34 Banken und andere Geld-Institufe. 6 % amortis. landwirtschaftl. Goldpfandbriefanleihe (Amerika-Anleihe): Doll. 50 000 000, Serie II. Farm Loan Secured 6 % Gold Sinking Fund Bonds Second Series of 1927; datiert vom 15./10. 1927, fällig am 15./10. 1960. Stücke zu Doll. 500 u. 1000. Zs. 15.4. u. 15./10. Tilgung erfolgt mit halbjährl. ½ %% mit Zs. vom 15./4. 1928 ab durch Rückkauf nicht über 100 % oder halbjährl. Auslos. zu 100 %. Die Bank hat das Recht, die Anleihe jederzeit ganz oder teilweise mit 30 täg. Kündigungsfrist zu pari zu tilgen. – Sicherheit u. Treuhänder: wie bei der 7 % Gold-Anleihe vom 15./9. 1925. – Zahlstellen: New York u. London: The National City Bank of New York: Amsterdam: Amsterdamsche Bank; De Twentsche Bank, International Bank te Amsterdam; Stockholm: Stockholms Enskilda Bank. – Zahlung von Kapital u. Zs. in Gold-Doll. der Ver. Staaten, frei von allen gegenwärtigen u. zukünftigen deutschen Steuern u. Abgaben. –— Von der Anleihe wurden in Amerika am 14./10. 1927: Doll. 40 000 000 zu 95.50 % von der National City Bank of New York, Harris, Forbes & Com- pany u. Lee, Higginson & Co. aufgelegt. Weitere Doll. 4 000 000 wurden in Holland am 20./10. 1927 zu 95 % von der Amsterdamschen Bank, De Twentsche Bank und Inter- nationale Bank te Amsterdam aufgelegt; während restliche Doll. 6 000 000 in England, Schweden u. in der Schweiz placiert wurden. Kurs Ende 1927–1929: In New York: 92, 88, 79 %; in Amsterdam Ende 1929: 79.75 %. 6 % Gold-Anleihe vom 15./4. 1928, Serie A: Doll. 30 000 000; Stücke zu Doll. 500 u. 1000. 15./4. u. 15./10. Tilg.: Das Kapital ist fällig am 15./4. 1938: die Tilg. erfolgt mit halbjährl. % m. Z. v. 5./9. 1928 ab durch Rückkauf nicht über 100 % oder halbjährl. Auslos. zu 100 %. Die Bank hat das Recht, die Anleihe jederzeit zu einem Zinstermin ganz oder teilweise mit 30täg. Kündigungsfrist zu 100 % zu tilgen. Die Rückzahl. kann auch jeder- zeit durch Einreichung von Schuldverschreib. dieser Anleihe erfolgen, die zu pari in Zahlung genommen werden. Sicherheit u. Treuhänder: wie bei der 7 % Gold-Anleihe vom 15./9. 1925. Zahlstellen: New York u. London: The National City Bank of New York. Zahlung von Kapital u. Zinsen frei von allen gegenwärtigen u. zukünftigen deutschen Steuern u. Abgaben in New York in Goldmünze der Ver. Staaten vom jetzigen Gewicht u. Feingehalt, in London zum Kaufkurse für Sicht-Wechsel auf New York. Die Anleihe wurde in Amerika am 2./5. 1928 zu 95.50 % von der National City Bank of New LYork, Harris, Forbes & Co., Lee, Higginson & Co. u. Brown Brothers & Co. aufgelegt. Von der Anleihe wurden in England Doll. 2 000 000, in der Schweiz Doll. 1 000 000 u. in Schweden Doll. 750 000 untergebracht. – Kurs Ende 1928–1929: In New York: 89, 85.25 %. 7 %ige Hypothekar- Schuldscheine. Für die Golddiskontbankanleihe in Höhe von RM. 360 000 000 sind von der D. R.-B.-K. 7 % ige Hypothekar-Schuldscheine herausgegeben worden. Verzinsung halbjährlich 15./1. u. 15./7. (erstmalig 15./1. 