Banken und andere Geld-Institute. 221 Betrages an Deckungshyp. sowie nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages vom Rest- bestand): Aktiva: Aufwertungsansprüche leinschl. rückständ. Zs.) im Nennbetrage von GM. 7 883 278 (darunter dinglich nicht mehr bzw. nicht voll gesicherte Ansprüche im Gesamt- betrage von GM. 1 493 499, eingesetzt zum vollen Nennbetrage, ohne Rücksicht auf Ein- bringlichkeit), eigene 4½ % Liqidationsgoldpfandbriefe u. Zertifikate im Nennbetrage von GM. 3 204 330, Barguth. RM. 2 656 696. Sa. GM. 13 744 304. —– Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandbriefe (Bodenkredit-Obl.) GM. 254 532 259. Kommunalschuldverschreibungen-Teilungsmasse am 31. Dez. 1929: Aktiva: Einlösungs- bzw. Aufwertungsbetrag der Kommunaldarlehen, eingesetzt mit dem feststehenden Betrag, soweit nicht feststehend mit 12½ % bzw. 2½ % bei Ansprüchen nach dem Anleiheablösungs- gesetz u. 25 % bei Ansprüchen nach dem Aufwertungsgesetz (ohne Rücksicht auf schwebende Anträge auf Erhöh. bzw. Ermässig.) GM. 41 892, Anlagen der Teilungsmasse aus eingegangenen Rückzahlungen u. Zs. GM. 34 384. Sa. GM. 76 276. – Passiva: Goldmarkbetrag der teil- nahmeberechtigten Kommunalschuldverschreib. GM. 390 715. 4½ % Liquid.-Goldpfandbriefe v. 1926 Serie 1–11, lt. minister. Genehm. v. 30./11. 1926: GM. 28 250 000 u. lt. minister. Genehm. v. 21./5. 1927: GM. 28 250 000 in Stücken zu GM. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100, 50 u. Zertifikaten zu GM. 10. Den Stücken u. Zertifikaten der erstaufgeführten GM. 28 250 000 sind Anteilscheine (s. a. unten) beigegeben, die zur Teilnahme an den künftigen Ausschüttungen aus der Teilungsmasse berechtigen; die Anteilscheine können abgetrennt für sich verwertet werden. Zs.: 1./1 u 1. Den Zertifikaten werden keine Zinsscheine beigegeben; die Vergütung der 4½ % Zinsen v. 1./1. 1927 ab erfolgt vielmehr unter Hinzurechnung von 6 %% Zinseszins jeweils vom Tage der Fälligkeit an bei Einlös. der Zertifikate. Der Besitzer von Zertifikaten im Gesamt- goldmarkbetrage von GM. 50 ist berechtigt, jederzeit den Umtausch in einen Goldpfand- brief im Nennwerte von GM. 50 zu verlangen. Die 4½ % Liquid.-Goldpfandbriefe wurden als Teilausschüttung aus der Teilungsmasse in Höhe von 10 % des Goldmarkwertes der auf Mark alter Währung lautenden Pfandbriefe gewährt. Soweit die erste 10 o%%ige Teilaus- schüttung einen Betrag von weniger als GM. 10 ergibt, werden die sämtlichen Ansprüche durch Zahlung von 10 % des Goldmarkbetrags in bar endgültig abgelöst. Im Oktober 1927 wurde eine zweite Teilausschüttung in Höhe von wiederum 10 % des Goldmarkbetrages der Pfandbriefe alter Währung aus der Teilungsmasse vorgenommen, u. zwar durch Ausgabe von weiteren 4½ % Liquidationsgoldpfandbriefen u. 4½ % Gold- pfandbriefzertifikaten mit Zinslauf vom 1./1. 1927 an. Die Ausschüttung erfolgte gegen Einlieferung des Ratenscheins Nr. 1 zu den Anteilscheinen. Ausgabe ab 31./10. 1927. – Kurs Ende 1927–1929: In München: 78, 82.50, 78.75 %; in Augsburg: 77.25, –, – %; in Stuttgart: 77, 82.50, 78 %. Anteilscheine zu den obigen Liqu.