Banken und andere Geld-Institute. 1785 Unternehmer aus den von ihnen ausgestellten Industrie-Obligationen erloschen. Die Ver- nichtung dieser Obligationen wie auch der auf ihrer Grundlage von der Bank ausgestellten Industriebonds ist in Anlage II Nr. 2 zum Haager Abkommen vom Jan. 1930 vorgesehen. Die der Sicherung dieser Obligationen dienende dingliche öffentl. Last ist ebenfalls am 17./5. 1930 erloschen, desgleichen verloren die sonstigen Vorrechte der Industriebelastung in Konkurs-, Liqu.-, u. Zwangsversteigerungsfällen ihre Wirkung. Das Inkrafttreten des Neuen Planes berührt aber auch die für die Durchführung der Industriebelastung vorge- sehenen Organe. Die Amter des Treuhänders u. die der ausländischen Mitglieder des Auf- sichtsrats sind mit der Ingangsetzung des Neuen Planes beendigt. Die Vernichtung der Oblig. u. Bonds fand am 19./5. 1930 in der Vernichtungsanlage der Reichsschuldenverwalt. in Gegenwart von Vertretern des Treuhänders, der Bank, der Reichsschuldenverwaltung u. des „Kleinen Sonderausschusses“ statt. Es wurden vernichtet: 1) 42 843 unveräusserliche Obligationen im Gesamtnennbetrage von GM. 4 674 776 371: 2) 165 veräusserliche Obligat. im Gesamtnennbetrage von GM. 580 400 000; 3) die in Verwahrung des Treuhänders ge- wesenen 1218 Industriebonds im Nennbetrage von GM. 4 328 998 500 u. die bei der Bank befindl. noch nicht ausgegebenen 1636 Industribonds im Nennbetrage von RM. 568 535 000; 4) die gemäss § 68 des Industriebelastungsgesetzes ausgestellte Garantieerklärung der Reichsschuldenverwaltung vom 28./2. 1925. Hinsichtlich der aus der Aufbringung für die Bank sich ergebenden Aufgaben ist auch für die Zeit nach dem 17./5. 1930 eine grundsätzl. Anderung nicht eingetreten. Denn eine Aufhebung oder Abänderung des Gesetzes zur Aufbringung der Industriebelastung vom 30./8. 1924 (RGBl. II S. 269) ist bisher nicht erfolgt. Vielmehr sieht das Gesetz vom 15./4. 1930 (RGBl. I S. 141) ausdrücklich die Forterhebung der Aufbringung nach den Vor- schriften des Aufbringungsgesetzes für das Rechnungsjahr 1930 vor. An Stelle der bis- herigen Jahresleistungen (einschl. der Zuschläge gemäss § 10 Buchstabe b des Gesetzes) werden zugunsten des Reichs RM. 350 000 000 erhoben. Von diesem Betrag gilt ein Betrag von RM. 70 000 000 dadurch als getilgt, das aus der bei der Bank gebildeten Ausgleichs- u. Sicherungsrückl. RM. 70 000 000 an das Reich abgeführt werden. Für die Erhebung der restlichen RM. 280 000 000 wird die Umlage für das Rechnungsjahr 1930 auf 6,1 v. T. des aufbringungspflichtigen Betriebsvermögens bemessen, die in zwei gleichen Teilbeträgen am 15./8 1930 u. 15./2. 1931 zu zahlen sind. Für das Rechnungsjahr 1931 wird an Stelle des Betrags von RM. 350 000 000 ein Betrag von RM. 230 000 000 erhoben. Der in diesem Gesetz bezeichnete Betrag von RM. 70 000 000 ist am Tage des Inkrafttretens des Neuen Planes an das Reich abgeführt worden. Kapital: RM. 10 000 000 in 1000 Nam.