1206 Brauereien, Mälzereien, Presshefefabriken, Brennereien, Spirituosen-Industrie. Ostwerke A.-G. Berlin); Malzfabrik zu Pankow bei Berlin, Mühlenstr. 5–7; Malzfabrik zu Fürstenwalde a. d. Spree; Malzfabrik zu Schöneberg, Berlin-Tempelhof, Bessemerstr. 2–14: Malzfabrik zu Frankf. a. d. Oder; Malzfabrik zu Gross Strehlitz (frühere Stadtbrauerei Gross- Strehlitz G. m. b. H. vorm J. Steinitz in Liqu.) sowie 143 in der Provinz gelegene Nieder- lagen u. 98 eigene Ausschanklokale, die sich teils auf eigenen Grundstücken, teils in ge. mieteten Räumen befinden. Die Betriebe können, insbesondere durch Erweiterung der Keller anlagen ohne Schwierigkeit auf eine jährliche Leistungsfähigkeit von 4½ Mill. hl gebracht werden. Der bebaute Grundbesitz der Ges. umfasst 107.33 ha, der unbebaute Grund- besitz 2.10 ha. Vorhanden sind: 166 Kraftfahrzeuge, 2300 Wagen, 2280 Pferde, 203 Eigen. tumwaggons. – Die Zahl der beschäftigten Angestellten u. Arbeiter beträgt zur Zeit rund 1000 bzw. 6000. Die Ges. ist Mitglied des Vereins der Brauereien Berlins und der Umgegend (E. V.) Berlin, u. verschiedener anderer lokaler Fachverbände. Die Vereine bezwecken den Ab.- schluss von Vereinbarungen über allgemeine Geschäftshandhabung, Bierpreise, Flaschen. u. Kastenpfandverträge u. dergl. Interessengemeinschaftsverträge: Gemäss Beschluss der G.-V. v. 26./4. 1921 der Gesellschaft fand in Übereinstimmung mit den gleichlautenden Beschlüssen der G.-V. der Ostwerke A.-G. u. der C. A. F. Kahlbaum A.-G. in Berlin der Vertrag v. 24./3. 1921 zwecks Herbeiführung einer Interessengemeinschaft auf die Dauer von 60 Jahren mit Wirkung v. 1./9. 1920 Annahme. Der Vertrag verlängert sich, wenn er nicht 10 Jahre vor Ablauf gekündigt wird, jeweils um weitere 10 Jahre. Nach dem Ausscheiden der Kahlbaum-Ges. aus dem Interessen- gemeinschaftsvertrag (s. auch unten) wird dieser lt. G.-V. v. 5./7. 1926 mit der Ostwerke A.-G. allein fortgesetzt. Beteiligungsquoten v. 1./9. 1927 ab für Schultheiss 58.69 %, für die Ostwerke 41.31 % des gemeinsamen Ergebnisses beider Ges. sowie des bei der etwaigen Auflösung der bis 1980 vorgesehenen Interessengemeinschaft vorhandenen beiderseitigen Vermögens. Die oberste Entscheidung in allen Fragen der I.-G. liegt beim Gemeinschafts- ausschuss. Das Organ der I.-G. ist die mit einem Stammkapital von RM. 1 000 000 aus- gestattete Interessengemeinschaft Ostwerke-Schultheiss-Patzenhofer Gesellschaft mit be- schränkter Haftung in Berlin, die den Zweck verfolgt, die Durchführung des Gemeinschafts. gedankens innerhalb der I.-G. zu überwachen u. sicherzustellen. Im Falle einer Kapitalserhöh. hat der Gemeinschaftsausschuss darüber zu beschliessen, ob u. in welchem Umfange der das Kapital erhöhenden Ges. eine weitere Beteil. am Ergebnis u., für den Fall der Auseinandersetzung, am Gesamtvermögen zusteht. Ein derartiger Beschluss des Gemeinschaftsausschusses bedarf zu seinem Zustandekommen der Zustimmung von der Abstimmenden. Wird das Kapital ohne einen solchen Beschluss des Gemeinschaftsausschusses erhöht, so findet eine Veränderung der Beteil. quoten nicht statt. Überschreitet die Erhöh. der Beteil. das Mass, welches sich aus dem Verhältnis zwischen dem neu zugeführten u. dem bisher. Kapital ergibt, so bedarf es ausserdem der Zustimmung beider G.-V. Hierbei wird das bisher. Kapital nach dem durchschnittl. Berliner Börsenkurs (Kassakurs) der letzten 90 Tage vor dem Tage der über die Quotenerhöhung beschliessenden Sitzung des Gemeinschaftsausschusses berechnet. Beschliesst eine der Ges., für ein Geschäftsjahr eine geringere Summe als Dividende oder in sonst. Form an ihre St.-Aktionäre auszuschütten, als es im Vergleich zu der für dasselbe Geschäftsjabr von der andern Ges. an deren St.-Aktionäre ausgeschütteten Summe den Beteil. quoten entspricht, so wird der hierdurch ersparte Betrag Sondervermögen derjenigen Ges., welche die verhältnismässig geringere Summe ausschüttet. Der Ertrag dieses Sondervermögens bleibt bei dem jährlichen Gewinnausgleich u. das Sondervermögen selbst bei dem im Falle der Beendigung der Interessengemeinschaft vorzunehmenden Vermögensausgleich ausser Betracht; jede Ges. ist berechtigt, über das Sondervermögen u. dessen Ertrag jedergzeit gan- oder teilweise zugunsten ihrer Stammaktionäre zu verfügen. Näheres über frühere Ver- träge mit C. A. F. Kahlbaum A.-G. u. mit der Pschorrbräu A.-G. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927. Entwicklung: Über frühere Anglieder. bzw. Übernahme von Brauereien sowie Grund- stücks-Ankäufen usw. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927. Durch Beschluss der a. o. G.-V. v. 5./7. 1926 schied die C. A. F. Kahlbaum A.-G. aus dem Interessengemeinschaftsverhältnis Ostwerke-Schultheiss-Kahlbaum aus. Hierfür wurde den Kahlbaum-Aktionären Gelegenheit geboten, entweder ihre Aktien zum Kurse von 120 % an die Schultheiss-Patzenhofer Ges. zu verkaufen oder in Schultheiss-Patzenhofer Aktien im Verh. 3: 2 umzutauschen. Gleichzeitig war dem Vorstande der Schultheiss-Patzenhofer Ges. die Ermächtig. zur völligen Verschmelzung der C. A. F. Kahlbaum Ges. mit der Schultheiss Patzenhofer Ges. erteilt worden, die am 28./12. 1926 vollzogen wurde unter gleichzeitigel Gründung einer neuen A.-G. unter der Firma C. A. F. Kahlbaum A.-G., die die Fortführung des Kahlbaum-Vertriebes bezweckt. Bei dieser Gründung war von vornherein beabsichtigt, der neuen Kahlbaum-Gesellschaft den für ihre Fabrikation erforderlichen Teil des Vermögens der alten Firma wieder zu übereignen. Dies ist mittels Vertrages v. 27./7. 1927 seschahen Im Besitze von Schultheiss sind nur diejenigen Werte verblieben, welche die C. A. F. Kahl. baum A.-G. nicht benötigt, d. h. verschiedene Beteiligungen u. auch Liquidationsobjekte wertungs- – insbes. die wertvollen Berliner Grundstücke –, für welche vorteilhafte Ver Kall möglichkeiten abgewartet werden sollen. Zur Durchführung des Vertrages hat die baum A.-G. ihr Kapital von RM. 1 000 000 auf RM. 6 000 000 erhöht. Für die überlassenen