0 134 Banken und andere Geld-Institute. von der Zahlungsbefugnis nicht Gebrauch machten, durch Ausgabe neuer Nam.-Akt. zu RM. 20. 2. um weitere RM. 2 400 000 durch Ausgabe von 24 000 St.-Akt. zu RM. 100 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1927. Diese Akt. wurden von einem Banken-Konsort. übernommen u. nur denjenigen Aktion., die fristgemäss die Zuzahlung auf die in ihrem Besitz befindlichen alten Akt. geleistet haben u. somit in den Besitz von Aktienurkunden über RM. 100 gelangt sind, zum Bezuge angeboten u. zwar derart, dass auf je nom. RM. 800 alte Akt. nom. RM. 300 neue Akt. zum Kurse von 145 % bezogen werden konnten. Die restlichen RM. 200 000 Akt. (2000 zu RM. 100) sind dem Konsort. zum Kurse von 101 % zur bestmöglichsten Verwendung im Interesse der Ges. überlassen worden. Die Vorrechtsaktien sind im Besitz eines aus dem Aufsichtsrat u. dem Vorstand der Ges. gebildeten Konsortiums. Die Konsorten haben sich verpflichtet, über die ihnen zu- geteilten Vorrechtsaktien bis 31./12. 1932 nicht zu verfügen. Hypoth.-Pfandbriefe: Die Bank ist befugt, auf Grund der von ihr erworbenen Hypoth. auf den Inh. lautende Pfandbr. auszugeben, u. zwar bis zum 20 fachen Betrage des eingez. A.-K. u. des ausschliessl. zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbr.- Gläubiger bestimmten R.-F. Stücke nicht unter M. 100. Sämtl. Hypoth.-Pfandbriefs werden von der Reichsbank in Klasse A beliehen. Der Gesamtbetrag der im Umlaufe befindl. Hypoth.-Pfandbr. muss in Höhe des Nenn- werts jederzeit durch Hypoth. von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Soweit Hypoth. an landwirtschaftl. Grundstücken dazu verwendet werden, muss die. Deckung mind. zur Hälfte aus Amort.-Hypoth. bestehen. Die Bank darf jedoch, falls solche Hypoth. vor der Zeit zurückbez. werden, an ihrer Stelle bis zum Ablaufe der planmässigen Tilgungszeit Hypoth. anderer Art zur Deckung benutzen. Pfandbriefe alter Währung: 4 % Ser. 141 –690 u. 3½ % Ser. 1–190, Ser. 301–330. Abfindung in 4½ % Liqu.-Gold- Pfandbr. (s. unten). Kurs Ende 1925–1928: In Berlin: 6.3, 12.78, 14, – %; in Hamburg: 6.3, 12.90, 13.50, 14 %; – In München nur Ser. 141–180 notiert. Kurs daselbst Ende 1926–1928: 11, –, – %. Notiz eingestellt. 4 % Ser. 691–730. Abfindung in 4½ % Liqu.-Gold-Pfandbr. (s. unten); Goldmarkwert RM. 78.60 für je M. 1000. Kurs Ende 1925–1928: In Berlin: 0.6, 1.05, 1.10, – %; in Hamburg: 0.35, 0.90, 1.10, 1 %. Notiz eingestellt. 4 % Ser. 731–2430. Abfindung in 4½ % Liqu.-Gold-Pfandbr. (s. unten); Goldmarkwert RM. 25.50 für je 1000. Kurs Ende 1925–1928: In Berlin: 0.15, 0.315, 0.38, – %; in Hamburg: 0.14, 0.14, 0.38, 0.37 %. Notiz eingestellt. Nach Ablauf des 31./12. 1926 ist eine Rückzahl. von Aufwert.-Hyp. in Pfandbr. alter Währung für die Grundstückseigentümer u. Schuldner ausgeschlossen; sie kann nur noch mit den 4½ % Liqu.-Gold-Pfandbr. Em. L erfolgen, wobei der Nennbetrag der Pfandbr. auf den Aufwertungsschuldbetrag angerechnet wird. Ferner sind die Eigentümer u. Schuldner Lon Aufwert.-Hyp. v. 31./3. 1927 ab nicht mehr berechtigt, die nach diesem Zeitpunkt fälligen Rückzahl. unter Abzug eines Zwischenzinses zu machen. Die Inhaber der Pfandbr. alter Währ. wurden aufgefordert, vom 1./2. 1927 ab ihre Ansprüche anzumelden u. die Pfandbr. einzureichen. Der Umtauschaufforderung waren von GM. 577 448 200 alter Pfandbriefe am 31. Dez. 1929 GM. 5 443 400 noch nicht nachgekommen. Die darauf entfallenden Liquid.- Gold-Pfandbr. u. Anteilscheine sind ins Depot genommen worden. Dem ursprünglich teilungsberechtigten Pfandbriefumlauf von GM. 577 448 200 entsprechen 577 448.2 Anteil- scheine. An der Verteilung nehmen noch teil (Ende 1929) 498 918.7 Stück Anteilscheine. Gesamtbetrag der Teilungsmasse am 31. Dezember 1929: Vollwertige Aufwertungshyp. RM. 1 660 005, nicht vollwertige Aufwert.-Hyp. RM. 3 424 908, noch ungeklärte Aufwert.- Ansprüche RM. 524 627, persönliche Ansprüche RM. 267 452, Registerwertpap., nom. RM. 41 000 Ablösungsschuld RM. 102 705, Barguthaben RM. 1 617 438, 4½ % Liqu.-Pfandbr. mit Zinssch. p. 1. 4. 1930 418 680, Goldhyp. RM. 418 243. 4½ % Goldpfandbriefe von 1927. Emission L (Liquidations-Goldpfandbriefe). 6M. 61 000 000, Serie 1–61 zu je GM. 1 000 000, eingeteilt in je: 50 Stück Lit. A I zu je GM. 5000, 70 Stück zu Lit. A zu je GM. 2000, 250 Stück Lit. B zu je GM. 1000, 300 Stück Lit. C zu je GM. 500, 550 Stück Lit. E zu je GM. 200, 650 Stück Lit. F zu je GM. 100, 700 Stück Lit. G zu je GM. 50. —– Zs. 1./4. u. 1./10. – Die Pfandbriefe stellen einen Teil- betrag dar des auf die umlaufenden Pfandbriefe alter Währung auszuschüttenden Teilbe- trages von 10 % des Nennwertes dieser Pfandbriefe. Die Goldpfandbriefe gelangen nach § 84 DVO. zum Aufwertungsgesetz vom 29. Nov. 1925 zur Ausschüttung an die Pfandbrief- gläubiger. Als Sicherheit für diese Pfandbriefe dienen Aufwertungshypotheken der Bank, welche zu der für die Pfandbriefgläubiger alter Währung bestimmten Teilungsmasse gehören u. nach § 84 DVO. mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Teilungsmasse entnommen u. in das Hypothekenregister eingetragen werden. Die Anleihe ist für die Gläubiger un- kündbar. Die Rückzahlung durch die Schuldnerin erfolgt zum Nennbetrage nach Kündi- gung oder Auslosung, die zum ersten Werktage eines Monates mit mindestens einmonatiger Kündigungsfrist zulässig sind und im Reichsanzeiger bekanntgemacht werden. Sämtliche Beträge, welche auf die Deckung der Pfandbriefe bei der Bank durch Kapitalrückzahlung oder regelmässige Tilgungen eingehen, müssen zur Auslosung dieser Pfandbriefe verwendet werden. – Kurs Ende 1927–1929: In Berlin: 79.50, 80.80, 79.25 %; in Hamburg: 80, 81,