――― Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 5301 Phönix Röntgenröhrenfabriken Akt.-Ges. in Rudolstadt i. Th. Gegründet. 30./11. 1922; eingetr. 30./12. 1922. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1923/24. Zweck. Herstell. u. Vertrieb von Hochvakuumröhren aller Art, insbes. Röntgenröhren, ferner Herstell. u. Vertrieb von Fabrikaten, welche mit der Glastechnik u. elektrotechn. Industrie irgendwie zus. hängen. Kapital. RM. 250 000 in 250 Akt. zu RM. 1000. Urspr. M. 20 000 000 in 100 Aktien zu M. 100 000, 200 Aktien zu M. 10 000 u. 8000 Aktien zu M. 1000, übern. von den Gründern zu 100 %. Die G.-V. v. 19./2. 1925 beschloss Umstell. von M. 20 Mill. auf RM. 250 000 in 250 Akt. zu RM. 1000. Geschäftsjahr. 1./7.–30./6. Gen.-Vers. Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht. 1 Aktie 1 St. Bilanz am 30. Juni 1929. Aktiva: Kassa 1082, Guth. bei Banken 8399, Sicherheiten 1, Aktivhyp. 4500, Grundst. 17 558, Geb. 138 737, Werkzeugmasch. 1, Betriebsmasch., Heizungs- u. Beleuchtungsanl. 1, Rohmaterial 75 715, angefangene u. fertige Fabrikate 77 525, Schuldner 389 478. – Passiva: A.-K. 250 000, R.-F. 25 000, Dispos.-F. 40 000, Gläubiger 340 767, Gewinn 57 232. Sa. RM. 713 000. Gewinn- u. Verlust-Konto. Debet: Abschr. auf Geb. 8111, soziale Leistungen 37 394, Reingewinn 57 232. – Kredit: Vortrag zum 1./7. 1928 19 051, Rohüberschuss 83 687. Sa. RM. 102 738. Dividenden 1922/23–1928/29. 0, 0, 6, 6, ?, ?. ? %. Direktion. Ing. Max Anderlohr, Dir. Dr. Theod. Sehmer, Dr. Hans Müller, Ing. Alfred Ungelenk, Dr. phil. Wölfel, Rudolstadt; Dr. Gustav Grossmann, Berlin. Aufsichtsrat. Dir. Dr. Adolf Franke, B.-Grunewald; Dir. Heinrich von Buol, B.-Frohnau; Dir. Max Haller, B.-Grunewald; Dir. Dr. Erich Thürmel, B.-Dahlem. Zahlstellen. Ges.-Kasse; Rudolstadt: Thür. Staatsbank. Stettiner Electricitätswerke in Stettin, Schulzenstrasse 2 1. Gegründet: 19./8. mit Nachtrag v. 16./10. 1890; eingetr. 28./11. 1890. Zweck: Gewerbsmässige Ausnutzung des elektrischen Stromes zur Beleuchtung und Kraftübertragung im jetzigen und künftigen Weichbild der Stadt Stettin links der Oder. Vertrag mit der Stadt Stettin: Die a. o. G.-V. v. 13./2. 1911 beschloss die Anderung bezw. Verlängerung des Vertrages mit der Stadt auf folgender Grundlage: Die Akt.-Ges. erhält eine Konzessionsverlängerung um weitere 10 Jahre, also bis zum 1./1. 1930 (lt. G.-V. v. 24./9. 1928 verlängert bis zum 30./6. 1933), sie verkauft ihre Zentrale in der Unterwiek an eine neu gegründ. Ges. m. b. H. „Kraftwerk Stettin“ für M. 1 000 000. An der Gründung selbst ist die Akt.-Ges. nicht beteiligt. Das Kraftwerk Stettin, welches von der neuen Ges. m. b. H. zu einem Drehstromwerk ausgebaut wurde, liefert in Zukunft den gesamten Strom für die Stettiner Elektrizitätswerke u. für die benachbarten Kreise der Provinz Pommern. Die Stettiner Elektrizitätswerke hatten demnach die eigene Erzeugung des elektr. Stromes einzustellen, wodurch auch die zweite Zentrale in der Schulzenstrasse stillgelegt wurde. Für die Umformung des Drehstromes in Gleichstrom errichtete die Akt.-Ges. vier neue Umformerstationen. Die St. E.-W. sind verpflichtet, vom 1./4. 1912 ab ihren ganzen Bedarf an Strom von dem Kraftwerk zu beziehen. Am 1./1. 1912 trat ein neuer Stromlieferungs- tarif in Kraft, in dem der Grundpreis herabgesetzt wurde. Abgabe an die Stadtgemeinde: Die St. E.-W. haben an die Stadt folgende Abgaben zu zahlen: 1. 10 % der Bruttoeinnahme, ab 1./1. 1930: 12 % Wenn diese Abgabe in dem Geschäftsj. 1910/11 den Betrag von M. 120 000, in dem Geschäftsj. 1911/12 den Betrag von M. 125 000 etc. in jedem folgenden Geschäftsj. einen um je M. 5000 höheren Betrag, in dem Geschäftsj. 1928/29 also den Betrag von M. 210 000 u. in dem halben Geschäftsj. v. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 107 500 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in den einzelnen Jahren sich er- gebenden Minderbetrag während der Zeit bis zum 30./6. 1915 bis zur Höhe von jedesmal M. 15 000, späterhin aber bis zur Höhe von jedesmal M. 20 000 an die Stadt zuzuzahlen. Ubersteigt die Abgabe in einzelnen Jahren die gewährleisteten Beträge, so dürfen diese Überschüsse auf etwaige Minderbeträge der vorhergehenden oder der nachfolgenden Jahre nicht verrechnet werden. 2. 50 % des Restes des Reingewinns nach Zahlung von 6 % Div. an die Aktionäre (siehe Gewinn-Verteil.). Wenn diese Abgabe für jedes Geschäftsjahr bis 30./6. 1915 den Betrag von M. 50 000, für jedes weitere Geschäftsj. bis 30./6. 1920 den Betrag von M. 75 000, für jedes weitere Geschäftsj. bis 30./6. 1929 den Betrag von M. 100 000 u. für das halbe Geschäftsj. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 50 000 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in dem einzelnen Jahre sich ergebenden Minderbetrag an die Stadt zuzuzahlen. Übersteigt die Abgabe in einzelnen Jahren die gewährleisteten Beträge, so dürfen diese Überschüsse innerhalb der Zeit bis 30./6. 1920 auf etwaige Minderbeträge der vorhergehenden oder der nachfolgenden Jahre verrechnet werden, später indessen nicht mehr. 3. Bei der Liquidation der St. E.-W. geht der Erneuerungs-Fonds an die Stadt über. Betriebsangaben: 4Umf.-Stationen haben mit 13 Drehstr.-Gleichstr.-Umf. u. 9 Quecksilber- dampf-Gleichrichtern eine Gesamtleistung von 18 900 kW u. verteilt sich die Leistung auf die Station Rosengarten 7500 kW, Jageteufelstr. 1600 kW, Falkenwalderstr. 4500 kW u. Grabow