-Akt. zu RM. 10 000, eingezahlt mit 75 %. Hiervon haben übern. die Industrie RM. 4 600 000, die Banken RM. 3 000 000, das Handwerk RM. 400 000, Gross- u. Einzelhandel je RM. 1 000 000. Übertragung der Aktien nur mit Genehmig. des A.-R. zulässig. 3 Die Bankengemeinschaft, die an der Übernahme der Aktien der Bank für deutsche Industrie-Oblig. beteiligt war, setzte sich folgendermassen zusammen: Berlin: Berl. Handels- Ges., S. Bleichröder, Commerz- u. Privat-Bank Akt.-Ges., Darmst. u. Nationalbank K. a. A., Delbrück Schickler & Co., Deutsche Bank, Deutsche Girozentrale – Deutsche Kommunal- bank, Disconto-Ges., Dresdner Bank, J. Dreyfus & Co., Hardy & Co. G. m. b. H., Mendels- sohn & Co., Mitteldeutsche Creditbank, Reichs-Kredit-Ges. Akt.-Ges.; Breslau: E. Heimann; Dresden: Gebr. Arnhold; Düsseldorf: Barmer Bank-Verein Hinsberg, Fischer & Comp.; Essen: Simon Hirschland; Frankfurt a. M.: Lincoln Menny Oppenheimer, Lazard Speyer- Ellissen; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Norddeutsche Bank in Hamburg, Vereinsbank in Hamburg, M. M. Warburg & Co.; Karlsruhe: Straus & Co.; Köln: A. Levy, Sal. Oppenheim jr. & Cie., A. Schaaffhaus. Bankverein Akt.-Ges.: Leipzig: Allg. Deutsche Credit- Anstalt; Mannheim: Rheinische Creditbank, Süddeutsche Disc.-Ges. Akt.-Ges.; Meiningen: Bank für Thüringen vorm. B. M. Strupp Akt.-Ges.; München: H. Aufhäuser, Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank, Bayer. Vereinsbank; Nürnberg: Anton Kohn. Geschäftsjahr: Kalenderj. (1. Gesch.-Jahr vom 30./9. 1924–31./12. 1925). Gewinn-Verteilung: Höchstens 6 % Div., Rest nach Beschluss der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1929: Aktiva: Noch nicht eingez. A.-K. 2 500 000, Kassa u. Post- scheckguth. 10 521, Reichsbankguth. u. Guth. bei Banken 76 299 885, Wertp. 34 048 606, Debit. 3 965 693, Inv. 1, Aufbringungs-Leist. 25 713 912, kapitalisierter Betrag der Ansprüche der Bank gemäss Industriebelast.-Gesetz (5 000 000 000 abzügl. Tilg.-Leist. 102 500 000) 4 897 500 000, rechnungsmäss. Anspruch der Bank aus den Jahresleistungen der Industriebelastung für die Zeit v. 1./9.–31./12. 1929 100 000 000. – Passiva: A.-K. 10 000 000, R.-F. 297 125, Rückstell. für Sonderkosten der Bank gemäss $ 28 J.B. G. 500 000, Kredit. 4588, Angest.-Unterstütz.-K. 172 932, Ausgleichs- u. Sicherungs-Rückl.-K. 97 500 000, Sonder-Rückl.-K. 4 478 426, Aufbring.- Verrechn.-K. 25 713 912, kapitalisierter Betrag der Ansprüche des Treuhänders gemäss Industriebelast.-Gesetz (5 000 000 000 abzügl. Tilg.-Leist. 1928/29 102 500 000) 4 897 500 000, rechnungsmässiger Anspruch des Treuhänders aus den Jahresleist. der Industriebelast. für die Zeit vom 1./9.–31./12. 1929 100 000 000, Gewinn 3 871 636. Sa. RM. 5 140 038 620. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 1 488 997, Abschr. auf Inv. 5762, do. auf Wertp. 645 624, Gewinn 3 871 636 (davon R.-F. 193 600, Dividende 450 000, Vortrag 3 228 036)0. – Kredit: Einnahme aus Zs. u. Eff. (9 671 362 abzügl. Übertrag auf Ausgleichs- u.