Banken und andere Geld-Institute. 185 15.. 1927 Erhöh. des A.-K. um RM. 300 000 durch Ausgabe von 300 Vorz.-Akt. zu je RM. 1000. Lt. Bek. v. April 1928 Umtausch der Aktien zu RM. 20, RM. 100 u. RM. 600 gegen grössere Stücke bis zu RM. 1000 in gleichem Gesamtnennbetrage. Aktien zu RM. 120 u. Anteil- scheine zu RM. 10 kaduziert. Pfandbriefe: Die Bank ist berechtigt, gegen die von ihr gewährten hypothekarischen Darlehen verzinsliche, auf den Inhaber lautende Pfandbr. auszugeben. Die Pfandbr. werden auf Antrag kostenfrei auch auf Namen umgeschrieben. Die Bank steht unter der Aufsicht der Staatsregierung. Diese Aufsicht wird durch einen, gleichzeitig mit den Obliegenheiten des Treuhänders betrauten, ständigen Staats- kommissar ausgeübt. Die Pfandbr. u. Kommunal-Obl. sind in Thüringen zur Anlage von Mündelgeldern zugelassen; sie sind bei der Reichsbank beleihbar. Pfandbriefe alter Währung: Näheres über die Ablös. der Pfandbriefe s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1929. Kommunal-Oblig. alter Währung: 4 % Komm.-Obl. I. Em. von 1922. Kurs Ende 1925 bis 1929 in Berlin: – %. 8–16 % Komm-Obl. II. Em. von 1923. Kurs Ende 1925–1929 in Berlin: RM. –— (f. 1 Mill. PM.). Ablösung: Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist die Teilungsmasse der Komm.- Obligationen alter Währung zum 1./3. 1930 an die teilnahmeberechtigten Gläubiger zur Ausschüttung gebracht. Der Aktivbestand der Teilungsmasse besteht ausschliesslich aus Barguthaben u. beträgt einschliesslich des von der Aufsichtsbehörde festgesetzten Beitrags der Bank zur Teilungsmasse RM. 150 459. Der Goldmarkbetrag sämtlicher teil- nahmeberechtigten Komm.-Obl. alter Währung beträgt GM. 442 528. Somit ergibt sich eine Ausschüttungsquote von 34 %. Für die Umrechnung des Nennbetrags der Komm.-Schuld- verschreib. auf den Goldmarkbetrag sind folgende Umrechnungssätze festgesetzt worden: bei Em. I GM. 11.95 für je PM 10 000 Nennwert, bei Em. II GM. 0.72 für je PM. 10 000 Nennwert. Bei einer Ausschüttungsquote von 34 % entfallen danach unter entsprechender Aufrundung nach oben auf je PM. 10 000 der Em. I RM. 4.10, der Em. II RM 0.25. Die Liqu. der Komm.-Obl.-Teilungsmasse ist mit dieser Barausschüttuag beendet. Denjenigen Inhabern der Komm.-Schuldverschreib. alter Währung, die ihre Obl. bei der Em. I vor dem 1./10. 1922, bei der Em. II vor dem 1./5. 1923 im Wege der Zeichnung von der Bank erworben u. ihren Besitz vom Tage des Erwerbs bis zum Tage der Anmeldung ununter-— brochen festgehalten haben, gewährt die Bank freiwillig aus ihrem Vermögen zu der nach der Ziffer I sich ergebenden Ausschüttungsquote eine zusätzliche Aufwertung in Höhe von 10 % des Goldmarkbetrags ihres Erwerbspreises vach dem für den Tag des Eingangs ihrer Zeichnung geltenden Umrechnungssatze des Aufwertungsgesetzes. Wertbeständige Gold-Pfandbriefe u. Schuldverschreibungen (1 GM. = ½7eo Kg Feingold). Die Gold-Pfandbriefe werden auf Grund von Goldmark-Hyp. die nur auf inländische Grundst. u. der Regel nach nur zur I. Stelle gegeben werden, die Goldschuldverschr. (Kommunal-Oblig.) werden auf Grund von Goldmark-Darlehen, die an inländische Körper- schaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleist. durch eine solche Körperschaft gewährt werden, begeben. 5 % Goldschuldverschreib. (Komm.-Obl.) Em. I (lt. Verf. des preuss. Ministers für Handel u. Gewerbe v. 29./10. 1923 u. v. 15./12. 1923 Befreiung vom Prospektzwang). Ausgabe 1 u. II im Gesamtwert von 5600 kg Feingold. Stücke zu 2, 5, 10, 50, 100 u. 500 g. Die Stücke zu 2, 5 u. 10 g werden durch Umtausch entsprechender Mengen kleiner Stücke in Stücke zu 100, 200 u. 500 g aus dem Verkehr gezogen. Zinsen 1./4. u. 1./10. Die Einlösung erfolgt zu dem jeweilig für den 1. des der Fälligkeit vorhergehenden Monats amtlich festgestellten Feingoldpreise. Kündigung 6 Wochen zum Schluss eines Kalendermonats zu dem Werte, der dem für den 15. des Fälligkeitsmonats festgestellten Feingoldpreise entspricht. Als amtlich festgestellter Preis für Feingold gilt der im Deutschen Reichsanzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis. Rückzahlung vor dem 1./4. 1929 aus- geschlossen. Die Umrechn. in deutsche Währ. geschieht nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahl. London auf Grund der letzten amtl. Notier. vor dem Tage, der für die Berechn. des Zins- bzw. Kapitalbetrages massgebend ist. Zahlstellen: Kassen der Gemeinschaftsbanken. Die Goldschuldverschreib. (Kommunal-Oblig.) Emiss. Iwurden in 2 Abteil. begeben; die erste Abteil. im Gesamtwert von 2800 kg Feingold in Stücken zu 2, 5, 10, 50 u. 100 g Feingold, die zweite Abteil. im Gesamtwert von 2800 kg Feingold in Stücken zu 5, 10, 50, 100 u. 500 g Feingold. Kurs in Berlin Ende 1923–1929: 1.65 Bill., RM. 1.64, 1.48, 2.41, 2.15. 2.14, 2.08 für 1 g Feingold. In Frankfurt a. M. zugelassen ab 11./8. 1926. Kurs in Frankfurt a. M. Ende 1926–1929: RM. – (2.40), 2.15, 2.15, 2.08 für 1 g Feingold. 5 % Goldpfandbr. von 1923 Em. 2 auf Goldmarkbasis Münzgesetz von 1909) im Be- trage von GM. 7 000 000. Stücke zu GM. 10, 50, 100 u. 500. Rückz. vor 1./4. 1929 aus- geschlossen. Zs. 1./4. u. 1./10. Alles übrige wie bei Goldschuldverschr. Kurs in Berlin Ende 1924–1929: 65, 60.75, 91.25, 82.50, –, 72 %. – In Frankfurt a. M. zugelassen ab 11./8. 1926. Kurs in Frankfurt a. M. Ende 1926–1929: – (91), 81, 78.50, 72 %. 8 % Goldpfandbr. Em. 3. GM. 30 000 000. Stücke zu GM. 100, 500 u. 1000. Zs. 1./4. u. 1./10. Rückz. vor dem 1./1. 1930 ausgeschlossen. Alles übrige wie bei Goldschuldverschr. Emiss. 1. Kurs in Berlin Ende 1925–1929: 82.75, 101.70, 99.25, 95, 92.50 %. – In Frankfurt a. M. zugelassen ab 1./8. 1926. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1926– 1929: 101.75, 99, 94.50, 93 %.