Banken und andere Geld-Institute. 47 der Ser. 30 GM. 33.57, Ser. 31 (A u. B) GM. 1.788, Ser. 32 GM. 0.05723 auf je M. 100 Nenn- betrag. Die Liqu.-Goldpfandbr. wurden ausgegeben in Stücken zu GM. 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50. Ausserdem gelangen Stücke (Pfandbr.-Zertifikate) im Nennbetrag von GM. 10 zur Ausgabe. Spitzenbeträge, die sich weder in Pfandbr., noch in Zertifikaten darstellen liessen, wurden in bar zum Nennbetrage abgelöst. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde hat die Bank zum 2./12. 1929 eine zweite Teil- ausschüttung in Höhe von 2 % des Goldmarkbetrags der Pfandbriefe alter Währung in bar vorgenommen. Die Ausschüttung erfolgt gegen Einreichung der Ratenscheine Nr. 1 der bei der ersten Teilausschüttung ausgegebenen Anteilscheine. Unter entsprechender Ab- rundung nach oben entfallen auf jeden Ratenschein zu einem Liqu.-Gold-Pfandbrief über GM. 2000 RM. 270, über GM. 1000 RM. 135, über GM. 500 RM. 67.50, über GM. 200 RM. 27, über GM. 100 RM. 13.50, über GM. 50 RM. 6.75 zu einem Gold-Pfandbrief-Zertifikat über GM. 10 RM. 1.35 in bar. Gesamtabfindung. Um denjenigen Pfandbriefgläubigern, die eine sofortige Gesant- abfindung wünschten, dazu behilflich zu sein, bot die Bank ihnen an Stelle der bei obiger Teilausschüttung zur Ausgabe gelangenden Anteilscheine, die die Teilnahme an weiteren Hebungen aus der Masse verbriefen, weitere 3 % auf den Goldmarkbetrag ihrer Pfandbr. alter Währung in 4½ % Lidu.-Goldpfandbr., insges. also 18 %, an, soweit der verfügliche Vorrat an solchen Pfandbr. reichte (Frist 20./4. 1928). Die kleineren angemeldeten Pfand- briefbeträge wurden voll berücksichtigt. Kommunal-Oblig. alter Währung: 4 %, Serie T von 1914. Kurs in Berlin Ende 1924 bis 1929: –, –, 6.50, 4.20, 5, – %. Notiert in Berlin. –— 4 % Serie II von 1919. Kurs in Berlin Ende 1924–1929: 0.50, –, –, 0.50, 0.56, – %. – 4 % Serie III von 1922. Kurs in Berlin Ende 1924–1929: 0.03, –, – 0.01, 0.011, – %. – 8–16 % Serie IV. Kurs in Berlin Ende 1924–1929: – RM. f. M. 1 000 000. Ablösung der Kommunal-Oblig. alter Währung: Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde wurde die Teilungsmasse der Kommunal-Oblig. zum 9./12. 1929 an die teilnahmeberechtigten Gläubiger zur Ausschüttung gebracht. Der Aktivbestand der Teilungsmasse beträgt, auf den 1./12. 1929 berechnet, einschl. des von der Aufsichtsbehörde festgesetzten Beitrags der Bank zur Teilungsmasse, RM. 739 473, auf den 9./12. 1929 (Tag der Ausschüttung) zuzügl. der Differenzbeträge zur Abrundung nach oben RM. 746 077.66. Der Goldmarkbetrag sämtlicher teilnahmeberechtigten Kommunal-Oblig. alter Währung beträgt GM. 4 621 709, die Aus- schüttungsquote also 16 %. Für die Umrechn. des Nennbetrages der Kommunal-Oblig. auf den Goldmarkbetrag sind von der Aufsichtsbehörde folgende Umrechnungssätze festgesetzt worden: Serie I GM. 35.51 für je PM. 100, Serie II GM. 5.016 für je PM. 100, Serie III GM. 9.874 für je PM. 10 000, Serie IV GM. 