158 Banken und andere Geld-Institute. Reichshypothekenbankgesetzes vom 13./7. 1899 aufgeführten, sowie Beleihung von Erbbau- rechten vorzunehmen. Die a. o. G.-V. v. 25./6. 1921 genehmigte den Beitritt zu der zwischen der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen, der Preussischen Boden.Credit-Actien-Bank in Berlin u. der Norddeutschen Grund-Credit-Bank in Weimar abgeschlossenen Interessengemeinschaft (Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken). Durch G.-V.-B. v. 29./11.1922 ist die Frankfurter Pfandbrief-Bank, Frankf. a. M., u. durch G.-V.-B. v. 26./4. 1923 die Schlesische Bodenkredit-Aktien-Bank, Breslau, u. die Leipziger Hypothekenbank, Leipzig, 1925 dann auch die Mecklenburgische Hypotheken- u. Wechsel-Bank in Schwerin i. Meckl. dem Gemeinschafts-Vertrag beigetreten. Die Interessengemeinschaft bezweckt die Vereinfachung des Betriebes u. der Orgauisation zur Ersparung von Arbeitskräften u. Ausgaben, die gegenseitige Förderung bei Geschäfts- abschlüssen sowie die Verwendung der vorhandenen Mittel u. Organisationen für gemeinsame Zwecke; sie ist vorläufig bis zum 1./1. 1968 abgeschlossen. Die Gewinnverteilung erfolgt im Verhältnis der jeweiligen Aktienkapitalien. Kapital: RM. 7 500 000 in 12 000 Aktien zu RM. 100 (Nr. 1–12 000), 3000 Aktien zu RM. 600 (Nr. 12 001–15 000) u. 4500 Aktien zu RM. 1000 (Nr. 15 001–19 500). – Vorkriegs- kapital: M. 10 000 000. Urspr. A.-K. M. 8 000 000. 1911 Erhöh. um M. 2 000 000. Ferner erhöht lt. G.-V. v. 29./4. 1922 um M. 2 000 000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 29./11. 1922 um M. 12 000 000 in 2000 Aktien zu M. 6000. Die G.-V. v. 26./4. 1923 beschloss Erhöh. um M. 19 800 000 in 3300 Akt. zu M. 6000. Die Kap.-Umstell. erfolgte laut G.-V. v. 16./2. 1925 unter Einzieh. von M. 13 800 000, mithin von M. 30 000 000 auf RM. 3 000 000 (10: 1) durch Herabsetz. des Nennwertes der Aktien zu M. 1000 bzw. M. 6000 auf RM. 100 bzw. RM. 600. Die Vorrats-Akt. (Nennwert RM. 600 000, Buchwert RM. 300 000) sind im Laufe des Jahres 1926 veräussert worden zu 102 % an die Deutsche Bank Fil. Köln, der hierbei erzielte Buchgewinn von RM. 312 000 wurde der gesetzl. Res. zugeführt. Die a. o. G.-V. v. 25./9. 1926 beschloss, das A.-K. um RM. 2 000 000 auf RM. 5 000 000 durch Ausgabe von 2000 Aktien, div.-ber. ab 1./1. 1927, zu ze RM. 1000. Die neuen Aktien wurden einem Bankenkonsortium zu 120 % überlassen mit der Verpflichtung, sie den alten Aktionären bis 15./1. 1927 zu 125 % (3: 2) zum Bezuge anzu- bieten. Die G.-V. v. 11./4. 1927 beschloss Erhöh. um RM. 2 500 000 durch Ausgabe von 2500 Aktien zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./7. 1927; übernommen von einem Bankenkonsortium zu 125 % u. angeboten den alten Aktionären im Verh. 2: 1 zu 130 %. Pfandbriefe u. Kommunalschuldverschreib.: Der Gesamtbetrag der auszugebenden Hyp.- Pfandbr. darf den 20fachen Betrag des eingezahlten Grundkapitals u. des ausschliesslich zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbr.-Gläubiger bestimmten R.-F. nicht überschreiten. Kommunalschuldverschreib. werden ausgegeben auf Grund nicht hypothek. Darlehen, welche an kommunale Körperschaften in Preussen oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden. Pfandbriefe u. Kommunal-Obl. alter Währung: Näheres über die Ablösung der Pfand- briefe u. Kommunal-Obl. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1929. Wertbeständige Goldpfandbriefe u. Schuldverschreib. (1 GM. = 790 Kg Feingold). Die Goldpfandbr. werden auf Grund von Goldmark-Hyp., die nur auf inländ. Grundstücke u. der Regel nach nur zur I. Stelle gegeben werden, die Gold-Schuldverschreib. (Kommunal- Obligationen) werden auf Grund von Goldmark-Darlehen, die an kommunale Körperschaften in Preussen oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden, begeben. 5 % Goldschuldverschreib. (Kommunal- Obl.) Em. I von 1923 im Gesamtgewicht von 1600 kg Feingold, Stücke zu 2, 5, 10, 50, 100 u. 500 g Feingold. Die Stücke zu 2, 5 u. 10 g Feingold werden durch Umtausch entsprechender Mengen kleiner Stücke in Stücke zu 100, 200 u. 500 g Feingold aus dem Verkehr gezogen. Zs. 1./4. u. 1./10. mit dem jeweilig. für den vorhergeh. 1./3. u. 1./9. amtl. festgestellten Preise von ¼0 der verbrieften Menge Feingold. Kündig. mit 6 Wochen Frist zum Schluss eines Kal.-Monats zu dem Werte, der dem für den 15. des Fälligkeitsmonats festgestellten Feingoldpreise entspricht. Als amtlich festgestellter Preis für Feingold gilt der im Reichsanzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis. Die Umrechnung in deutsche Währung erfolgt nach dem Mittelkurse der Berliner Börse für Auszahl. London auf Grund der letzten amtl. Notierung vor dem Tage, der für die Berechnung des Kapital- u. Zinsbetrages massgebend ist. Rückzahl. nicht vor 1./4. 1929. Zahlstellen: Kassen der Gemeinschaftsbanken. Die Goldschuldverschreib. Em. I wurden in 2 Abteil. begeben; die Abt. I 800 kg Feingold in Stücken zu 2, 5, 10, 50 u. 100 3 Feingold; die Abt. II 800 kg Feingold in Stücken zu 5, 10, 50, 100 u. 500 g Feingold, Notiert in Berlin. Kurs Ende 1923–1929: RM. 1.65, 1.61, 1.49, 2.45, 2.13, 2.14, 2.07 für 1 g Feingold; in Köln: Ende 1925–1929: RM. 1.48, 2.45, 2.10, 2.14, 2.07 für 1 3 Feingold. 5 % Goldpfandbriefe von 1923 Em. II auf Goldmarkbasis (1 GM. = ¼90o kg Feingold), Münzgesetz von 1909 im Betrage von GM. 3 000 000, Stücke zu GM. 10, 50, 100 u. 500. Alles übrige wie bei Goldschuldverschr. Em. I. Kurs in Berlin Ende 1924–1929: 64, 59.90, 90.50, 82.50, –, 73 %. 8 % Goldpfandbriefe Em. III im Betrage von GM. 15 000 000, Stücke zu GM. 100, 500 u. 1000. Rückzahlbar nicht vor 1./1. 1930. Alles übrige wie bei Goldschuldverschr. Em. I.