80 Banken und andere Geld-Institute. zum Bezuge anzubieten. Der Buchgewinn von RM. 1 102 696.25 wurde der gesetzl. Res. zugeführt. Die G.-V. v. 15./3. 1927 beschloss Erhöh. um RM. 2 150 000 durch Ausgabe von 2000 St.-Akt. u. 150 Vorz.-Akt. zu RM. 1000. Lt. Bek. v. April 1928 Umtausch der Aktien zu RM. 60 u. 120 in Aktien zu RM. 100 u. 1000. Gründerrechte: Bei Neu-Em. sind die Gründer bzw. deren Rechtsnachfolger ¼ zu pari zu übernehmen berechtigt. Von den Gründerrechten in Höhe von RM. 7 500 000 sind RM. 7 161 000 von der Bank abgelöst worden. Pfandbriefe: Die Bank gibt nach Massgabe der Bestimmung. des Hyp.-Bank- 0 Pfandbriefe u. Kommunal-Oblig. aus. Lt. minister. Genehmig. v. 31./5. 1924 ist die Bank zur Ausgabe wertbeständiger Schuldverschr. mit einem Zinsfuss von bis zu 10 % privilegiert worden. Pfandbriefe alter währung: 3½ % u. 4 % Ser. 1– 5; 4 % Ser. 6–13; 12 % Ser. 14. Sämtl. Notizen 1927 eingestellt. Ablösung: Mit Genehmig. der Aufsichtsbehörde nahm die Bank vom 1./4. 1927 ab an die Besitzer ihrer Pfandbriefe alter Währung (3½ % Pfandbr. Serie I=–IV, 3 ¼ % Pfandbr. Serie I, 4 % Pfandbriefe Serie I–XIII, sowie an die Besitzer von Umtausch- Pfandbr., auf die Artikel 80 der Durchführungsverordn. vom 29./11. 1925 Anwendung findet) eine erste Teilausschüttung in Höhe von 10 % des Goldwertes dieser Pfandbriefe in 4½ % Gold-Pfandbriefen (s. a. unten) vor. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nimmt die Bank zum 15. 2. 1930 eine zweite Teilausschüttung in Höhe von 7 % des Goldmarkbetrags der Pfandbriefe alter Währung, u. zwar 6 % in 4½ % Liquidationspfandbriefen mit Zins ab 1./10. 1929 u. 1 % in bar vor. Die Ausschüttung erfolgt gegen Einreichung der Ratenscheine Nr. 1 der bei der ersten Teilausschüttung ausgegebenen Anteilscheine. Es entfallen auf jeden Ratenschein zu einem Liquidationsgoldpfandbrief über GM. 5000. . . . (M. 3000 4½ % Goldpfandbriefe und RM. 500 in bar „ „ 20090 0 „ „ „ 200 „ „ 5 „ 1000 3 600 „ „ „ „ 100 „ „ „ 5600 „ 300 „ „ 5 0 „ 200 „ 120 „ „ „ „ 20 75 „ 100... 7 60 7 7 7 75 10 7„ „ „ „ 50. 7 30 „ „ 5 7) 77 Auf Ratenscheine Ir. 1= zu den Goldpfahdbr etzelifateh erhält der Einreicher 1 % in bar u. 6 % in Liquidationsgoldpfandbriefen oder Zertifikaten. Spitzenbeträge, die sich für die Ratenscheine Nr. 1 der Liquidationsgoldpfandbriefe u. Zertifikate zusammengerechnet in Liquidationsgoldpfandbriefen oder Zertifikaten nicht dar- stellen lassen, werden in bar ausgezahlt. Die Pfandbriefe Serie 14 wurden ab 1./10. 1926 durch eine Barabfind. von RM. 200 für 1 Milliarde PM. abgelöst. Kommunal-Obligationen alter Währung: 3½ % u. 4 % Kurs Ende 1924–1929 3 Breslau: 2.75, 2, 4.50, 5.20, 7.25, 7.50 %. – 6 % Ser. I v. 1922. Kurs Ende 1924–1929 in Breslau: 0.035, 0.015, 0.015, 0.005, 0.003, 0.003 %. Teilungsmasse am 31. Dez. 1929: Pfandbriefe (nach Abzug der Teilausschütt. von 10 %): Aktiva: I. Anlagen der Masse: Guth. bei Banken 3 960 545, Goldhyp. 5 160 750, 4½ % Liqu.- Pfandbr. der Schles. Boden-Credit-Act.-Bank, eingestellt zum Nennwert 5 370 660; II. An- sprüche der Masse: A. Feststehende Aufwert. Beträge: erststellige Aufwert.-Hyp. 11 080 994, nachstell. Aufwert.-Hyp. 5 770 359; B. Noch nicht feststehende Aufwert.-Beträge: an lebenden Hyp. auf Grunstücken ausserhalb des Reichsgebiets 41 662, an Rückwirk.-Hyp. 154 548; C. Persönliche Ansprüche, die jede dingliche Sicherheit verloren haben 304 584; D. Rück- ständige u. bis 31./12. 1929 aufgelaufene Zs. 304 778. Sa. GM. 32 148 883. – Passiva: Teilnahmeberechtigte Pfandbriefe GM. 364 883 600. Kommunalobligationen: Aktiva: Guthaben bei Banken 184 236, Wertp.: Deutsche Komm. Samm. Anl. mit Ausl.-Recht, Serie I, 5fach, Kurs 47.25 % 579 937, do. Serie II, 5fach, Kurs 65.5 % 73 875, do. ohne Ausl. Recht, Kurs 19. 5 % 372, der Masse gehörige Hyp. 15 957, anerkannte Schuldforder. von Gemeinden 15 619, fällige Ze. 56. Sa. GM. 870 056. Passiva: Teilnahmeberechtigte Kommunalobligationen GM. 8 196 700. Wertbeständige Gold-Pfandbriefe u. Schuldverschreibungen (1 GM. = ½oo kg Feingold). Die Gold-Pfandbriefe werden auf Grund von GM.-Hyp., die nur auf inländ. Grundstücke u. in der Regel nur zur I. Stelle gegeben werden, die Gold-Schuldverschreib. (Komm.-Obl.) werden auf Grund von GM.-Darlehen, die an preussische Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden, gegeben. 5 % Goldschuldverschreib. (Kommunal-Oblig.), Em. I von 1923 im Gesamtgewicht von 2600 kg Feingold. Stücke der Abt. I zu 2, 5, 10, 50 u. 100 g Feingold, der Abt. II zu 5, 10, 50, 100 u. 500 g Feingold. Die Stücke zu 2, 5 u. 10 g werden durch Umtausch ent- Arecfiender Mengen kleiner Stücke in Stücke zu 100, 200 u. 500 g aus dem Verkehr gezogen. 1./4. u. 1./10. Tilg.: Seitens der Bank mit 6 wöchentl. Frist zum Schluss eines % kündbar u. ab 1./4. 1929 zu dem Werte rückzahlbar, der dem für den 15. des Fälligkeitsmonats .. Feingoldpreise entspricht. – Einlös. der Zins-