Banken und andere Geld-Institute. 113 Bilanz am 31. Dez. 1929: Aktiva: Kassa 131 808, lauf. Rechn. I: Viehmarktsabteilung 816 765, do. II: Bankabteilung 2 102 184, Bankguth. 767 600, Konto eig. Eff. 86 383, Wechsel 68 111, Konto eig. Sorten 326, Aktiv-Hyp. 10 696, Immobil. 474 000, Mobil. 12 000. – Passiva: A.-K. 512 500, R.-F. 51 250, Spez.-R.-F. 80 000, lauf. Rechn. I: Viehmarktsabteilung 338 685, do. II: Bankabteilung 3 373 107, Beamtenunterstütz.-F. 11 125, Passiv-Hyp. 42 250, Div. 3325, Gewinn 57 635. Sa. RM. 4 469 878. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 265 032, Gewinn für 1929 57 635 (davon Div. auf St.-Akt. 50 000, do. auf Vorz.-Akt. 1875, Tant. an A.-R. 1950, Beamtenunterstütz.-F. 1000, Unterstütz.-Kasse für hilfsbedürft. Fleischer-Innungsmitgl. 300, Vortrag 2510). – Kredit: Vortrag von 1928 2432, Provis. 127 614, Eff., Sorten, Devisen u. Zinsscheine 7565, Zs. u. Diskont 171 641, Hauserträgnis 13 413. Sa. RM. 322 667. Kurs: Ende 1925–1929: Freiverkehr Frankf. a. M.: 50, 95, 130, 125, 105 %. Dividenden: St.-Akt. 1913: 5½ %; 1924–1929: 7, 7, 10, 10, 10, 10 % (Div.-Schein 25). Vorz.-Akt. 1924–1925: Je 12 %; 1926–1929: Je 15 %. Direktion: Heinrich Eltz, Philipp Deisner; Stellv. Gustav Vogel, Rudolf Kraenzle. Aufsichtsrat: Vors. Fleischer-Inn.-Oberm. Wilh. Pfeiffer, die Metzgermeister Johs. Lenhardt (Stellv.), Aug. Marx, Jean Klöppel, Adolf Bayer, Herm. Bayer, Priv. Conrad Ries, Priv. Gust. Stern, Rechtsanw. Dr. Fritz Gutenstein, Viehkomm. K. Sonneborn, Viehkomm. E. Strauss, Otto Mathiae, Frankfurt a. M.; vom Betriebsrat: E. Hengerer, Fritz Thiel. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Mainz: Kommunale Landesbank, Fil. Mainz; München und Nürnberg: Bayerische Gemeindebank (Girozentrale);; Mannheim u. Karlsruhe: Badische Girozentrale; Köln: Landesbank der Rheinprovinz; Frankf. a. M.: Nassauische Landesbank. Frankfurter Hypothekenbank in Frankfurt a. M., Gallusanlage 8. (Gehört zur Gruppe: Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Hypothekenbanken.) Gegründet: 8./12. 1862, Privileg v. 28./2. 1863; eingetr. 28./2. 1863. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken, die Ausgabe von Pfandbr. auf Grund der erworbenen Hypoth. und der Betrieb der in § 5 des Hypoth.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 den Hypoth.-Banken weiter gestatteten Geschäfte nach Massgabe der gesetzl. Bestimmungen. Die Gewährung von Hyp.-Darlehen in Hyp.-Pfandbriefen der Bank zum Nennwert ist mit Zustimmung des Schuldners nach Massgabe der gesetzl. Bestimmungen zulässig. Die Aus- gabe von Schuldverschr. gemäss § 41 HBG. darf nur erfolgen auf Grund von Darlehen, die an preussische Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der Gewähr- leistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden. Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Goldpfandbriefe jeder Gattung muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypotheken gleicher Gattung von mindestens gleicher Höhe u. mindestens gleichem Zinsertrag gedeckt sein. Als Ersatzdeckung für die Gold- pfandbriefe (§ 6 Abs. 4 des H. B. G.) können nur solche wertbeständige Schuldverschreib. verwendet werden, die vom Reiche oder einem Lande ausgestellt oder gewährleistet sind. Die Bank darf Hypotheken-Goldpfandbriefe nur im Rahmen des jeweiligen gesetzlich fest- gelegten Umlaufverhältnisses ausgeben. Die Gold-Kommunalobligationen sind sichergestellt durch Darlehen, die an preussische Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gegeben sind; sie sind daher in Preussen mündelsicher. Der Gesamtbetrag der in Umlauf befindlichen Gold-Kommunalobligationen muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Goldmark-Darlehen von mindestens gleicher Höhe u. mindestens gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Als Ersatzdeckung für die Gold-Kommunalobligationen können nur solche wertbeständige Schuldverschreib. verwendet werden, die vom Reiche oder einem Lande ausgestellt oder gewährleistet sind. Die Bank darf Gold-Kommunal- obligationen nur im Rahmen des jeweilig gesetzlich festgelegten Umlaufverhältnisses ausgeben. 1923 schloss sich die Ges. der Gründ. obiger Gruppe an, welcher noch angehören: Bayer. Hyp.- u. Wechselbank, München, Pfälz. Hyp.-Bank, Ludwigshafen, Rhein. Hyp.-Bank, Mann- heim, Südd. Bodencredit-Bank, München u. Württ. Hyp.-Bank, Stuttgart. Kapital: RM. 10 005 000 in 20 000 St.-Akt. zu RM. 200, 6000 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 1000 Vorz.-Akt. zu RM. 5. Die Vorz.-Akt. sind an der Verwalt. nahestehende Kreise be- geben u. sollen nicht in den Verkehr gebracht werden. Sie erhalten eine Vorz.-Div. von 6 % mit Nachzahl.-Verpflicht. Im Falle der Liqu. erhalten die Vorz.-Akt. vor den St.-Akt. 115 % ihres eingezahlten Betrages zuzügl. etwa rückständ. Div. u. 6 % Zs. vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ges. in Liqu. getreten ist. An dem weiteren Ges.-Vermögen haben sie keinen Anteil. – Vorkriegskapital: M. 22 000 000. Urspr. fl. 5 000 000 = M. 8 571 428.57, erhöht bis 1909 auf M. 22 000 000; dann erhöht lt. G.-V. v. 9./1. 1923 um M. 23 000 000 in 22 000 St.-Akt. u. 1000 Vorz.-Akt. zu M. 1000. Die St.-Akt. wurden von einem Konsort. übernommen zu 550 %, davon M. 11 000 000 angeboten den bisher. Aktionären im Verh. 2: 1 zu 600 % plus 60 % für Abgeltung der Bezugs- rechtsteuer zuzügl. Börsenumsatzsteuer. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 14./2. 1925 von M. 45 000 000 auf RM. 5 285 000 derart, dass der Nennwert der St.-Akt. u. Vorz.-Akt Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1930. 8