46 Banken und andere Geld-Institute. Preussische Boden-Credit-Actien-Bank in Berlin NW 7, Unter den Linden 50/51. (Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken.) Gegründet: 20./8. 1868. Konz. v. 21./12. 1868. Dauer 100 Jahre ab 21./12. 1868. Letzte Statutänd. v. 15./3. 1927, genehmigt durch den Reichsrat. Zweck: Förderung des Realkredits durch Gewährung hypoth. Darlehen gemäss dem Hypoth.-Bank-Gesetz vom 13./7. 1899. Hypoth. an Bauplätzen sowie an solchen Neubauten, welche noch nicht fertiggestellt u. ertragsfähig sind, werden seitens der Bank unter Einschränkung des § 5 obengenannten Gesetzes zur Deckung von Hyp.-Pfandbr. überhaupt nicht verwendet. Die a. o. G.-V. v. 11./4. 1921 genehmigte den Abschluss einer Betriebs- u. Interessen- gemeinschaft mit der Deutschen Hyp.-Bank in Meiningen. Am 31./5. 1921 traten dieser Interessengemeinschaft noch bei die Westdeutsche Bodenkreditanstalt in Köln und die Norddeutsche Grund-Credit-Bank in Weimar. 1922 schloss sich der Gruppé noch der Frankf. Hypotheken-Kredit-Verein, jetzt Frankf. Pfandbrief-Bank A.-G. in Frankf. a. M., 1923 die Schles. Boden-Credit-Actien-Bank in Breslau u. die Leipziger Hypothekenbank in Leipzig u. 1925 die Mecklenburg. Hypotheken- u. Wechselbank in Schwerin i. Meckl. an. Die Interessengemeinschaft (Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypotheken- banken) bezweckt die Vereinfachung des Betriebes u. der Organisation zur Ersparung von Arbeitskräften u. Ausgaben, die gegenseitige Förderung bei Geschäftsabschlüssen sowie die Verwend. der vorhandenen Mittel u. Organisationen für gemeinsame Zwecke; sie ist vor- läufig bis zum 1./1. 1968 geschlossen. Die Verteilung des Gewinnes erfolgt im Verhältnis der jeweiligen Aktienkapitalien. Kapital: RM. 10 250 000 in 19 906 St.-Aktien zu RM. 100), 1504 St.-Aktien zu RM. 600, 7107 St.-Akt. zu je RM. 1000, sowie 250 Vorz.-Akt. zu RM. 1000. Die Vorz.-Aktien haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % (Max.) ohne Nachbezugsrecht u. 10 faches Stimmrecht bei Wahlen zum A.-R., Satzungsänderung u. Beschlussfassung über Auflösung der Ges. Die Vorzugsrechte sind auf 10 Jahre beschränkt. Jeder Aktionär, der die entsprechende Anzahl von St.-Akt. über RM. 100 oder RM. 600 bei der Bank einreicht, ist berechtigt zu verlangen, dass ihm diese Aktien gegen grössere Stücke zu RM. 600 oder RM. 1000 im gleichen Gesamt- nennbetrage umgetauscht werden. Urspr. A.-K. M. 30 Mill. (Vorkriegskapital). Die G-V. v. 29./4. 1922 beschloss Erhöh. des A.-K. um M. 6 Mill. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 29./11. 1922 um M. 36 Mill. in 5400 St.-Akt. zu M. 6000 u. 600 Vorz.-Akt. zu M. 6000. Die G.-V. v. 26./4. 1923 beschloss Erhöhung um M. 64 500 000 in St.- u. Vorz.-Akt. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 16./2. 1925 unter Einziehung von M. 29 678 000 Vorrats-St.-Akt. u. M. 6 822 000 Vorz.-Akt. mithin von M. 100 Mill. auf RM. 10 Mill. (10:1). Die Aktien zu bisher M. 600, M. 1200 u. M. 6000 wurden in solche zu RM. 60, RM. 120, RM. 600 u. RM. 100 umgewertet. Die Vorratsaktien (Nennwert RM. 3 160 000 Buchwert RM. 1 580 000) divid.-ber. ab 1./1. 1926 wurden im Laufe des Jahres 1926 verkauft u. zwar RM. 400 000 freihändig, während der Rest von RM. 2 760 000 St.-Akt. den bisherigen Aktionären zu 102 % (3: 1) zum Bezuge angeboten wurde. Der bei dem Verkauf der Vorratsaktien erzielte Buchgewinn von RM. 1 674 132.45 wurde der gesetzl. Res. zugeführt. Die G.-V. v. 15./3. 1927 beschloss, das A.-K. um RM. 250 000 zu erhöhen durch Ausgabe von 250 Vorz.-Akt. zu RM. 1000. Lt. Bekanntm v. April 1928 Umtausch der Akt. zu RM. 60 u. 120 in Akt. zu RM. 100 u. 1000. Die Aktien zu RM. 60 u. 120 wurden lt. Bekanntm. vom Dez. 1928 für kraftlos erklärt. Hypothekenbriefe: Die Bank kann unkündbare u. kündbare Hypoth.-Briefe mit u. ohne Amort. ausgeben. Die Gesamtsumme der auszugeb. Hypoth.-Pfandbr., Kommunal- u. Kleinb.- Oblig. beruht auf dem 28 fachen von A.-K. u. Reserven. Die Reichsbank beleiht die Hypoth.- Briefe sowie die Kommunal-Oblig. in der I. Klasse. Die Hypoth.-Pfandbr. lauten auf den Inhaber u. sind seitens desselben unkündbar. Die Bank darf auf das Recht zur Kündig. der Hypoth.-Pfandbr. bis zu einer zehnjährigen Dauer verzichten. Die Zs. verjähren zu- gunsten d. Bank in 4 J. nach dem 31. Dez. des Jahres, in welchem sie fällig geworden sind. Lt. Priv. v. 31./5. 1924 kann die Bank wertbeständige Schuldverschreib. auf den Inh. mit einem Zinsfusse bis zu 10 % ausgeben. Pfandbriefe alter Währung: 3½ %, 3 ¼ %, 4 u. 4½ % Ser. 3–32. Die Notiz für sämt- liche Pfandbriefe wurde 1928 eingestellt. Ablösung obiger Pfandbriefe in 4½ % Liqu.-Goldpfandbriefen. UÜber die Teilaus- schüttungen von 15 % u. 2 % bzw. Gesamtabfindung von 18 %s. a. unten. 12 % Serie 33 von 1923. Kurs in Berlin Ende 1923–1926: 0.125, 1.25, –, –, in M. f. 1 Mill. Notiz 1927 eingestellt. Ablösung: Die Bank zahlte vom Oktober 1926 ab eine Bar- abfindung von RM. 200 für 1 Milliarde PM. Nennbetrag der 12 % Pfandbriefe. Ablösung der Pfandbriefe alter Währung: Teilausschüttung: Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde hat die Bank an die aufwertungsberechtigten Pfandbriefgläubiger alter Währung aus der Teilungsmasse zum 1./4. 1928 eine Teilausschütt. in Höhe von 15 % des Goldmarkbetrages der Pfandbr. durch Aushändig. von 4½ % Gold-Pfandbr. (Liqu.-Gold- Pfandbr.) Serie VII vorgenommen (s. a. unten). Zugleich w 3 Anteilscheine ausgegeben, die die Teilnahme an weiteren Ausschüttungen aus der Masse verbriefen. Der Goldmark- betrag der Pfandbr. Ser. 3–29 ist gleich dem Nennbetrage. Goldmarkbetrag bei den Pfandbr.