0.8338 für je PM. 10 000. Es entfallen danach bei einer Quote von 16 % unter entsprechender Abrundung nach oben: auf je PM. 100 Oblig. der Serie I RM. 5.70, auf je PM. 100 Oblig. der Serie II RM. 0.81, auf je PM. 10 000 Oblig. der Serie III RM. 1.60, auf je PM. 10 000 Oblig. der Serie IV RM. 0.15. Die Liquidation der Kommunal-Obligationenteilungsmasse ist mit dieser Barausschüttung beendet. Teilungsmasse am 31. Dez. 1929: Pfandbriefe: (Nach Abzug der beiden Teilausschütt. von 15 % u. 2 %) Aktiva: I. Anlagen der Masse: Guth. bei Banken 56 280, Goldhyp. 286 684, Wertp. (4½ % Liqu.-Goldpfandbr., GM. 1 991 480 Nennbetrag) 1 528 460. II. Ansprüche der Masse: A. Feststehende Aufwert.-Beträge: Erststellige Aufwert.-Hyp. 1 867 027, nachstellige Auf. wertungshyp. 6 892 434, feststeh. Forder. aus abgetret. Gebieten 1 280 010. B. Noch nicht feststeh. Aufwert.-Beträge: An lebenden Hyp. 36 959, an Rückwirk.-Hyp. 380 167, sonst. Ansprüche der Masse nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 des Aufwert.-Gesetzes 22 643. C. Persönliche Masseansprüche, die jede dingl. Sicherung verloren haben 653 281. D. rückständige u. bis 31./12. 1929 aufgelaufene Zs. 77 598. Sa. RM. 13 081 547. – Passiva: Teilnahmeberechtigte Pfandbriefe verkörpert in 523 032.25 Stück Anteilscheinen GM. 348 688 166. wertbeständige Goldpfandbr. u. Schuldverschr. (1 GM. = ½7oo kg Feingold). Die Gold- pfandbr. werden auf Grund von Goldmark-Hyp., die nur auf inländ. Grundstücke u. in der Regel nur zur I. Stelle gegeben werden, die Goldschuldverschr. (Kommunaloblig.) werden àuf Grund von Goldmark-Darlehen, die an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden, gegeben. 5 % Goldschuldverschreib. (Kommunal-Oblig.). Emiss. I von 1923 im Gesamtgewicht von 4800 kg Feingold, Stücke à 2, 5, 10, 50, 100 u. 500 g. Die Stücke zu 2, 5 u. 10 werden durch Umtausch entsprechender Mengen kleiner Stücke in Stücken zu 100, 200 u. 500 g aus dem Verkehr gezogen. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. seitens der Bank mit 6wöchiger Frist zum Schluss eines Kalendermonats kündbar u. ab 1./4. 1929 zu dem Werte rück- zahlbar, der dem für den 15. des Fälligkeitsmonats festgestellten Feingoldpreise ent- spricht. Einlösung der Zinsscheine mit dem jeweilig für den vorhergehenden am 1./3. u. 1./9. amtlich festgestellten Preise von ¼0 der verbuchten Menge Feingold. Als amtlich festgestellter Preis für Feingold gilt der im Reichsanzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis. Die Umrechnung in Deutsche Währung erfolgt nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahlung London auf Grund der letzten amtlichen Notierung vor dem Tage, der für die Berechnung des Kapital- u. Zinsbetrages massgebend ist. Zahlstellen: Kassen der Gemeinschaftsbanken. Die Kommunal-Schuldverschreib. wurden in 2 Abteil. zu je 2400 kg Feingold begeben. Eingeführt in Berlin im Okt. 1923. Kurs Ende 1923–1929: 1.55, 1.62 %, 1.48, 2.41, 2.15, 2.14, 2.08 RM. für 1 g Feingold.