1927).. Die erste Serie ist am 15./7. 1929, die zweite am 15./7. 1930, die dritte am 15./7. 1931 zur Rückzahl. fällig. Für die Forder, aus den Hypothekar-Schuldscheinen haften ausser dem Vermögen der D. R.-B.-K. als Sonderdeckungsmasse in voller Höhe des Nennbetrages, Hyp., welche für staatliche, landschaftliche, kommunale oder andere unter staatlicher Aufsicht stehende Bodenkredit- institute Deutschlands u. deutsche Hyp.-Banken oder für öffentlich rechtliche Sparkassen an inländischen land- u. forstwirtschaftl. Grundst. bestellt u. an die D. R.-B.-K. verpfändet oder abgetreten sind. Geschäftsjahr: Kalenderj. Das erste Geschäftsj. endete am 31./12. 1925. Gen.-Vers.: Die Anstaltsversammlungen finden innerhalb der ersten 6 Mon. nach Ablauf des Geschäftsj. am Sitz der Anstalt statt. Gewinn-Verteilung: Vom Reingew. ist mind. ein Viertel einer Hauptrückl. so lange zuzuführen, bis diese den zehnten Teil des Kap. erreicht. Sind Schuldverschr. ausgegeben, so ist eine Sonderrückl. zu bilden; dieser ist mind. ein Drittel des Reingew. zuzuführen bis 5 % der ausgegebenen Schuldverschr. erreicht sind. Der Rest des Reingew. wird, soweit nicht weitere Rückl. beschlossen werden, der Hauptrückl. zugeführt oder zur Erhöh. des, Kap. der D. R.-K.-A. verwendet. Soweit der Reingew. nicht zur Erhöh. des Kap., zu Rückl., für die Sonderrückl. oder zur Überweis. an den Rentenbankschein-Tilg.-F. verwendet wird, bedarf die Bestimm. über die Verwend. des Reingewinns der Genehmig. der Reichsregier. u. der Zustimmung des Reichsrats. Wird die Genehmigung oder die Zustimmung versagt, so entscheidet über die Verwend. des Reingew. ein Ausschuss aus sechs Mitgliedern, von denen je zwei die Reichsregier., der Reichsrat u. die Anstaltsversammlung bestellt. Bestimmungen über Auflösung: Über das Vermögen, das der D. R.-K.-A. nach Beendigung ihrer Liqu., die nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen darf, verbleibt, beschliesst die Anstaltsversamml. mit Genehmig. der Reichsregier. unter Zustimmung des Reichstags u. des Reichsrats. Das Vermögen darf nur für landwirtschaftl. Zwecke im Sinne des § 2 ver- wendet werden. Im Falle eines Konkurses finden die Vorschriften der Konkursordnung entsprechende Anwendung. Bilanz am 31. Dez. 1929: Aktiva: Kassa, Reichsbankgiro-, Postscheck- u. Bankguth. 139 546 841, Wechsel u. Schatzanweis. 15 593 857, Wertp. 38 924 483, Devisen 516 055, Beteil.: a) an der Finanzierungs-Ges. für Landkraftmaschinen A.-G. 1 000 000, b) gemäss $§ 3 Ziffer 3a des RK A.-Gesetzes 9 455 000, Personalkredite: a) bis zu 9 Monaten befristete Darlehen 151 438 643, b) Abzahlungskredite 112 449 111, c) sonst. länger befristete Darlehen (Molkerei- kredite) 18 327 012, Abwicklungskredite 13 164 695, Umschuldungskredite 4 314 146, Meliorations- kredite: a) Zwischenkredite 27 625 381, b) Dauerkredite 20 184 432, Siedlungskredite: a) Zwischen- kredite 154 761 999, b) Dauerkredite 37 988 585, Hyp.-Darlehen: aus Mitteln der 1. Amerika-Aul.