: – %. Zahlst.: Darmstadt: Ges.-Kasse. Auf Grund des Artikels 79 (2) der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz ist das Umrechnungsverhältnis für die nach dem 31./12. 1917 ausgegebenen Serien wie folgt festgesetzt: Ser. 17–24 PM. 1000 = RM. 340, do. Ser. 26–29 PM. 1000 = RM. 45, do. Ser. 32 –37 PM. 1000 = RM. 10, do. Ser. 39–42 PM. 1000 = RM. 0.50. reilungsmasse für die Pfandbriefe am 30. Juni 1929. (Nachdem auf die teilnahme- berechtigten Pfandbr. 10 % in 4½ % Liquidationspfandbr. zur Ausschüttung gelangt sind u. nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrags): Aktiva: Feststehende Aufwertungsansprüche: a) erststellig dinglich gesichert 4 844 070, b) nachstellig dinglich gesichert 1 419 131, c) nicht mehr dinglich gesichert 135 475, noch uicht feststehende Aufwert.-Ansprüche: a) aus noch bestehenden Hyp. 11 546, b) aus anteiligen Vorbehalts- u. Rückwirkungs-Hyp. sowie aus nmfcht mehr dinglich gesicherten Forder. 218 909, Ablösungsanleihe des Reichs (RM. 10 591) im Auslosungsbetrag von 52 957, 4½ % Liqu.-Goldpfandbriefe u. Zertifikate aus Hyp.- Rückzahl., eingestellt zum Nennwert mit 288 041, fällige Zinsforderungen aus den unter Ziffer 1 u. 2 bezeichneten Ansprüchen 149 612, Baranlagen der Teilungsmasse aus ein- gegangenen Aufwertungsbeträgen u. Zs. 3 229 968. Sa. RM. 10 349 714. – Passiva: Gesamt- goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandbr. (einschl. der Anmeldungen aus § 49 AwG.) RM. 103 707 700. Danach ergibt sich eine restliche Maximalquote von 9 979 %. der aber aus den schon in früheren Bekanntmachungen wiederholt dargelegten Gründen ein gewisser Unsicherheitsfaktor innewohnt. Teilungsmasse für die Kommunalobligationen am 30. Juni 1929. (Nach Abzug des Verwalt.- Kostenbeitrags): Aktiva: Feststehende Aufwert.-Beträge aus Kommunaldarlehen 5 678 563, Ablösungsanleihe des Reichs (RM. 194 580) im Auslosungsbetrag von 972 900, fällige Zs. aus feststehenden Aufwert.-Beträgen 42 087, Baranlagen der Teilungsmasse aus eingegangenen Aufwert.-Beträgen u. Zs. 1 440 908, noch nicht feststehende Aufwert.-Ansprüche aus auf- zuwertenden Kommunaldarlehen mit dem Mindestbetrag von 12½ % bzw. 2½ % des Gold- wertes eingesetzt 327 397. Sa. RM. 8 461 857. – Passiva: Gesamtgoldmarkbetrag der teil- nahmeberechtigten Kommunal-Obl. (einschl. der Anmeldungen aus 8 49 AwG.) RM. 55 154 821. Die Maximalquote hat somit eine Höhe von 15.342 % erreicht; eine weitere Aufbesserung ist abhängig von dem Ausgang noch schwebender Verfahren. 4½ % Goldpfandbriefe von 1928 Ausgabe A, ausgegeben als I. Teilausschüttung von 10 % aus der Pfandbriefteilungsmasse zwecks Ablös. der Pfandbr. alter Währung (s. a. oben). GuM. 11 028 000. Stücke zu GM. 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50; ferner Goldpfandbrief-