6614 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Dividende: Wird nicht verteilt. Der verfügbare Überschuss wird zur Rückzahl. auf die Aktien verwandt; weitere Überschüsse werden nach Beschluss der G.-V. zur Verminder. oder Zus. legung des A.-K. verwendet. Direktion: Beigeordneter Martin Pohl, Krefeld. Prokurist: Stadtbaurat Rudolf Metz. Aufsichtsrat: Vors. Oberbürgermstr. Dr. J ohansen, Krefeld; Stellv. Beigeordneter Dr. Witten, Beigeordneter Dr. Walther Beyer, Beigeordneter Ludwig Lubszynski, Beigeordneter Max Printzen, Stadtbaurat Erich Jacobs, Krefeld. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Krefelder Strassenbahn A.-G. in Krefeld, Kronprinzenstr. 192. Auf der Tagesordn. der G.-V. v. 11./12. 1929 stand folgender Antrag: a) das Gesellschafts.- vermögen durch Veräusser. des Vermögens im ganzen an die Stadt Krefeld gegen Zahlung von RM. 1 250 000 (= 50 %) zu verwerten unter Ausschluss der Liqu. (§§ 303, 304 H. G. B.) u. den Vorst. u. A.-R. zum Abschluss eines Vertrages darüber zu ermächtigen; b) Klarstellung u. anderweite Regelung der Bestimm. des Vertrages zwischen der Strassenbahn u. der Stadt Krefeld auf Heimfall des ganzen Unternehmens (für den Fall des Nichtzustande- kommens der Veräusser. des Unternehmens an die Stadt Krefeld). In der G. V. beantragte eine Minderheitsgruppe eine Abfindung von 70 %. Der Antrag wurde von der Minderheit mit ihren Stimmen angenommen, da nach den Bestimmungen des H. G.B. die Stadt als Hauptaktionärin bei der Abstimmung auszuscheiden hatte. Der Aufsichtsratsvorsitzende gab zu erkennen, dass die Annahme eines solchen Vorschlages durch die Krefelder Stadt- verordn. versamml. nicht gesichert sei, da die Stadtverwaltung keinesfalls über 50 % hinaus- zugehen beabsichtige. Die Minderheitsgruppe gab gegen die Abschlussgenehmigung u. gegen die Wiederwahl bzw. Neuwahl von Kommunalverfretern in den A.-R. Protest zu Protokoll. Gegründet: 25./2. 1884 (eingetr. 14./3. 1884) unter der Firma Crefeld-Uerdinger Lokal- bahn; Firma geändert lt. G.-V. v. 3./4. 1900. Zweck: Erwerb., Bau u. Betrieb von Kleinbahnen für Personen- u. Güterbeförderung sowie die gewerbsmässige Erzeug. u. Verwert. elektr. Stromes u. die Beteil. an gleichartigen Unternehm. in Krefeld u. Umgeb. Eröffnet 1883, konz. ursprünglich bis 1923; dann in J. 1899 für sämtl. Linien bis Ende 1942 verlängert. Nach dem Vertrag mit der Stadt Krefeld vom 11./13. Sept. 1899 (welcher die Konzession bis 31. Dez. 1942 ausdehnt) wurde elektrischer Betrieb eingeführt u. in Krefeld ein ebenso zu betreibendes Strassenbahnnetz (13 Linien) ausgebaut, das nunmehr einschliessl. der Fern- linien eine Betriebslänge von 69,943 km hat. Die Stromzuführung geschieht ausschliessl. durch Oberleitung (Bügelsystem); der Strom wird von dem städtischen Elektrizitätswerk u. dem Rh.-W. E.-W. entnommen. Gesamte Bahnlänge (1 m Spurweite): 113 816 km einschl. Nebengleise. – Nach jahre- langen Verhandl. konnten Ende 1927 die Arbeiten für die Verlänger. der Strassenbahn von Uerdingen nach Hohenbudberg in Angriff genommen werden. – In Ergänzung der Strassen- bahnlinien richtete die Ges. am 16. Juni 1927 eine Kraftwagenlinie über Hüls nach Geldern und am 15. Oktober 1927 eine solche über Lank- Latum nach Langst Rheinfähre nach Kaiserswerth ein. Wagenpark Ende 1928: 67 Motorwagen, 63 Anhängewagen, 4 elektr. Güter- triebwagen, 39 Güterwagen, 20 Hilfswagen, 9 Kraftwagen f. Personenverkehr. Personal 440. Statistik: Einnahmen 1915–1929: M. 1 438 701. 1 849 417, 2 914 3 60, 3 897 216, 5 413 473, 13 372 059, 21 385 044, 132 439 505, 145 396 Bill., RM. 1 858 467, 2 919 456, 2 917 133, 3 312 878, 3 648 288; befördert 13 398 908, 15 057 963, 20287 200, 24 589 115, 26 504 621, 14 656 961, 15 461 135. 10 239 337, 5 734 349, 6 967 350, 13 262 822, 13 809 989, 16 182 362, 17 282 074 Personen. Verträge: Die Ges. hat sich verpflichtet, vom 1. Jan. 1923 ab aus dem Betrieb ihrer sämtlichen Bahnlinien, soweit dieselben auf Krefelder Gebiet liegen, ½ desjenigen Rein- gewinnes, welcher 5 % des A.-K. übersteigt, an die Stadt Krefeld abzuführen. Die Stadt Uerdingen erhält ebenfalls v. 1./1. 1923 ab denselben ratierlichen Gewinnanteil für die auf Uerdinger Gebiet liegenden Teile der Linien; der Provinz stehen für die auf Provinzialstrassen befindlichen Linien 20 % des nach einer 6 % igen Verzinsung des Anlagekapitals sich ergebenden Uberschusses zu. Vom 1./1. 1923 ab steht der Stadt Krefeld (ebenso Uerdingen) ein Erwerbsrecht gemäss § 6 des Kleinbahngesetzes auf ihre gesamten Anlagen dergestalt zu, dass als Kaufpreis die buchmässig nachgewiesenen Anlagekosten zu gelten haben. Das Erwerbsrecht des Provinzialverbandes kann vom 1./1. 1925 ab ausgeübt werden unter den Bedingungen des § 31 u. ff. des Kleinbahngesetzes. Später kann das Erwerbs- recht der Gemeinden noch ausgeübt werden am 1./1. 1927 zu 85.7 % der Anlagekosten, am 1./1. 1931 zu 69 % der Anlagekosten, am 1./1. 1935 zu 49.5 % der Anlagekosten, am 1./1. 1939 zu 26.7 % der Anlagekosten, während am 1./1. 1943 das Gesellschaftseigentum mit Ausschluss des gesetzl. R.-F. und des Amort.-F. ohne weiteren Entgelt an die Stadt fällt. Kapital: RM. 2 500 000 in 1000 Aktien zu RM. 500 u. 2000 Aktien zu RM. 1000. – Vor- kriegskapital: M. 2 500 000. Urspr. M. 1 Mill., reduziert 1890 auf M. 500 000. 1898 Erhöh. um M. 500 000, 1899 um M. 1 Mill. 1905 weitere Erhöh. um M. 500 000 in 500 Aktien zu M. 1000, übern. von der Ges. für elektr. Unternehm. in Berlin. Lt. G.-V. v. 14./6. 1924 wurde das A.-K. in bisher. Höhe auf RM. 2 500 000 umgestellt.