250 Banken und andere Geld-Institute. einen Goldpfandbrief von GM. 50 verlangen. Zahlstellen: Stuttgart: Kasse der Ges., Deutsche Bank u. Disconto-Ges.; Frankf. a. M.: Deutsche Bank u. Disconto-Ges. – Für die Zahl. von Kap. u. Zs. ist der amtl. festgestellte Feingoldpreis am ersten Tage des dem Fälligkeitstermin vorausgehenden Monats massgebend. Die Umrechn. findet nach den gesetzlichen Bestimm. statt. Kurs in Stuttgart Ende 1928–1929: Pfandbr. 91.75, 85 %; Zertifikate 88, 88 %; Anteil- scheine zu Pfandbr.: RM. 74.50, 10.5 für 1 Ant.-Sch. zu 1 Liqu.-Pfandbr. von GM. 100; Anteilscheine zu Zertifikaten: RM. 72, 10.5 für 1 Ant.-Sch. zu Zertifikaten von GM. 100 (Ende 1929 Anteilscheine u. Zertifikate abzügl. Ratenschein Nr. 1). Norddeutsche Grund-Credit-Bank in Weimar. (Gemeinschaftsgruppe deutscher Hypothekenbanken.) Gegründet: Am 27./11. 1868. Sitz bis 4./1. 1895 in Berlin. Zweigniederlass. in Berlin NW7, Unter den Linden 50/51. Die a. o. G.-V. v. 25./6. 1921 genehmigte den Beitritt zu der zwischen der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen, der Preussischen Boden-Credit-Actien-Bank in Berlin und der Westdeutschen Bodenkreditanstalt in Köln abgeschlossenen Interessengemeinschaft. Gemäss G.-V. v. 29./11. 1922 ist der Gemeinschaftsgruppe die Frankfurter Pfandbrief-Bank A.-G., Frankf. a. M., u. lt. G.-V. v. 26./4. 1923 die Schles. Bodenkredit-Aktien-Bank, Breslau, u. die Leipziger Hypothekenbank, Leipzig, beigetreten. 1925 Beitritt der Mecklenbg. Hyp.- u. Wechselbank, Schwerin. Die Interessengemeinschaft (Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypotheken- banken) bezweckt die Vereinfach. des Betriebes in der Organisation zur Ersparung von Arbeitskräften u. Ausgaben, die gegenseitige Förderung bei Geschäftsabschlüssen sowie die Verwendung der vorhandenen Mittel u. Organisationen für gemeinsame Zwecke. Sie ist vorläufig bis 1./1. 1968 vereinbart. Die Gewinnverteilung geschieht im Verhältnis der je- weiligen Aktienkapitalien. Zweck: Förderung des Real- u. Kommunalkredits im Gebiete des Deutschen Reiches: Gewährung von Hypoth.- u. Grundschulddarlehen auf städt. u. ländl. Grundbesitz nach Massgabe des Hypoth.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899; event. auch Kommunaldarlehen u. Darlehen an Kleinbahnen; ferner Betrieb aller Geschäfte entsprechend $§ 5 des Hypoth.-Bank-Gesetzes. Zweigniederlassung in Berlin NW. 7, Unter den Linden 50/51. Die Beleihung auf Grundstücke ist der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig; die Beleihung darf die ersten des Wertes des Grundstücks nicht übersteigen; Hypoth. an Bauplätzen sowie an solchen Neubauten, welche noch nicht fertiggestellt und ertragsfähig sind, dürfen zus. den 20. Teil des Gesamtbetrags der zur Deckung der Pfandbr. benutzten Hypoth. sowie den halben Betrag des eingez. A.-K. nicht überschreiten. Hypoth. an sonstigen, einen dauernden Ertrag nicht gewährenden Grundstücken, sind von der Verwendung zur Deckung von Pfandbriefen ausgeschlossen. Kapital: RM. 7 000 000 in 7500 Aktien zu RM. 100, 1500 Aktien zu RM. 600 u. 5350 Aktien zu RM. 1000. – Vorkriegskapital: M. 7 500 000. Urspr. A.-K. M. 4 500 000 in Aktien zu Tlr. 200 = M. 600, erhöht lt. G.-V. v. 4./1. 1895 um M. 3 Mill., u. lt. G.-V. v. 29./4. 1922 um M. 1 500 000. Sodann erhöht lt. G.-V. v. 29./11. 1922 um M. 9 Mill. in 1500 Aktien zu M. 6000, begeben zu 300 %. Die G.-V. v. 26./4. 1923 beschloss Erhöh. um bis M. 18 Mill. Zur Durchführ. gelangte eine Erhöh. um M. 15 Mill. in 2500 Aktien zu M. 6000. Lt. a. o. G.-V. v. 16./2. 1925 Umstell. des A.-K. von M. 33 Mill., nach Einzieh. von M. 8 Mill. Vorrats-Akt., also von verbleibenden M. 25 Mill. auf RM. 2 500 000 (10: 1) durch Herabsetz. der Aktien von M. 600, 1200 u. 6000 auf bzw. RM. 60, 120 u. 600. Die Vorrats- aktien (Nennwert RM. 700 000, Buchwert RM. 350 000) wurden im Laufe des Jahres 1926 an ein Bankenkonsortium zu 102 % verkauft, der Buchgewinn von RM. 364 000 wurde der gesetzl. Res. zugeführt. Die G.-V. v. 18./11. 1926 beschloss, das A.-K. um RM. 1 500 000 auf RM. 4 000 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien, div.-ber. ab 1./1. 1927, wurden einem Banken- konsortium zu 120 % mit der Verpflichtung überlassen, sie den alten Aktionären (2: 1) bis 30./12. 1926 zu 125 % zum Bezuge anzubieten. Das erzielte Agio ist mit RM. 300 000 der gesetzl. Res. zugeflossen. Lt. G.-V. v. 17./1. 1928 Erhöh. um RM. 3 Mill. auf RM. 7 Mill. durch Ausgabe von 3000 Aktien zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1928; übern. von einer Banken- gemeinschaft zu 113 % u. den alten Aktion. angeboten im Verh. 4: 1 zum Kurse von 13 . Lt. Bek. v. April 1928 Umtausch der Akt. zu RM. 60 u. RM. 120 in Akt. zu RM. 100. Pfandbriefe: Die Bank gibt auf Grund der von ihr erworbenen Hypoth.-Forder. auf den Inhaber lautende Pfandbr. aus. Die Gesamtsumme der umlaufenden Pfandbr. u. Eisenbahn- Hypoth.-Oblig. (letztere noch nicht ausgegeben) darf den 20fachen Betrag des bar eingez. A.-K. u. des gesetzl. R.-F. nicht übersteigen. Die im Umlaufe befindl. Kommunal-Oblig. dürfen unter Hinzurechnung der umlaufenden Pfandbr. u. Eisenbahn-Hypoth.-Oblig. obigen 20fachen Betrag nicht um mehr als % übersteigen. Die Gesamtsumme der umlauf. wertbeständigen Pfandbr. darf den 10 000fach. Betrag der Garantiekapitalien nicht übersteigen. Die im Umlauf befindl. wertbesfänd. Komm.-Obl. dürfen unter Hinzurechn. der umlauf. wert- beständigen Pfandbr. obigen 10 000 fach. Betrag nicht um mehr als % übersteigen. Die auf den Inhaber lautenden Pfandbr. u. zwar Emissionen VI u. ff. werden von der Reichsbank in