― ― §‚―――― — ―――――― = 6406 Holz-Industrie, Schnitzstofflgewerbe, Musikwerke, Spielwaren. RM. 30 000 brachte. Der Prozess gegen das Reich und die Länder ist bisher noch nicht aufgenommen, sondern der Versuch gemacht worden, im Verhandlungswege einen Aus- gleich herbeizuführen. Die Mologa ist in Liquidation getreten und hat durch Vertrag mit der russischen Regierung ihre russischen Aktiven verkauft. Die Konkursforderung der Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. wird eine dementsprechende Herabsetzung erfahren. In der Gläubigerversammlung v. 15./3. 1928 legte der Konkursverwalter eine Bilanz per 31. Dez. 1927 u. einen Bericht über die weitere Abwicklung des Konkurses u. den Gesamtverkauf der Werke u. Warenbestände an die neugegründete „Impreva Holz- imprägnierung und Holzverwertung A.-G.“ vor. Der Gewinn aus dem Verkauf der Güter in Höhe von rund RM. 500 000 ist nunmehr eingegangen. Die Holzlombards sind fast voll- ständig abgedeckt. Durch den Verkauf der hauptsächlichsten Werke an die neue Impreva A.-G. ergebe sich für die Konkursmasse ein Verlust von rund RM. 800 000 auf Werke und sonstige Anlagewerte. Unter den Aktiven erscheint neu die Bewertung der Ansprüche auf Grund des Liquidationsschädenschlussgesetzes mit RM. 400 000. Der Konkursmasse verbleiben Geschäfts- u. Wohngebäude im Werte von RM. 140 000 u. Werke im Werte von RM. 55 000, die noch abzustossen sind. Die Forderung der Dresdner Bank an die Konkurs- masse ermässigt sich auf RM. 1 000 000, mit der die Bank am Konkurse beteiligt bleibt. Die Forderung der Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. ist durch eine 20 %ige Abschlagsver- teilung aus der Mologa-Liquidation auf RM. 7 000 000 zurückgegangen und dürfte sich nach Beendigung der Mologa-Liquidation endgültig auf RM. 6 500 000 stellen. Es soll nunmehr die Beendigung des Konkurses durch einen Zwangsvergleich versucht werden. Da ohne Berücksichtigung der bekannten Schadenersatzforderung der bayerischen Regierung jetzt mehr als 40 % für die Gläubiger in der Masse liegen, glaubt der Konkursverwalter von der Aufnahme des Prozesses gegen Reich und Länder absehen und den Gläubigern die alsbaldige Verteilung der vorhandenen Masse unter Verzicht auf jahrelange kostspielige Prozessführung empfehlen zu müssen. Nach Verwertung der bisherigen liquidierbaren Aktiven ist eine Bilanz per 30. Juni 1928 aufgestellt worden. Dabei hat sich ergeben, dass in der Konkurs-Eröffnungsbilanz Warenbestände um RM. 510 000 überwertet worden waren. Es liegen nunmehr schätzungs- weise 35 % in der Masse. Der Konkursverwalter sieht sich an der Vornahme einer Ab- schlagsverteilung verhindert, weil damit gerechnet werden könne, dass Bayern seine For- derung von RM. 3 500 000 einklagen wird, auf die es nur verzichten will, wenn auch die Gemeinschuldnerin auf den vom Konkursverwalter nicht aufgenommenen Prozess gegen Bayern verzichtet. Der Gläubigerversamml. v. 11./3. 1929 lag der Bericht des Konkursverwalters vor, nach dem sich für die nichtbevorrechtigten Gläubiger eine endgültige Quote von 32.3 % ergibt. Gegenüber den bisherigen Bewertungen u. Abmachungen musste infolge von Differenzen mit der Impreva Holzimprägnierungs- u. Holzverarbeitungs A.-G., dieser ein Nachlass von RM. 350 000 gewährt werden. Allerdings wollen die Grossgläubiger beim Zustandekommen des Vergleichs RM. 250 000 an die Masse zurückführen. Die Gelsenkirchener Bergwerks A.-G. will beim Zustandekommen des Vergleiches auf ihre Forderung von RM. 2.3 Mill. verzichten. Die Verständigung mit Bayern ist aus dem Wege geräumt worden. Bayern verzichtet auf seine Forderung, der Konkursverwalter auf die Fortführung des Prozesses. Der Zwangsvergleich, der in der Versamml. angenommen wurde, hat folgende Grundlage: Auf die ersten RM. 500 kommt eine Quote von 100 %, auf die zweiten RM. 500 50 % u. auf den Restbetrag eine Quote von 31 %. Am 28./5. 1929 wurde sodann das Konkurs- verfahren nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs aufgehoben. Die G.-V. v. 29./5. 1929 hat die Fortsetzung der Ges. gemäss §$§ 307 HGB. beschlossen. Gegründet: 6./12. 1921 mit Wirk. ab 1./1. 1921; eingetr. 19./12. 1921. Gründer u. Ein- bringungswerte s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1922/23. Zweck: Herstell. u. Vertrieb von Leitungsmasten, Schwellen sowie von Holz-, Metall- u. chem. Erzeugnissen aller Art. ferner Betrieb von Säge- u. Holzkonservierungswerken unter Übernahme der von den früh, offenen Handelsges. Gebr. Himmelsbach in Freiburg, Krozingen, Regensburg, Bingen u. Himmelsbach & Co. in Freiburg betrieb. Fabrikations- u. Handelsgeschäften. Besitztum: Die Ges. besitzt 19 Werke, davon 10 Sägewerke u. 5 Imprägnieranstalten. Die Verarbeitung bei normaler Geschäftslage stellt sich auf rd. 300 000 Festmeter Rundholz in sämtlichen Betrieben. Durch den Krieg hat die Gebr. Himmelsbach A.-G. 9 Werke im Auslande verloren, die mit einem Werte von RM. 10 Mill. angesetzt waren u. für die eine Entschädigung von RM. 200 000 vom Reiche gezahlt wurde. Beteiligungen: Die Ges. ist beteiligt an der Süddeutschen Fournierfabrik G. m. b. H., Freiburg i. Br., an der „Divo“ Deutsche Industrievereinigung für den Osten G. m. b. H., sowie an dor Nieuwe Nederl. Handelsvereeniging im Haag, deren sämtliche Anteile sich im Besitze der Himmelsbach-Gruppe befinden, ferner an der Mologa, Berlin. Letztere Ges. trat 1926 jn Liqu. Kapital: RM. 9 610 000 in 120 000 St.-Akt. zu RM. 80 u. 2000 Vorz.-Akt. zu RM. 5. Urspr. M. 40 Mill. St.-Akt. u. M. 2 Mill. Vorz.-Akt., 1922 Erhöhung um M. 80 Mill. St.-Akt. Lt. G.-V. v. 1./12. 1924 wurde das A.-K. von M. 122 Mill. auf RM. 9 610 000 in 120 000 St.-Akt. zu RM. 80 u. 2000 Vorz.-Akt. zu RM. 5 umgestellt.