184 Banken und andere Geld-Institute. Kapital: RM. 5000 in 50 Aktien zu RM. 100. Urspr. M. 500 000, übern. von den Gründern zu 100 %. Lt. G.-V. v. 19./12. 1924 Umstell. auf RM. 5000 (100: 1). Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Akt. = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1929: Aktiva: Bankguth. 5310, Verlust 158. – Passiva: A.-K. 5000, R.-F. 468. Sa. RM. 5468. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Steuern u. Unk. RM. 576. – Kredit: Zinsen 418, Verlust 158. Sa. RM. 576. Dividenden: 1924–1929: 0, 0, 0, 0, 0, 0 %. Direktion: Oscar Eppstein, Dr. Hans Carl Goldmann, Mannheim. Aufsichtsrat: Geh. Komm.-Rat Dr. Rich. Brosien, Bank-Dir. Dr. Richard Kahn, Mann- heim; Bank-Dir. Dr. Karl Fuchs, Ludwigshafen a. Rh. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Deutsche Hypothekenbank in Meiningen. (Börsenname: Meininger Hypothekenbank.) (Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken: Deutsche Hypothekenbank in Meiningen, Frankfurter Pfandbrief-Bank A.-G., Frankfurt a. M., Leipziger Hypothekenbank Leipzig, Mecklenburgische Hyp.- u. Wechselbank, Schwerin i. M., Norddeutsche Grund-Credit-Bank, Weimar, Preussische Boden-Credit-Actien-Bank, Berlin, Schlesische Boden-Credit-Actien-Bank, Breslau, Westdeutsche Bodenkreditanstalt, Köln.) Gegründet: Konz. 13./12. 1862; eingetr. 20./3. 1863. Niederl. in Berlin NW. 7, Unter den Linden 50/51. Zweck: 1) Gewährung von hypoth. Darlehen auf Grundstücke im Deutschen Reiche bis zu höchstens % des ermittelten Wertes und Ausgabe von Schuldverschreib. (Pfandbr.) auf Grund so erworbener Hypoth.; – 2) Gewährung von Darlehen an deutsche Körper- schaften des öffentl. Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft u. Ausgabe von Schuldverschreib. (Komm.-- Oblig.) auf Grund so erworbener Forder.; – 3) Gewährung von Darlehen an Kleinbahn-Unternehm. im Deutschen Reiche gegen Verpfändung der Bahn u. Ausgabe von Schuldverschreib. (Kleinbahn-Oblig.) auf Grund so erworb. Forder.; – 4) Betrieb sonst. im § 5 des Hypoth.-Bank-Gesetzes zugel. Geschäfte; überall nach Massgabe der Vorschriften des Hypoth.-Bank-Gesetzes. Interessengemeinschaft: (Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken): Die a. o. G.-V. v. 11./4.1921 genehmigte den Abschluss einer Interessengemeinschaft mit der Preussischen Boden-Credit-Actien-Bank in Berlin, wonach die geschäftlichen Interessen unter Wahrung der rechtlichen Selbständigkeit jeder Bank vereinigt u. Gewinn u. Verlust nach dem Ver- hältnis des jeweiligen A.-K. geteilt werden. Eine Vereinigung der Vermögen findet nicht statt. Jede Bank behält ihre Rechtspersönlichkeit, ihre bisherige Firma u ihr bisheriges Domizil; der Berliner Betrieb der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen ist mit dem Betrieb der Preussischen Boden-Credit-Actien-Bank in Berlin vereinigt worden. Laut Beschluss der a. o. G.-V. v. 25./6. 1921 sind die Westdeutsche Bodenkreditanstalt in Köln u. die Nord- deutsche Grund-Credit-Bank in Weimar als weitere Gemeinschafts-Teilhaber in die Interessen- Gemeinschaft eingetreten, wobei die Bestimmungen des Vertrags zwischen den beiden ersten Banken auf das Verhältnis der beiden letzteren zu den ersteren Banken entsprechende An- wendungen finden. Durch G.-V.-B. v. 29./11. 1922 ist der Gruppe der Frankfurter Hypotheken- Kredit-Verein, jetzt Frankfurter Pfandbrief-Bank A.-G., Frankf. a. M., u. durch G.-V.-B. v. 26./4. 1923 die Schlesische Boden-Credit-Actien-Bank, Breslau, u. die Leipziger Hypotheken- bank, Leipzig u. 1925 die Mecklenburgische Hypoth.- u. Wechselbank, Schwerin i. M., bei- getreten. Die Interessengemeinschaft bezweckt die Vereinfachung des Betriebes u. der Organisation zur Ersparung von Arbeitskräften u. Ausgaben, die gegenseitige Förder. bei Geschäftsabschlüssen sowie die Verwend. der vorhandenen Mittel u. Organisationen für gemeinsame Zwecke; sie ist zunächst bis zum 31./12. 1967 geschlossen. Die Gewinnverteil. geschieht im Verhältnis der jeweiligen Aktienkapitalien. Kapital: RM. 12 300 000 in 2170 St.-Akt zu RM. 20, 28 174 St.-Akt. zu RM. 100, 2637 St.-Akt zu RM. 600, 7557 St.-Akt. zu RM. 1000 sowie 300 Vorz.-Akt. zu je RM. 1000. Die Vorz.-Akt. haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % (Max.) ohne Nachbezugsrecht u. 10 faches Stimmrecht bei Wahlen zum A.-R., Satzungsänderungen u. Beschlussfass. über Auflös. der Ges. Die Vorzugsrechte sind auf 10 Jahre beschränkt. – Vorkriegskapital: M. 31 500 000. Urspr. A.-K. M. 9 000 000, erhöht bis 1911 auf M. 31 500 000, dann erhöht von 1921 bis 1923 auf M. 162 000 000, davon M. 153 900 000 St.-Akt. u. M. 8 100 000 Vorz.-Akt- (über Kapitals-Bewegung s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Die Kapitals-Umstellung erfolgte It. G.-V. v. 16./2. 1925 unter Einziehung der M. 8 100 000 Vorz.-Akt. und von M. 33 900 000 St.-(Vorrats-)Akt., mithin von M. 120 Mill. auf RM. 12 Mill. (10: 1), wobei die Aktien zu bisher M. 300, M. 1200 u. M. 6000 in solche zu RM. 20, RM. 100, RM. 120 u. RM. 600 u. Anteilsch. zu RM. 10 umgewertet wurden. Die Vorrats-Akt. (Nennwert RM. 3 515 610, Buch- wert RM. 1 757 805) wurden im Laufe des Jahres 1926 verkauft u. zwar Nennwert RM. 500 610 freihändig. während der Rest von RM. 3 015 000 St.-Akt. den bisher. Aktionären zu 102 % (3: 1) zum Bezuge angeboten wurde. Der bei der Veräusser. der Vorrats-Akt. erzielte Buchgewinn von RM. 1 808 687.80 wurde der gesetzl. Res. zugeführt. Lt. G.-V. v.