-Goldpfandbriefen mit Ratenscheinen Nr. 2–4, die zur Erhebung der weiteren Ausschüttungen aus der Teilungsmasse berechtigen. Kurs Ende 1927 –1929: In München: RM. 3, 4.15, 3.925 für je 100 Anteile (GM. 100 = 1000 Anteile); in Augsburg: RM. –, –, –; in Stuttgart: RM. 29.50, 41, 38 für 1 Anteil-Schein zu 1 Liqu.- Goldpfandbr. von GM. 100. 8 % Bodenkredit-Gold-Oblig. (Gold-Hyp.-Pfandbriefe) Serie 1–5, lt. minist. Genehm. vom 27./3. 1925: GM. 5 000 000 = 1 792 115 g Feingold in Stücken zu GM. 2000, 1000, 500, 200, 100 = 716.845 g, 358.422 g, 179.211 g, 71.684, 35.842 g Feingold. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg.: Die Rück- zahlung ist vor dem 1./4. 1930 ausgeschlossen; die Obl. werden im Wege der Verlos. oder der Kündig. zum Nennwert oder durch freihänd. Ankauf vom 1./4. 1925 ab innerhalb längstens 60 Jahren aus dem Verkehr gezogen. Sicherheit: Die Gold-Oblig. sind nach den Vorschriften des Hyp.-Bankgesetzes gedeckt durch Feingoldhyp. an inländ. Grundstücken. Der Geldwert von Kapital u. Zs. wird nach dem jeweiligen amtl. festgestellten Londoner Goldpreis be- rechnet u. in der gesetzl. Währ. bezahlt. Die Umrechn. erfolgt nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahl. London auf Grund der letzten amtl. Notier. vor dem Fällig- keitstage. Die Pfandbriefe wurden am 12./6. 1925 an der Münchener Börse zu 84.50 % ein- geführt. Kurs in München Ende 1925–1929: S4, 100.50, 95.50, 95, 93.50 %. Kurs Ende 1927 bis 1929: In Augsburg: 95.50, 95, 93 %; in Stuttgart: 95.50, 95, 93 %. 8 % Bodenkredit-Gold-Oblig. (Gold-Hyp.-Pfandbriefe) Serie 6–10, lt. minist. Genehm. v. 9./7. 1925: GM. 5 000 000 = 1 792 115 g Feingold in Stücken wie bei Serie 1– 5. Zs. 1./1. u. 1./7. Tilg.: Die Rückzahl. ist vor dem 1./7. 1930 ausgeschlossen; sie werden im Wege der Verlos. oder Kündig. zum Nennwert oder durch freihänd. Ankauf vom 1./7. 1925 ab. innerhalb längstens 60 Jahren aus dem Verkehr gezogen; im übrigen wie bei Serie 1–5. Kurs in München, Augsburg u. Stuttgart mit Serie 1–5 zZus. notiert. „ 8 % Bodenkredit-Gold-Oblig. (Gold-Hyp Pfandbriefe) Serie 11–15, lt. minist. Genehm. v. 4./6. 1926: GM. 5 000 000 = 1 792 115 Feingold in Stücken zu GM. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100 = 1792.115 g, 716.845 g, 358.422 g, 179.211 g, 71.684 g, 35.842 g Feingold. Zs. 1./1. u. 1./7. Tilg.: Die Rückzahl. ist vor dem 1./7. 1930 ausgeschlossen; sie werden im Wege der Verlos. oder der Kündig. zum Nennwert oder durch freihänd. Ankauf vom 1./5. 1926 ab innerhalb längstens 60 Jahren aus dem Verkehr gezogen; im übrigen wie bei Serie 1–5. Kurs in München, Augsburg u. Stuttgart mit Serie 1 –5 zus. notiert. 8 % Bodenkredit-Gold-Oblig. (Gold-Hyp.-Pfandbriefe) Serie 16–20, lt. minist. Genehm. v. 4./6. 1926: GM. 5 000 000 = 1 792 115 g Feingold in Stücken wie bei Serie 11–15. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg.: Die Rückzahl. ist vor dem 1./10. 1930 ausgeschlossen; sie werden im